Fragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/467 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die in der Vorlage angeführten Regelungen ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Sitzungen vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die zeitliche Einordnung flexibel anpassen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Vorlage legt zudem die formalen Rahmenbedingungen für die Fragestellung fest. Jeder Fragesteller ist auf maximal zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage begrenzt. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen ist nicht vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.11.2015kein Ergebnis hinterlegt
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