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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2024Zur Vorlage · KN-136/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-136/2024 des Geschäftsbereichs I enthält einen Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024. Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die Verwaltung zum Ende des zweiten Quartals davon ausgeht, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr auskömmlich sein wird.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt und dient der Information der zuständigen Gremien. Der Bericht wurde für den Haupt- und Finanzausschuss als Tagesordnungspunkt 2 für die Sitzung am 12. September 2024 sowie für den Rat als Tagesordnungspunkt 3.1 für die Sitzung am 19. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Als Anlage zur Vorlage dient der Controllingbericht zum Personal für das zweite Quartal 2024.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 3.Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2025 bis 2029Zur Vorlage · KN-166/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage KN-166/2024 eine Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2025 bis 2029 vor. Diese Dokumentation stellt eine Fortschreibung der bisherigen Planung dar, da die Verwaltung seit dem Jahr 2019 dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat alle fünf Jahre eine entsprechende Konzeption vorlegt.
Die vorliegende Planung erfolgt im Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplanentwurfs für die Jahre 2025 und 2026. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Die Konzeption dient der langfristigen Personalplanung der Stadtverwaltung für die kommenden fünf Jahre. Die Beratung der Vorlage ist für den 12. September 2024 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 19. September 2024 im Rat vorgesehen, wobei die Vorlage in den jeweiligen Gremien zur Kenntnis genommen werden soll. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4.Quartalsbericht für das II. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-216/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-216/2024 des Sachgebiets Kämmerei legt den Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2024 vor. Der Bericht dient der Information über die finanzielle Lage und die wirtschaftlichen Entwicklungen im betreffenden Zeitraum.
Die Vorlage ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird den Bericht am 12. September 2024 im Rahmen der Tagesordnungspunktnummer 4 zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss daran wird das Thema am 19. September 2024 als Tagesordnungspunkt 4.1 im Rat zur Kenntnis gebracht.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch die Vorlage entstehen. Der Bericht selbst ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 5.Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-217/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-217/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Berichterstattung über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Haushaltsführung und die finanzielle Lage der Kommune.
Die Vorlage ist für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Information für die Sitzung am 12. September 2024 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt. Im Rat wird das Dokument in der Sitzung am 19. September 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 4.2 zur Kenntnis gebracht.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass der Bericht lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt im Dokument ausgewiesen. Als Grundlage für die Information dient eine beigefügte Excel-Datei zur haushaltswirtschaftlichen Situation.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 6.Beteiligungsbericht 2022 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-108/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-108/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2022. Da die Stadt für das betreffende Jahr von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gebrauch gemacht hat, ergibt sich nach § 117 Abs. 1 Satz 1 der GO NRW die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Inhalte beinhalten Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen ist die Darstellung nach einem vorgegebenen Muster vorzunehmen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Beteiligungsbericht 2022 in einer öffentlichen Sitzung beschließt. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss für den 12. September 2024 vorgesehen, bevor sie am 19. September 2024 im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 7.Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · VL-136/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-136/2024 des Sachgebiets Kämmerei sieht vor, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung NRW sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW dazu verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss zu erstellen. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fließt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel ein.
Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW, der im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement eingeführt wurde. Dieser ermöglicht es dem Rat, bis zum 30. September des Folgejahres über einen Verzicht zu entscheiden. Voraussetzung für diese Entscheidung ist, dass zwei von drei spezifischen Merkmalen am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.
Sollte der Rat den Verzicht beschließen, ist diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorzulegen. Zudem ist in diesem Fall ein Beteiligungsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Mit der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 12. September 2024 sowie für den Rat am 19. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 8.Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · VL-148/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregelung für Leistungen, die zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2027 erbracht werden, fortzuführen. Gegenstand der Beschlussvorlage VL-148/2024 ist die Verlängerung der Übergangsfrist gemäß § 27 Abs. 22a Satz 1 der Umsatzsteuergesetz-Neuregelung. Damit soll die Option genutzt werden, weiterhin die Rechtslage des § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 anzuwenden.
