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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Sachstandsbericht zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in SprockhövelZur Vorlage · 2015/439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. November 2015 wurde die Vorlage 2015/439 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sprockhövel.
Die Verwaltung gibt hierzu regelmäßige Informationen über die Entwicklung der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen sowie über die vorhandenen Unterbringungskapazitäten ab. Dieser Bericht erfolgt nach derzeitigem Stand in der Regel in mündlicher Form. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten für diesen Berichtswesen-Prozess wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2015/438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/438 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage stellt klar, dass diese Form der Unterrichtung in den künftigen Sitzungen fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen am 12. November 2015 beziehungsweise am 26. November 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016Zur Vorlage · 2015/278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/278 befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2016. Der Haushaltsplan wurde bereits am 24. September 2015 in den Rat eingebracht. Für das weitere Verfahren ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 12. November 2015 sowie gegebenenfalls für den 19. November 2015 vorgesehen. Die endgültige Verabschiedung des Etats durch den Rat ist für die Sitzung am 26. November 2015 geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die vorherige Beratung der Produkte des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss, welche am 11. November 2015 stattfindet. Der Verwaltung liegt bereits eine erste Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan vor, während eine weitere Liste voraussichtlich zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bereitgestellt wird. Die Verwaltung bittet den Ausschuss, diese aktuellen Änderungen in die Beratungen einzubeziehen.
Den Fraktionen wurde mit der Einbringung des Plans die Möglichkeit gegeben, den Entwurf und dessen Anlagen zu prüfen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird darum gebeten, etwaige eigene Änderungslisten oder Anträge der Fraktionen rechtzeitig vor der Ausschusssitzung bei der Verwaltung einzureichen. Nach Abschluss der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wird den Ratsmitgliedern die Haushaltssatzung übermittelt, welche die Ergebnisse der Ausschussberatungen berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 in der vorgeschlagenen Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushalt 2016; hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2015/423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/423 dient der Haushaltsvorberatung für das Haushaltsjahr 2016 in den Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) sowie 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die in den Anlagen dargestellten Planungsansätze zu beschließen. Die Grundlage für die Beratung bildet die Satzung für das Jugendamt, welche dem Ausschuss die Vorberatung der entsprechenden Bereiche überträgt.
Die Haushaltsplanung erfolgt produktorientiert und umfasst für die zuständigen Fachbereiche insgesamt zwölf Produkte. Die Unterlagen enthalten Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, die vom Sachgebiet Kommunale Finanzwirtschaft erstellt wurden.
Im Rahmen der ersten Änderungsliste sind zusätzliche Mittelanmeldungen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anmeldung von Mitteln in Höhe von 900.000 Euro für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dieser Ansatz basiert auf der Schätzung von etwa 15 Fällen mit einem jährlichen Volumen von jeweils 60.000 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Erstattung dieser Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt.
Ein weiterer Punkt der Änderungsliste betrifft die Anmeldung von Mitteln für den Umzug der Großtaagespflegestelle in die Räume des Bürgerbüros in Niedersprockhövel sowie den Kauf und Einbau einer Küchenzeile. Die Kosten hierfür werden auf etwa 6.000 Euro geschätzt. Die genauen Kosten werden derzeit noch ermittelt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015Zur Vorlage · 2015/427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/427 zum Haushaltssanierungscontrolling umfasst den Bericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2015. Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Nach den Ausführungen der Verwaltung zeichnet sich zum Abschluss des dritten Quartals ab, dass die über alle Maßnahmen hinweg festgelegte Zielvorgabe von 5.268.345 Euro erreicht werden kann. Der Bericht weist einen Überschuss von 136.011 Euro aus, was einer Verbesserung von 62.094 Euro im Vergleich zum Bericht des zweiten Quartals entspricht. Der Gesamtzielerreichungsgrad aller Maßnahmen stieg von 101,40 Prozent auf 102,58 Prozent.
Trotz dieser positiven Gesamtentwicklung werden drei spezifische Haushaltssanierungsmaßnahmen als kritisch eingestuft, da deren prognostizierte Zielerreichung unter 70 Prozent liegt. Hierzu zählen die Beschränkung auf dringliche und unabweisbare Aufwendungen mit einer Prognose von 65,56 Prozent, der Kostenersatz der Feuerwehr mit 52,11 Prozent sowie die Reduzierung des Zuschusses für das Freibad mit 42,86 Prozent. Während die Prognose für die Maßnahmen zur Aufwandsbeschränkung und zum Feuerwehrkostenersatz gegenüber dem Bericht zum 30. Juni 2015 gesunken ist, blieb die Prognose für das Freibad unverändert. Die Verwaltung sieht angesichts der Gesamtentwicklung vor, die genannten Maßnahmen unverändert fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kreisumlage 2016 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRWZur Vorlage · 2015/391 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 12. November 2015 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 behandelt. Gegenstand der Vorlage 2015/391 war das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW.
