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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 3.1Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2024Zur Vorlage · KN-136/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-136/2024 des Geschäftsbereichs I enthält einen Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024. Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die Verwaltung zum Ende des zweiten Quartals davon ausgeht, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr auskömmlich sein wird.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt und dient der Information der zuständigen Gremien. Der Bericht wurde für den Haupt- und Finanzausschuss als Tagesordnungspunkt 2 für die Sitzung am 12. September 2024 sowie für den Rat als Tagesordnungspunkt 3.1 für die Sitzung am 19. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Als Anlage zur Vorlage dient der Controllingbericht zum Personal für das zweite Quartal 2024.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 3.2Stellenplan 2025/2026 hier: Einbringung des EntwurfesZur Vorlage · VL-119/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-119/2024 des Geschäftsbereichs I legt den Entwurf des Stellenplans für die Jahre 2025 und 2026 vor. Der Entwurf sieht für das Jahr 2025 insgesamt 220,31 vollzeitverrechnete Planstellen und für das Jahr 2026 eine Anzahl von 218,81 Planstellen vor. Damit wird die vom Rat der Bürgermeisterin festgelegte Obergrenze für nicht vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse eingehalten.
Die laufenden Personalaufwendungen für das Jahr 2025 werden auf 18.281.440 EUR kalkuliert, was einem Anstieg von 1.347.450 EUR gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Zuwachs resultiert aus verschiedenen Faktoren, darunter die vollständige Berücksichtigung der Planstelle für Klimaschutzanpassung, zusätzliche Stellen im Bereich Soziales und Integration sowie ein erhöhter Bedarf an Inklusionskräften in Kindertagesstätten. Weitere Kostentreiber sind der Mehraufwand durch Altersteilzeit, die Umwandlung von Honorarverträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie tariflich bedingte Stufensteigerungen und Besoldungsanpassungen.
Für das Jahr 2026 wird ein Anstieg der laufenden Personalkosten auf 18.727.570 EUR prognostiziert. Dieser Anstieg wird primär durch weitere Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie steigende Beiträge zur Versorgungskasse verursacht. Dem stehen jedoch ein prognostizierter Stellenabbau bei geförderten Positionen sowie rückläufige Aufwendungen im Bereich der Altersteilzeit gegenüber. Der Rat soll den Entwurf zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überweisen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.3Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2025 bis 2029Zur Vorlage · KN-166/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage KN-166/2024 eine Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2025 bis 2029 vor. Diese Dokumentation stellt eine Fortschreibung der bisherigen Planung dar, da die Verwaltung seit dem Jahr 2019 dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat alle fünf Jahre eine entsprechende Konzeption vorlegt.
Die vorliegende Planung erfolgt im Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplanentwurfs für die Jahre 2025 und 2026. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Die Konzeption dient der langfristigen Personalplanung der Stadtverwaltung für die kommenden fünf Jahre. Die Beratung der Vorlage ist für den 12. September 2024 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 19. September 2024 im Rat vorgesehen, wobei die Vorlage in den jeweiligen Gremien zur Kenntnis genommen werden soll. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 3.4Änderung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im SeniorenbeiratZur Vorlage · KN-147/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-147/2024 informiert über eine Änderung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Seniorenbeirat der Stadt Sprockhövel. Gemäß der Satzung des Seniorenbeirats sind derzeit 14 Dachverbände, Heimbeiräte, Vereinigungen, Vereine und Gruppierungen dazu berechtigt, Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertretungen zu entsenden.
Durch die Auflösung der IG BCE Ortsgruppe Hattingen/Sprockhövel ist diese Organisation nicht mehr im Seniorenbeirat vertreten. Zudem haben das von der Bürgergemeinschaft Herzkamp entsandte Mitglied sowie die Stellvertretung den Seniorenbeirat verlassen. Eine Anfrage des Seniorenbüros bezüglich der Entsendung von Nachfolgern ergab, dass die Bürgergemeinschaft Herzkamp keine neuen Personen für das Gremium benennt.
In der Folge reduziert sich die Anzahl der Organisationen mit stimmberechtigten Mitgliedern im Seniorenbeirat auf 12. Die von der Dausend-Stiftung in Aussicht gestellte Entsendung neuer Personen ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht erfolgt. Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Seniorenbeirat, den Ausschuss für Senioren und Demografie sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 02.09.2024 · Ausschuss für Senioren und Demografie (14. Sitzung)
- 28.08.2024 · Seniorenbeirat (12. Sitzung)
- 3.5Neu- und Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · VL-149/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-149/2024 liegt dem Rat der Stadt Sprockhövel ein Antrag zur Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen vor. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient als Grundlage für eine Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der städtischen Gremien.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse in der beantragten Form beschließt. Die konkreten Details zu den jeweiligen personellen Veränderungen sind nicht direkt im Haupttext der Vorlage aufgeführt, sondern werden als Anlage zum Dokument nachgereicht. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 19. September 2024 als Tagesordnungspunkt 3.5 vorgesehen, wobei eine abschließende Entscheidung angestrebt wird. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Fassung nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das II. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-216/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-216/2024 des Sachgebiets Kämmerei legt den Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2024 vor. Der Bericht dient der Information über die finanzielle Lage und die wirtschaftlichen Entwicklungen im betreffenden Zeitraum.
Die Vorlage ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird den Bericht am 12. September 2024 im Rahmen der Tagesordnungspunktnummer 4 zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss daran wird das Thema am 19. September 2024 als Tagesordnungspunkt 4.1 im Rat zur Kenntnis gebracht.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch die Vorlage entstehen. Der Bericht selbst ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-217/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-217/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Berichterstattung über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Haushaltsführung und die finanzielle Lage der Kommune.
Die Vorlage ist für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Information für die Sitzung am 12. September 2024 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt. Im Rat wird das Dokument in der Sitzung am 19. September 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 4.2 zur Kenntnis gebracht.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass der Bericht lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt im Dokument ausgewiesen. Als Grundlage für die Information dient eine beigefügte Excel-Datei zur haushaltswirtschaftlichen Situation.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.3Beteiligungsbericht 2022 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-108/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-108/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2022. Da die Stadt für das betreffende Jahr von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gebrauch gemacht hat, ergibt sich nach § 117 Abs. 1 Satz 1 der GO NRW die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Inhalte beinhalten Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen ist die Darstellung nach einem vorgegebenen Muster vorzunehmen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Beteiligungsbericht 2022 in einer öffentlichen Sitzung beschließt. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss für den 12. September 2024 vorgesehen, bevor sie am 19. September 2024 im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.4Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · VL-148/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregelung für Leistungen, die zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2027 erbracht werden, fortzuführen. Gegenstand der Beschlussvorlage VL-148/2024 ist die Verlängerung der Übergangsfrist gemäß § 27 Abs. 22a Satz 1 der Umsatzsteuergesetz-Neuregelung. Damit soll die Option genutzt werden, weiterhin die Rechtslage des § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 anzuwenden.
Hintergrund der Vorlage ist das geplante Jahressteuergesetz 2024, welches die Übergangsregelung bis einschließlich 31. Dezember 2026 verlängern soll. Laut Sachdarstellung bestehen weiterhin Rechtsanwendungsfragen und administrative Herausforderungen bei der Umsetzung der Neuregelung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umstellung auf die neue Regelung mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand, potenziellen Haftungsrisiken sowie möglichen Mehrkosten für die Bürger verbunden wäre. Zudem seien die finanziellen Vorteile durch die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für die Stadt nur in geringem Umfang vorhanden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt aufrechtzuerhalten, sofern die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024 wie vorgesehen umgesetzt wird. Ein Widerruf der Erklärung bleibt weiterhin mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Beschlussfassung in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.5Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · VL-136/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-136/2024 des Sachgebiets Kämmerei sieht vor, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung NRW sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW dazu verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss zu erstellen. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fließt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel ein.
Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW, der im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement eingeführt wurde. Dieser ermöglicht es dem Rat, bis zum 30. September des Folgejahres über einen Verzicht zu entscheiden. Voraussetzung für diese Entscheidung ist, dass zwei von drei spezifischen Merkmalen am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.
Sollte der Rat den Verzicht beschließen, ist diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorzulegen. Zudem ist in diesem Fall ein Beteiligungsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Mit der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 12. September 2024 sowie für den Rat am 19. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.6Grundsteuerreform 2025 - aktueller SachstandZur Vorlage · KN-248/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-248/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform 2025. Die Vorlage dient der Information über den derzeitigen Stand des Verfahrens.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss zum Termin am 12. September 2024 vorgesehen, wobei die Information dort zur Kenntnis genommen werden soll. Im Anschluss ist die Vorlage für die Sitzung des Rates am 19. September 2024 auf der Tagesordnung gelistet, ebenfalls zur Kenntnisnahme.
Der vorliegende Text enthält zum Zeitpunkt der Erstellung keine detaillierten inhaltlichen Ausführungen zum Sachstand der Reform, da die Vorlage als nachzureichend gekennzeichnet ist. Ein entsprechender Anhang mit dem aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform 2025 ist als Anlage zur Vorlage vorgesehen. Informationen zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.7Jahresabschluss 2023 der ZGSZur Vorlage · VL-117/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-117/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) befasst sich mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang sowie einen Lagebericht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Abschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft und die Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zusammengefasst, welcher in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich vorgestellt wird.
Für das Jahr 2023 weist die ZGS einen Gewinn in Höhe von 89.635,47 € aus. Da die Einrichtung in den vorangegangenen Jahren Verluste verzeichnete, die auf neue Rechnung vorgetragen wurden, sieht die Betriebsleitung vor, diesen Jahresgewinn zur Deckung der Verluste aus den Vorjahren zu verwenden. Ziel ist es, den Verlustvortrag innerhalb der nächsten fünf Jahre zu tilgen.
Die Vorlage sieht eine zweistufige Entscheidungsstruktur vor. Im Betriebsausschuss soll die Entlastung der Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2023 beschlossen werden, wobei dieser Beschluss unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat steht. Der Rat der Stadt Sprockhövel soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht feststellen und die Verwendung des Gewinns zur Abgeltung der Vorjahresverluste beschließen. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung wird dem Betriebsausschuss die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung übertragen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 16.09.2024 · Betriebsausschuss (14. Sitzung)
- 5.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 5.1Einrichtung eines FamilienbürosZur Vorlage · VL-137/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-137/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einrichtung eines Familienbüros in der Stadt Sprockhövel ab dem Jahr 2025 vor. Das Projekt umfasst die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Stellenplan 2025 mit einem wöchentlichen Umfang von 19,5 Stunden (S12 TVöD). Diese personelle Erweiterung soll neben der bestehenden Netzwerkkoordination und der Verfahrenslotsenfunktion die Durchführung der Babybegrüßungsbesuche durch die Stadtverwaltung ermöglichen sowie die Beratungs- und Organisationsaufgaben übernehmen.
Das Familienbüro soll als niedrigschwellige Anlaufstelle und Lotsenfunktion fungieren, um Familien den Zugang zu Beratungs-, Hilfe-, Bildungs- und Freizeitangeboten zu erleichtern. Geplant ist ein Standort in der Hauptstraße 8a in Niedersprockhövel, der durch eine offene Sprechstunde an zwei Tagen pro Woche ergänzt werden soll. Die Räumlichkeiten sollen unter anderem einen kindgerechten Wartebereich, Wickelmöglichkeiten sowie eine Spielecke für Kleinkinder bieten. Zudem soll das Büro die Koordination des Netzwerks „Frühe Hilfen“ sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdisziplinen und Trägern der Jugendhilfe übernehmen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen jährliche Personalkosten in Höhe von etwa 30.000 Euro. Während Teile der technischen und büromäßigen Ausstattung über Fördermittel des Projekts „Kinderstark“ abgedeckt werden können, sind die Betriebs- und Mietkosten sowie die zusätzlichen Personalkosten von der Kommune zu tragen. Ein Teil der Personalkosten soll anteilig aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 5.2Planung für ein „Haus der Familie“ in Niedersprockhövel- hier: Nutzung des Gebäudes Hauptstr. 8Zur Vorlage · VL-147/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Planung eines „Hauses der Familie“ in Niedersprockhövel vorgelegt. Im Zentrum steht die mögliche Nutzung des Gebäudes in der Hauptstraße 8, dem ehemaligen Standort der Kindertageseinrichtung „Miteinander“. Der erste Entwurf einer Konzeption soll zur Kenntnis genommen werden, wobei die Verwaltung beauftragt ist, die Planung im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsperspektive Niedersprockhövel“ weiterzuentwickeln.
Das Projekt sieht vor, die Bedarfe für Familien an diesem zentralen Standort zu bündeln. Geplant ist ein Angebot, das Informationen, Beratung und Vernetzung umfasst. Die Zielgruppen umfassen Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Großeltern sowie pädagogisches Fachpersonal. Zu den geplanten Leistungen gehören unter anderem Informationsangebote, Fachfortbildungen, Beratungsleistungen durch eine Lotsenfunktion sowie die Schaffung von Begegnungsräumen, wie etwa einer Lounge oder eines Bereichs für Spielgruppen.
Eine technische Untersuchung des Gebäudes hat ergeben, dass eine Sanierung aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert ist. Die ersten Kostenschätzungen für die Sanierung belaufen sich auf 1,9 bis 2,4 Millionen Euro brutto. Für die Nutzung als „Haus der Familie“ sind bauliche Umstrukturierungen, etwa im Sanitär- und Eingangsbereich, erforderlich, was zusätzliche Kosten zur Folge haben kann. Der Standort zeichnet sich durch seine zentrale Lage und die Nähe zum Busbahnhof aus.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 5.3Kooperationsvertrag mit dem Ev. Beratungszentrum im Kirchenkreis SchwelmZur Vorlage · VL-144/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-144/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums im Kirchenkreis Schwelm. Das Beratungszentrum übernimmt seit über 20 Jahren die gesetzliche Pflichtaufgabe der Erziehungsberatung für das Stadtgebiet Sprockhövel auf Basis eines Kooperationsvertrages zwischen dem Evangelischen Kirchenkreis Schwelm und den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.
Der Evangelische Kirchenkreis Schwelm hat angezeigt, dass die Finanzierung des Beratungszentrums unter den bisherigen Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Als Gründe werden die Inflation, steigende Personalkosten sowie ein Rückgang der Kirchensteuereinnahmen angeführt. Während der Kirchenkreis die Zusage hält, jährlich 143.000 Euro aus eigenen Mitteln beizusteuern, wird für die entstehenden Fehlbeträge eine Nachfinanzierung durch die beteiligten Südkommunen beantragt.
Aufgrund einer Neuberechnung der Personalkosten wird für die Jahre 2025 bis 2027 ein zusätzlicher Finanzbedarf von jährlich 250.000 Euro durch die Südkommunen veranschlagt. Für die Stadt Sprockhövel ergibt sich daraus eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 50.000 Euro ab dem Jahr 2025. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Umlageerhöhung ab dem 01.01.2025 zu vereinbaren und die erhöhten Beträge in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Fortführung der Leistungserbringung durch das Beratungszentrum wird seitens der Verwaltung befürwortet.
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- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 5.4Umgestaltung des Stadtparks in NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-143/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-143/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Erstellung eines Basketballfeldes im Stadtpark in Niedersprockhövel vor. Die geplante Anlage soll eine Fläche von etwa 10 x 10 Metern umfassen. Als Grundlage für diesen Vorschlag dienen die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung über das Portal Beteiligung NRW, aus der ein Bedarf an einer Basketballanlage durch Jugendliche hervorging.
Die Umsetzung soll auf einer ebenen Fläche im Bereich der Aufsicht erfolgen, die derzeit als Stellplatz für zwei Wohnmobile genutzt wird. Die Verwaltung plant, die Stellplätze auf eine neue Fläche mit Strom- und Wasseranschluss zu verlegen. Die neue Sportfläche soll durch eine Umzäunung gegenüber dem Parkplatz und anderen Parkbereichen abgesichert werden. Für die Erstellung der Anlage wird eine Kostensteigerung von etwa 50.000 Euro veranschlagt, die im Haushalt 2024 außerplanmäßig bereitgestellt werden soll.
In einem weiteren Planungsschritt ist die Gestaltung des unteren Bereichs des Stadtparks vorgesehen. Hier soll ein Holzsportdeck entstehen, das sowohl für Sportangebote von Vereinen als auch als Sitzgelegenheit für Jugendliche dienen kann. Ein möglicher Ausbau mit weiteren Sportgeräten oder Sitzgelegenheiten soll gegebenenfalls durch Sponsoren realisiert werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen wird.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 6.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 6.1Neue FriedhofssatzungZur Vorlage · VL-112/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat mit der Beschlussvorlage VL-112/2024 eine Neufassung der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof an der Eickerstraße vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist es, die bestehende Satzung aus dem Jahr 2006 zu ersetzen, die durch zahlreiche Nachträgliche Änderungen und die Einführung neuer Grabarten an Übersichtlichkeit verloren hat.
Der Entwurf sieht eine strukturierte Neugestaltung vor, die unter anderem durch eine klare Begriffserklärung, ein neues Inhaltsverzeichnis und eine verständlichere Formulierung der Regelungen gekennzeichnet ist. Inhaltlich umfasst die neue Fassung die Einführung der Grabart „Staudengrab“ sowie spezifische Bestimmungen zum Nachweis von Nutzungsrechten. Zudem werden Regelungen zur Haftung bei Unfällen sowie Bußgeldvorschriften integriert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Regelung von Grabstellen. Die neue Satzung sieht Maßnahmen für verwahrloste Gräber vor, wie etwa das Aufstellen von Schildern oder die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme bzw. Enteignung bei Untätigkeit. Durch die Zusammenfassung und Streichung einzelner Paragrafen sollen zudem die Verwaltungsvorgänge vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorberatend behandelt und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Verabschiedung soll die neue Satzung unmittelbar mit der Bekanntmachung in Kraft treten und die alte Fassung ablösen. Finanzielle Auswirkungen auf die Gebührensatzung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 29.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (13. Sitzung)
- 6.2Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen hier: Aktualisierter Maßnahmenkatalog zum Integrierten Handlungskonzept Mittelstraße-HaßlinghausenZur Vorlage · VL-133/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) „Mittelstraße-Haßlinghausen“ vor. Ziel der Vorlage ist es, den überarbeiteten Katalog als handlungsbegleitende Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Ortskerns von Haßlinghausen zu verabschieden.
Hintergrund der Überarbeitung ist die Novellierung der Städtebauförderrichtlinie NRW im Jahr 2023. Diese verpflichtet Kommunen dazu, bestehende Gesamtmaßnahmen bis zum 30. September 2024 in die neue Förderstruktur zu überführen. Im Zuge dieser Anpassung wurde der Maßnahmenkatalog auf seine Umsetzbarkeit innerhalb der vorgegebenen Zeiträume geprüft.
Der aktualisierte Katalog umfasst nun 11 Teilmaßnahmen. Dabei wurden bereits abgeschlossene oder laufende Projekte, wie der Umbau des Rathausplatzes, sowie Maßnahmen, die aufgrund von Eigentumsverhältnissen oder fehlender Förderfähigkeit nicht weiterverfolgt werden können, aus dem Plan gestrichen. So entfallen beispielsweise die geplante Gestaltung eines Platzes an der Ecke Handstraße sowie die Errichtung einer zusätzlichen Stellplatzanlage. Auch die Umsetzung von E-Bike-Ladestationen wurde aufgrund der Kosten und der Nutzungspraxis nicht mehr vorgesehen.
