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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss

2015/258

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen der Sitzung am 17. August 2015 über den Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße West“ beraten. Die Vorlage umfasst das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie den Vorschlag für einen Satzungsbeschluss.

Der Planungsbereich umfasst ein Gebiet im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen, begrenzt durch die Autobahn A 43 im Westen und die Lemper Straße im Osten. Ziel der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhalt der bestehenden Strukturen aus Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen. Um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren, sieht der Entwurf den Ausschluss von Vergnügungsstätten, wie etwa Spielhallen oder Sportwettbüros, vor.

Der Ausschuss nahm das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und beschloss, unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Zudem empfahl das Gremium dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 64 einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung hatte im Rahmen der Auslegung zwischen dem 27. April und dem 3. Juni 2015 keine weiteren Anregungen oder Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern registriert. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen lediglich zwei Stellungnahmen mit Anregungen ein, die in der vorliegenden Vorlage berücksichtigt wurden.

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