Hintergrund der Vorlage ist das geplante Jahressteuergesetz 2024, welches die Übergangsregelung bis einschließlich 31. Dezember 2026 verlängern soll. Laut Sachdarstellung bestehen weiterhin Rechtsanwendungsfragen und administrative Herausforderungen bei der Umsetzung der Neuregelung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umstellung auf die neue Regelung mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand, potenziellen Haftungsrisiken sowie möglichen Mehrkosten für die Bürger verbunden wäre. Zudem seien die finanziellen Vorteile durch die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für die Stadt nur in geringem Umfang vorhanden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bestehende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt aufrechtzuerhalten, sofern die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024 wie vorgesehen umgesetzt wird. Ein Widerruf der Erklärung bleibt weiterhin mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Beschlussfassung in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 9.Grundsteuerreform 2025 - aktueller SachstandZur Vorlage · KN-248/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-248/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform 2025. Die Vorlage dient der Information über den derzeitigen Stand des Verfahrens.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss zum Termin am 12. September 2024 vorgesehen, wobei die Information dort zur Kenntnis genommen werden soll. Im Anschluss ist die Vorlage für die Sitzung des Rates am 19. September 2024 auf der Tagesordnung gelistet, ebenfalls zur Kenntnisnahme.
Der vorliegende Text enthält zum Zeitpunkt der Erstellung keine detaillierten inhaltlichen Ausführungen zum Sachstand der Reform, da die Vorlage als nachzureichend gekennzeichnet ist. Ein entsprechender Anhang mit dem aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform 2025 ist als Anlage zur Vorlage vorgesehen. Informationen zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 10.Einrichtung eines FamilienbürosZur Vorlage · VL-137/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-137/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einrichtung eines Familienbüros in der Stadt Sprockhövel ab dem Jahr 2025 vor. Das Projekt umfasst die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Stellenplan 2025 mit einem wöchentlichen Umfang von 19,5 Stunden (S12 TVöD). Diese personelle Erweiterung soll neben der bestehenden Netzwerkkoordination und der Verfahrenslotsenfunktion die Durchführung der Babybegrüßungsbesuche durch die Stadtverwaltung ermöglichen sowie die Beratungs- und Organisationsaufgaben übernehmen.
Das Familienbüro soll als niedrigschwellige Anlaufstelle und Lotsenfunktion fungieren, um Familien den Zugang zu Beratungs-, Hilfe-, Bildungs- und Freizeitangeboten zu erleichtern. Geplant ist ein Standort in der Hauptstraße 8a in Niedersprockhövel, der durch eine offene Sprechstunde an zwei Tagen pro Woche ergänzt werden soll. Die Räumlichkeiten sollen unter anderem einen kindgerechten Wartebereich, Wickelmöglichkeiten sowie eine Spielecke für Kleinkinder bieten. Zudem soll das Büro die Koordination des Netzwerks „Frühe Hilfen“ sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdisziplinen und Trägern der Jugendhilfe übernehmen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen jährliche Personalkosten in Höhe von etwa 30.000 Euro. Während Teile der technischen und büromäßigen Ausstattung über Fördermittel des Projekts „Kinderstark“ abgedeckt werden können, sind die Betriebs- und Mietkosten sowie die zusätzlichen Personalkosten von der Kommune zu tragen. Ein Teil der Personalkosten soll anteilig aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 11.Planung für ein „Haus der Familie“ in Niedersprockhövel- hier: Nutzung des Gebäudes Hauptstr. 8Zur Vorlage · VL-147/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Planung eines „Hauses der Familie“ in Niedersprockhövel vorgelegt. Im Zentrum steht die mögliche Nutzung des Gebäudes in der Hauptstraße 8, dem ehemaligen Standort der Kindertageseinrichtung „Miteinander“. Der erste Entwurf einer Konzeption soll zur Kenntnis genommen werden, wobei die Verwaltung beauftragt ist, die Planung im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsperspektive Niedersprockhövel“ weiterzuentwickeln.
Das Projekt sieht vor, die Bedarfe für Familien an diesem zentralen Standort zu bündeln. Geplant ist ein Angebot, das Informationen, Beratung und Vernetzung umfasst. Die Zielgruppen umfassen Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Großeltern sowie pädagogisches Fachpersonal. Zu den geplanten Leistungen gehören unter anderem Informationsangebote, Fachfortbildungen, Beratungsleistungen durch eine Lotsenfunktion sowie die Schaffung von Begegnungsräumen, wie etwa einer Lounge oder eines Bereichs für Spielgruppen.
Eine technische Untersuchung des Gebäudes hat ergeben, dass eine Sanierung aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert ist. Die ersten Kostenschätzungen für die Sanierung belaufen sich auf 1,9 bis 2,4 Millionen Euro brutto. Für die Nutzung als „Haus der Familie“ sind bauliche Umstrukturierungen, etwa im Sanitär- und Eingangsbereich, erforderlich, was zusätzliche Kosten zur Folge haben kann. Der Standort zeichnet sich durch seine zentrale Lage und die Nähe zum Busbahnhof aus.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 12.Kooperationsvertrag mit dem Ev. Beratungszentrum im Kirchenkreis SchwelmZur Vorlage · VL-144/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-144/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums im Kirchenkreis Schwelm. Das Beratungszentrum übernimmt seit über 20 Jahren die gesetzliche Pflichtaufgabe der Erziehungsberatung für das Stadtgebiet Sprockhövel auf Basis eines Kooperationsvertrages zwischen dem Evangelischen Kirchenkreis Schwelm und den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.
Der Evangelische Kirchenkreis Schwelm hat angezeigt, dass die Finanzierung des Beratungszentrums unter den bisherigen Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Als Gründe werden die Inflation, steigende Personalkosten sowie ein Rückgang der Kirchensteuereinnahmen angeführt. Während der Kirchenkreis die Zusage hält, jährlich 143.000 Euro aus eigenen Mitteln beizusteuern, wird für die entstehenden Fehlbeträge eine Nachfinanzierung durch die beteiligten Südkommunen beantragt.
Aufgrund einer Neuberechnung der Personalkosten wird für die Jahre 2025 bis 2027 ein zusätzlicher Finanzbedarf von jährlich 250.000 Euro durch die Südkommunen veranschlagt. Für die Stadt Sprockhövel ergibt sich daraus eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 50.000 Euro ab dem Jahr 2025. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Umlageerhöhung ab dem 01.01.2025 zu vereinbaren und die erhöhten Beträge in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Fortführung der Leistungserbringung durch das Beratungszentrum wird seitens der Verwaltung befürwortet.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 13.Umgestaltung des Stadtparks in NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-143/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-143/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Erstellung eines Basketballfeldes im Stadtpark in Niedersprockhövel vor. Die geplante Anlage soll eine Fläche von etwa 10 x 10 Metern umfassen. Als Grundlage für diesen Vorschlag dienen die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung über das Portal Beteiligung NRW, aus der ein Bedarf an einer Basketballanlage durch Jugendliche hervorging.
Die Umsetzung soll auf einer ebenen Fläche im Bereich der Aufsicht erfolgen, die derzeit als Stellplatz für zwei Wohnmobile genutzt wird. Die Verwaltung plant, die Stellplätze auf eine neue Fläche mit Strom- und Wasseranschluss zu verlegen. Die neue Sportfläche soll durch eine Umzäunung gegenüber dem Parkplatz und anderen Parkbereichen abgesichert werden. Für die Erstellung der Anlage wird eine Kostensteigerung von etwa 50.000 Euro veranschlagt, die im Haushalt 2024 außerplanmäßig bereitgestellt werden soll.
In einem weiteren Planungsschritt ist die Gestaltung des unteren Bereichs des Stadtparks vorgesehen. Hier soll ein Holzsportdeck entstehen, das sowohl für Sportangebote von Vereinen als auch als Sitzgelegenheit für Jugendliche dienen kann. Ein möglicher Ausbau mit weiteren Sportgeräten oder Sitzgelegenheiten soll gegebenenfalls durch Sponsoren realisiert werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen wird.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11.09.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (17. Sitzung)
- 14.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-214/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-214/2024 des Sachgebiets Organisation informiert über den aktuellen Stand der Verwaltungsmitteilungen im öffentlichen Teil der Sitzungen. In dem Dokument wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen der Verwaltung vorlagen.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, wobei die Behandlung als TOP 14 für die Sitzung am 12. September 2024 mit der Maßnahme zur Kenntnisnahme vorgesehen war. Weitere inhaltliche Details oder finanzielle Auswirkungen wurden in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 15.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-231/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-231/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen. In der vorliegenden Dokumentation wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Sitzung am 12. September 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 15. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt aus der Vorlage ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)