Die Grundlage für die Beratung bildete ein Schreiben des Landrats des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27. August 2015, mit dem das Verfahren zur Benehmensherstellung im Zuge der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016 des Kreises eingeleitet wurde. Hierzu wurde eine entsprechende Präsentation als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Der Bürgermeister der Stadt Sprockhövel hat das erforderliche Benehmen im Rahmen dieses Verfahrens mit einem Schreiben vom 13. Oktober 2015 vollzogen. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme des Bürgermeisters im Rahmen dieser Benehmensherstellung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Gebührenentwicklung 2016 - VorschauZur Vorlage · 2015/436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/436 dient der Information des Rates über die voraussichtliche Gebührenentwicklung für das Jahr 2016. Da die endgültigen Gebührenbedarfsberechnungen aufgrund verzögerter Mitteilungen des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Abfallentsorgung erst in den Dezembersitzungen eingebracht werden können, stellt die Vorlage eine Vorschau im Rahmen der Haushaltsberatungen dar.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes bleibt der Anteil an der Grundsteuer B unverändert. Bei der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung ist für 2016 eine Senkung des Zinssatzes von 6,25 % auf 6,00 % vorgesehen. Während der Gebührensatz für Schmutzwasser bei 3,39 EUR pro Kubikmeter stabil bleiben dürfte, kann sich der Satz für Niederschlagswasser voraussichtlich um einen Cent auf 1,07 EUR pro Quadratmeter reduzieren.
Für Kleinkläranlagen werden geringfügige Erhöhungen der Grund- und Entsorgungsgebühren prognostiziert, die auf die Zahllast des Ruhrverbandes sowie die Neuausschreibung von Entsorgungsleistungen zurückzuführen sind. Bei der Abfallbeseitigung ist nach der Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen mit Kostensteigerungen zu rechnen. Nach aktuellem Kalkulationsstand wird eine Erhöhung der Gebühren für Restabfall um über 11 % und für Bioabfall um über 12 % erwartet.
Zusammenfassend ergibt sich für einen Musterhaushalt eine voraussichtliche Erhöhung der jährlichen Abgabenlast um mindestens etwa 23 EUR.
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- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2015/412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die neue Regelung zum 1. August 2016 in Kraft zu setzen.
Die Grundlage der Anpassung ist eine Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom Januar 2015, wonach öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170 Euro pro Monat und Kind erheben können. Die Verwaltung schlägt vor, die Einkommensgrenzen und Beitragsstufen neu zu strukturieren. Dabei soll die untere Einkommensgrenze für eine Beitragsfreiheit von bisher 14.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden, um eine Gleichbehandlung von Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten.
Gleichzeitig wird eine neue Staffelung der Beiträge vorgeschlagen, die eine achte Einkommensstufe vorsieht. Der höchste monatliche Elternbeitrag soll bei 170 Euro liegen, was bei einem Bruttojahreseinkommen von über 90.000 Euro greift. Durch die Neuregelung der Stufen und Grenzen wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3.000 Euro gerechnet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Friedhofsgebühren 2016 bis 2018 und Erlass eines 1. Nachtrages zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2015/358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/358 befasst sich mit der Festsetzung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem ersten Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebühren auf Basis einer vorliegenden Bedarfsberechnung festzusetzen. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 413.153,88 Euro. Diese verteilen sich auf die Bereiche Trauerhalle, Bestattungen und Grabnutzung.
Im Bereich der Bestattungen sinken die Gebühren für verschiedene Bestattungsarten um etwa 23 bis 25 Prozent. Für Kinder unter fünf Jahren wird ein Satz von 164,00 Euro festgelegt. Im Bereich der Grabnutzung steigen die Gebühren für verschiedene Grabarten zwischen 7 Prozent und 14,52 Prozent an. Zur Deckung des Pflegeaufwands werden spezifische Gewichtungsfaktoren für Baumgräber, anonyme Urnenbestattungen sowie Urnenwände und -stelen angewandt. Während die Gebühren für die Trauerhalle und Bestattungen sinken, ist bei den Gebühren für Urnenkammern und Urnenstelen sowie bei der Genehmigung von Grabmalen ein Anstieg zu verzeichnen.
Der erste Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung regelt den Gebührentarif, der unter anderem die Kosten für den Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten, Bestattungsgebühren sowie Gebühren für Um-, Ein- und Ausbettungen umfasst. Zudem sind Nebenleistungen wie die Nutzung der Trauerhalle oder die Genehmigung von Grabmalen enthalten. Für die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten sind Kostenpauschalen vorgesehen. Der Rat hat den Nachtrag in der Sitzung am 26. November 2015 beschlossen, sodass die Neuregelung zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
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- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zum 01.08.2016Zur Vorlage · 2015/413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgelegt. Die Neuregelung soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Ziel der Anpassung ist es, die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren und den Fehlbetrag bei der Tagesbetreuung zu reduzieren. Hintergrund sind unter anderem steigende Personalkosten durch Tarifverhandlungen sowie die Empfehlung der GPA NRW zur Steigerung der Erträge aus Elternbeiträgen.
Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor. Die Grenze, bis zu der keine Beiträge erhoben werden, soll von bisher 15.000 Euro auf mindestens 18.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben werden. Um die Struktur beizubehalten, wird die Anzahl der Einkommensstufen von neun auf elf erhöht, wobei zwischen den Stufen jeweils ein Abstand von 10.000 Euro vorgesehen ist.
Die Anpassung der Beiträge erfolgt differenziert nach Einkommenshöhe und Betreuungsumfang. Für Einkommen zwischen 18.000 Euro und 50.000 Euro sind geringfügige Erhöhungen der monatlichen Beiträge zwischen 0 und 5 Euro vorgesehen. Bei höheren Einkommen, insbesondere ab 50.000 Euro, liegen die Erhöhungen bei 10 Euro oder mehr. Durch die Neuregelung wird mit einem jährlichen Anstieg der Einnahmen von etwa 3,99 Prozent gerechnet, was einem geschätzten Plus von rund 33.000 Euro entspricht. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat eingebracht.
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- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Grundstücksangelegenheiten hier Erwerb von Grundstücken zur FlüchtlingsunterbringungZur Vorlage · 2015/442 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 den Erwerb von zwei Grundstücken zur zukünftigen Unterbringung von Flüchtlingen befürwortet. Konkret handelt es sich um ein Teilgrundstück der Zeche „Alte Haase“, das etwa 1.000 Quadratmeter umfasst und direkt an der Hattinger Straße liegt, sowie um ein Grundstück in der Mittelstraße mit einer Fläche von 620 Quadratmetern.
Für das Teilgrundstück „Alte Haase“ liegen laut Verwaltung bereits positive Bauvoranfragen für ein dreigeschossiges Gebäude mit neun Wohneinheiten vor. Der erwartete Kaufpreis beläuft sich auf 150.000 Euro. Das Objekt in der Mittelstraße, ein altes Mehrfamilienhaus, wird für einen Kaufpreis von ebenfalls 150.000 Euro angeboten. Für dieses Grundstück existiert eine Baugenehmigung für ein acht-Familienhaus mit 600 Quadratmetern Wohnfläche. Bis zum geplanten Neubau im Jahr 2017 kann das bestehende Gebäude in der Mittelstraße zur Unterbringung genutzt werden.
Die Verwaltung sieht den Erwerb und die Bebauung aufgrund der prognostizierten Flüchtlingszahlen als notwendig an. Die Finanzierung der Vorhaben soll über Anträge beim Kreis nach den Vorgaben des Flüchtlingsrichtliniengesetzes erfolgen, wobei ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent und eine zehnjährige zinslose Finanzierung vorgesehen sind. Der Betriebsausschuss wurde gebeten, die erforderlichen Mittel für den Grunderwerb und die Bebauung im Wirtschaftsplan der Zentralen Gemeinschaftsunterkunft (ZGS) bereitzustellen.
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- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/393 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/393 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 12. November 2015 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der Mitteilungen durch das Gremium. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Themen der Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen, ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht festgelegt.
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- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/394 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/394 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 13. Sitzung am 12. November 2015. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Weitere Details zu den inhaltlichen Fragestellungen oder spezifischen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Folgekosten vor. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist in der Vorlage nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 18Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2015/463 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung für den Rat die Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Die Vorlage 2015/463 sieht vor, die Kapazitäten an mehreren Standorten durch den Einsatz von Wohncontainerblöcken mit einer Kapazität von jeweils 30 Personen zu erhöhen.
Am Standort Börgersbruch sollen zwei Containerblöcke parallel zur Dresdner Straße errichtet werden, wobei eine Erweiterung um einen dritten Block bei Bedarf möglich ist. In Merklinghausen ist die Belegung mit drei Wohncontainerblöcken vorgesehen, was eine Kapazität von bis zu 90 Personen ermöglicht. Am Standort Flurstraße sollen zwei Containerblöcke auf einem angemieteten Grundstück platziert werden.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, das städtische Grundstück an der Hiddinghauser Straße, das ehemals von den Burgschützen genutzt wurde, zu beplanen und für die Unterbringung vorzubereiten. Die Ergebnisse dieser Planung sollen dem Rat im Dezember 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass aufgrund steigender Zuweisungszahlen die bisher geplanten Standorte Börgersbruch, Silscheder Straße und Flurstraße weiter ausgenutzt werden müssen. Da die Zuweisungsraten bei etwa 15 bis 18 Personen pro Woche liegen, wird eine Erschöpfung der vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten bis Ende Mai 2016 prognostiziert. Über den weiteren Fortgang sowie den Abschluss der Aufträge ist die Verwaltung vierteljährlich, halbjährlich, jährlich sowie nach Abschluss der Maßnahmen zu informieren.
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- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss