Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Kooperationsvertrag mit dem Ev. Beratungszentrum im Kirchenkreis Schwelm

VL-144/2024 19.09.2024 Fachbereich Jugend und Familie

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-144/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums im Kirchenkreis Schwelm. Das Beratungszentrum übernimmt seit über 20 Jahren die gesetzliche Pflichtaufgabe der Erziehungsberatung für das Stadtgebiet Sprockhövel auf Basis eines Kooperationsvertrages zwischen dem Evangelischen Kirchenkreis Schwelm und den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.

Der Evangelische Kirchenkreis Schwelm hat angezeigt, dass die Finanzierung des Beratungszentrums unter den bisherigen Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Als Gründe werden die Inflation, steigende Personalkosten sowie ein Rückgang der Kirchensteuereinnahmen angeführt. Während der Kirchenkreis die Zusage hält, jährlich 143.000 Euro aus eigenen Mitteln beizusteuern, wird für die entstehenden Fehlbeträge eine Nachfinanzierung durch die beteiligten Südkommunen beantragt.

Aufgrund einer Neuberechnung der Personalkosten wird für die Jahre 2025 bis 2027 ein zusätzlicher Finanzbedarf von jährlich 250.000 Euro durch die Südkommunen veranschlagt. Für die Stadt Sprockhövel ergibt sich daraus eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 50.000 Euro ab dem Jahr 2025. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Umlageerhöhung ab dem 01.01.2025 zu vereinbaren und die erhöhten Beträge in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Fortführung der Leistungserbringung durch das Beratungszentrum wird seitens der Verwaltung befürwortet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge