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Beschlussvorlage

Grundstücksangelegenheiten hier Erwerb von Grundstücken zur Flüchtlingsunterbringung

2015/442

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

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Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 den Erwerb von zwei Grundstücken zur zukünftigen Unterbringung von Flüchtlingen befürwortet. Konkret handelt es sich um ein Teilgrundstück der Zeche „Alte Haase“, das etwa 1.000 Quadratmeter umfasst und direkt an der Hattinger Straße liegt, sowie um ein Grundstück in der Mittelstraße mit einer Fläche von 620 Quadratmetern.

Für das Teilgrundstück „Alte Haase“ liegen laut Verwaltung bereits positive Bauvoranfragen für ein dreigeschossiges Gebäude mit neun Wohneinheiten vor. Der erwartete Kaufpreis beläuft sich auf 150.000 Euro. Das Objekt in der Mittelstraße, ein altes Mehrfamilienhaus, wird für einen Kaufpreis von ebenfalls 150.000 Euro angeboten. Für dieses Grundstück existiert eine Baugenehmigung für ein acht-Familienhaus mit 600 Quadratmetern Wohnfläche. Bis zum geplanten Neubau im Jahr 2017 kann das bestehende Gebäude in der Mittelstraße zur Unterbringung genutzt werden.

Die Verwaltung sieht den Erwerb und die Bebauung aufgrund der prognostizierten Flüchtlingszahlen als notwendig an. Die Finanzierung der Vorhaben soll über Anträge beim Kreis nach den Vorgaben des Flüchtlingsrichtliniengesetzes erfolgen, wobei ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent und eine zehnjährige zinslose Finanzierung vorgesehen sind. Der Betriebsausschuss wurde gebeten, die erforderlichen Mittel für den Grunderwerb und die Bebauung im Wirtschaftsplan der Zentralen Gemeinschaftsunterkunft (ZGS) bereitzustellen.

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