Neue Schwerpunkte setzen die Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die Modernisierung der Straßenmöblierung sowie die Planung eines multifunktionalen Begegnungszentrums. Die Finanzierung der verbleibenden Maßnahmen soll bei einer positiven Entscheidung über den Überführungsantrag durch eine 50-prozentige Bezuschussung aus der Städtebauförderung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (21. Sitzung)
- 7.Kultur, Sport und Freizeit
- 7.1Benennung der Preisträger*innen für den Heimat-Preis 2024 in SprockhövelZur Vorlage · VL-140/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-140/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt regelt die Benennung der Preisträger für den Heimat-Preis 2024 in Sprockhövel. Grundlage der Vergabe ist das Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ der Landesregierung NRW. Ziel des Programms ist es, lokales Engagement und regionale Besonderheiten sichtbar zu machen. Für die Umsetzung in Sprockhövel stellt das Land NRW ein Budget von 5.000 Euro pro Kommune zur Verfügung.
Im Rahmen des Wettbewerbs können sich Einzelpersonen sowie Vereine und Initiativen bewerben, die sich ehrenamtlich um die Pflege der lokalen Identität, des Brauchtums oder der regionalen Geschichte verdient gemacht haben. Für die Auswahl der Bewerbungen wurden insgesamt acht Vorschläge eingereicht. Eine Jury, die sich aus drei Vertretern der Verwaltung und Mitgliedern des Ältestenrates zusammensetzt, hat die Unterlagen geprüft und eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen.
Die vorgeschlagenen Preisträger sind der Lesezeichen e.V. mit dem ersten Platz und einem Preisgeld von 2.500 Euro, ein Einzelbewerber mit dem zweiten Platz und 1.500 Euro sowie das Projekt „Radeln ohne Alter – Projekt Seniorenrikscha“ des ADFC Hattingen Sprockhövel mit dem dritten Platz und 1.000 Euro. Der Rat wird die Empfehlung der Jury im Rahmen der Sitzung am 19. September 2024 beschließen.
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- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (21. Sitzung)
- 8.Antrag der CDU-Fraktion: Strukturanalyse Musikschule SprockhövelZur Vorlage · AT-13/2024 · Antrag der CDU-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage AT-13/2024 einen Antrag gestellt, der eine Strukturanalyse der Musikschule Sprockhövel zum Gegenstand hat. Das federführende Sachgebiet Organisation bearbeitet das Anliegen, welches am 5. September 2024 eingereicht wurde.
Der Antrag zielt darauf ab, eine Untersuchung der bestehenden Strukturen der Musikschule durchzuführen. Die detaillierten Inhalte sowie die spezifische Sachdarstellung zu den Zielen und dem Umfang dieser Analyse sind in der beigefügten Anlage des Antrags enthalten. Eine inhaltliche Ausführung der einzelnen Untersuchungsschritte oder der konkreten Fragestellungen geht aus dem Deckblatt der Vorlage nicht hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 9.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-243/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-243/2024 des Sachgebiets Organisation informiert über den Status der Verwaltungsmitteilungen im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 19. September 2024. In dem Dokument wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen der Verwaltung vorlagen, die zur Kenntnisnahme vorgelegt werden mussten. Die Vorlage dient der Information des Rats und ist als öffentliches Dokument klassifiziert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt aus der Vorlage ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 10.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-245/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-245/2024 des Sachgebiets Organisation informiert über den Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Gemäß der vorliegenden Unterlage vom 28. August 2024 ist vorgesehen, die Anfragen im Rat zum Termin am 19. September 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 10 zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung gibt an, dass die entsprechenden Anfragen beantwortet werden. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)