Neue Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat mit der Beschlussvorlage VL-112/2024 eine Neufassung der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof an der Eickerstraße vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist es, die bestehende Satzung aus dem Jahr 2006 zu ersetzen, die durch zahlreiche Nachträgliche Änderungen und die Einführung neuer Grabarten an Übersichtlichkeit verloren hat.
Der Entwurf sieht eine strukturierte Neugestaltung vor, die unter anderem durch eine klare Begriffserklärung, ein neues Inhaltsverzeichnis und eine verständlichere Formulierung der Regelungen gekennzeichnet ist. Inhaltlich umfasst die neue Fassung die Einführung der Grabart „Staudengrab“ sowie spezifische Bestimmungen zum Nachweis von Nutzungsrechten. Zudem werden Regelungen zur Haftung bei Unfällen sowie Bußgeldvorschriften integriert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Regelung von Grabstellen. Die neue Satzung sieht Maßnahmen für verwahrloste Gräber vor, wie etwa das Aufstellen von Schildern oder die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme bzw. Enteignung bei Untätigkeit. Durch die Zusammenfassung und Streichung einzelner Paragrafen sollen zudem die Verwaltungsvorgänge vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorberatend behandelt und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Verabschiedung soll die neue Satzung unmittelbar mit der Bekanntmachung in Kraft treten und die alte Fassung ablösen. Finanzielle Auswirkungen auf die Gebührensatzung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 29.08.2024kein Ergebnis hinterlegt