Bildung einer Einigungsstelle nach § 67 LPVG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beschließen. Diese Einigungsstelle ist für die laufende Wahlperiode des Personalrates bis einschließlich 30. Juni 2028 vorgesehen. Als Vorsitzende der Einigungsstelle wurde eine Richterin am Arbeitsgericht Wuppertal vorgeschlagen, deren Besetzung bereits mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt wurde.
Mit der Vorlage wird zudem beantragt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die für Verhandlungen der Einigungsstelle erforderlichen drei Beisitzer aus der Verwaltung zu benennen. Gleichzeitig soll die Befugnis übertragen werden, bei Bedarf ein entsprechendes Einigungsstellenverfahren einzuleiten. Die Mitglieder der Einigungsstelle nehmen ihr Amt auf ehrenamtlicher Basis wahr. Für die Vorsitzende ist jedoch eine Entschädigung für den Zeitaufwand in Höhe von 84 Euro pro Stunde zuzüglich Reisekosten vorgesehen. Eine Besetzung der Stellvertretung steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus und wird nach Erzielung einer Einigung nachgereicht.
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