Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-136/2024 des Sachgebiets Kämmerei sieht vor, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung NRW sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW dazu verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss zu erstellen. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fließt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel ein.
Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW, der im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement eingeführt wurde. Dieser ermöglicht es dem Rat, bis zum 30. September des Folgejahres über einen Verzicht zu entscheiden. Voraussetzung für diese Entscheidung ist, dass zwei von drei spezifischen Merkmalen am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.
Sollte der Rat den Verzicht beschließen, ist diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorzulegen. Zudem ist in diesem Fall ein Beteiligungsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Mit der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 12. September 2024 sowie für den Rat am 19. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 12.09.2024kein Ergebnis hinterlegt