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Beschlussvorlage

Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2015/412

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die neue Regelung zum 1. August 2016 in Kraft zu setzen.

Die Grundlage der Anpassung ist eine Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom Januar 2015, wonach öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170 Euro pro Monat und Kind erheben können. Die Verwaltung schlägt vor, die Einkommensgrenzen und Beitragsstufen neu zu strukturieren. Dabei soll die untere Einkommensgrenze für eine Beitragsfreiheit von bisher 14.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden, um eine Gleichbehandlung von Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten.

Gleichzeitig wird eine neue Staffelung der Beiträge vorgeschlagen, die eine achte Einkommensstufe vorsieht. Der höchste monatliche Elternbeitrag soll bei 170 Euro liegen, was bei einem Bruttojahreseinkommen von über 90.000 Euro greift. Durch die Neuregelung der Stufen und Grenzen wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3.000 Euro gerechnet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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