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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2015/382 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 26. November 2015 wurde die Einführung eines neuen Ratsmitglieds behandelt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsherrn, der sein Mandat zum 30. September 2015 niedergelegt hat.
Als Ersatzmitglied aus der Reserveliste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rückt mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 eine neue Ratsfrau nach. Die entsprechende Person hat das Mandat angenommen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die vorgesehene Ratsfrau durch den Bürgermeister in den Rat einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten.
Da die neue Ratsfrau bereits in ihrer Funktion als sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie vereidigt wurde, sieht die Vorlage vor, auf eine erneute Verpflichtung zu verzichten. Der Beschlussvorschlag sieht die formelle Einführung durch den Bürgermeister vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 2Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016Zur Vorlage · 2015/278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/278 befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2016. Der Haushaltsplan wurde bereits am 24. September 2015 in den Rat eingebracht. Für das weitere Verfahren ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 12. November 2015 sowie gegebenenfalls für den 19. November 2015 vorgesehen. Die endgültige Verabschiedung des Etats durch den Rat ist für die Sitzung am 26. November 2015 geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die vorherige Beratung der Produkte des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss, welche am 11. November 2015 stattfindet. Der Verwaltung liegt bereits eine erste Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan vor, während eine weitere Liste voraussichtlich zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bereitgestellt wird. Die Verwaltung bittet den Ausschuss, diese aktuellen Änderungen in die Beratungen einzubeziehen.
Den Fraktionen wurde mit der Einbringung des Plans die Möglichkeit gegeben, den Entwurf und dessen Anlagen zu prüfen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird darum gebeten, etwaige eigene Änderungslisten oder Anträge der Fraktionen rechtzeitig vor der Ausschusssitzung bei der Verwaltung einzureichen. Nach Abschluss der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wird den Ratsmitgliedern die Haushaltssatzung übermittelt, welche die Ergebnisse der Ausschussberatungen berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 in der vorgeschlagenen Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltssanierungsplan hier: Fortschreibung 2016Zur Vorlage · 2015/279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/279 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf der Fortschreibung ist als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 konzipiert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt Sprockhövel die Fortschreibung des Plans in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zu beschließen. Die entsprechenden Beratungen waren für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. November 2015 sowie für die Sitzung des Rates am 26. November 2015 vorgesehen.
Der Entwurf wurde den Mitgliedern des Rates vorab zur Verfügung gestellt. Die Notwendigkeit der Durchführung dieser Fortschreibung wird im Entwurf des Dokuments erläutert. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Beschlussfassung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Stellenplan 2016Zur Vorlage · 2015/280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/280 befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung des Stellenplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Sprockhövel zur Entscheidung vorgelegt.
Der Vorgang war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. November 2015 sowie für die Sitzung des Rates am 26. November 2015 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Billigung des Stellenplanentwurfs empfiehlt, welcher als Anlage zum Haushaltsplan 2016 fungiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass mit Personalkosten zu rechnen ist. Die genauen Beträge werden auf den Haushaltsplan verwiesen. Der Stellenplanentwurf wurde der Verwaltung zur Vorbereitung der Sitzungen zugeleitet, um die entsprechende Beratung in den zuständigen Gremien zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2015/438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/438 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage stellt klar, dass diese Form der Unterrichtung in den künftigen Sitzungen fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen am 12. November 2015 beziehungsweise am 26. November 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015Zur Vorlage · 2015/427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/427 zum Haushaltssanierungscontrolling umfasst den Bericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2015. Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Nach den Ausführungen der Verwaltung zeichnet sich zum Abschluss des dritten Quartals ab, dass die über alle Maßnahmen hinweg festgelegte Zielvorgabe von 5.268.345 Euro erreicht werden kann. Der Bericht weist einen Überschuss von 136.011 Euro aus, was einer Verbesserung von 62.094 Euro im Vergleich zum Bericht des zweiten Quartals entspricht. Der Gesamtzielerreichungsgrad aller Maßnahmen stieg von 101,40 Prozent auf 102,58 Prozent.
Trotz dieser positiven Gesamtentwicklung werden drei spezifische Haushaltssanierungsmaßnahmen als kritisch eingestuft, da deren prognostizierte Zielerreichung unter 70 Prozent liegt. Hierzu zählen die Beschränkung auf dringliche und unabweisbare Aufwendungen mit einer Prognose von 65,56 Prozent, der Kostenersatz der Feuerwehr mit 52,11 Prozent sowie die Reduzierung des Zuschusses für das Freibad mit 42,86 Prozent. Während die Prognose für die Maßnahmen zur Aufwandsbeschränkung und zum Feuerwehrkostenersatz gegenüber dem Bericht zum 30. Juni 2015 gesunken ist, blieb die Prognose für das Freibad unverändert. Die Verwaltung sieht angesichts der Gesamtentwicklung vor, die genannten Maßnahmen unverändert fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ AuszahlungenZur Vorlage · 2015/437 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/437 befasst sich mit der Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen, die vom Kämmerer bewilligt wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die geschätzten Gesamtkosten der aufgeführten Vorgänge belaufen sich auf 133.366,83 Euro.
Die Ausgaben verteilen sich auf verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung. Im Bereich der IT und Telekommunikation sind Anschaffungen für die Server-Infrastruktur, die Erweiterung von Exchange-Servern sowie der Erwerb neuer Server-Betriebssysteme aufgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausstattung der Feuerwehr, wobei Mittel für die Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten sowie für die Erweiterung eines Sirenen-Komplettsystems vorgesehen sind.
Weitere im Dokument aufgeführte Positionen umfassen Erdarbeiten für eine Seilbahn auf dem Spielplatz Börgersbruch sowie die Anschaffung von Software und Hardware für die städtebauliche Planung und den Baumschutz. Zudem sind Ausgaben für die Volkshochschule, Fortbildungen im Bürgerbüro Niedersprockhövel sowie Projekte der Büchereien in Haßlinghausen und Niedersprockhövel enthalten. Die Vorlage dient der Information der Gremien über die durchgeführten oder geplanten finanziellen Verpflichtungen innerhalb des Haushalts.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Solidarpakt Ennepe-Ruhr hier: Schreiben des Landrates vom 27.10.2015Zur Vorlage · 2015/443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/443 befasst sich mit der Information über die Arbeitsstruktur im Rahmen des Solidarpaktes Ennepe-Ruhr. Grundlage der Vorlage ist ein Schreiben des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27. Oktober 2015, in dem über zwei Beschlüsse des Kreistages berichtet wird.
Der erste der genannten Beschlüsse betrifft die geplante Arbeitsstruktur des Solidarpaktes. Hierzu hat der Landrat die Stadt Sprockhövel um eine Rückmeldung gebeten, ob mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden ist. Der zweite Beschluss des Kreistages bezieht sich auf inhaltliche Aspekte, die als Gegenstand für Beratungen im Rahmen einer geplanten Auftaktveranstaltung zum Solidarpaktes Ennepe-Ruhr dienen sollen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der im Schreiben des Landrates vorgestellten Vorgehensweise zur Arbeitsstruktur im Rahmen des Solidarpaktes Ennepe-Ruhr zuzustimmen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 19. November 2015 sowie im Rat am 26. November 2015 vorgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: SparkasseZur Vorlage · 2015/392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2015/392 wird die Neubesetzung von Ausschusssitzen im Zusammenhang mit der Sparkasse Sprockhövel behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Sparkasse vom 8. Oktober 2015 über das Ausscheiden eines Ratsmitglieds.
Durch diesen personellen Wechsel im Rat ergibt sich die Notwendigkeit, die Besetzung des Verwaltungsrats neu zu regeln. Neben der bereits erfolgten Wahl eines Ratsmitglieds in den Verwaltungsrat ist laut Vorlage zusätzlich die Position der zweiten Stellvertretung des Verwaltungsratsvorsitzenden neu zu besetzen.
Darüber hinaus ist die Wahl einer neuen Verhinderungsvertretung für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe erforderlich. Die Vorlage dient somit der formellen Regelung der Vertretungsfunktionen in den genannten Gremien nach dem Ausscheiden des bisherigen Ratsmitglieds.
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- 26.11.2015 · Rat
- 10Gebührenentwicklung 2016 - VorschauZur Vorlage · 2015/436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/436 dient der Information des Rates über die voraussichtliche Gebührenentwicklung für das Jahr 2016. Da die endgültigen Gebührenbedarfsberechnungen aufgrund verzögerter Mitteilungen des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Abfallentsorgung erst in den Dezembersitzungen eingebracht werden können, stellt die Vorlage eine Vorschau im Rahmen der Haushaltsberatungen dar.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes bleibt der Anteil an der Grundsteuer B unverändert. Bei der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung ist für 2016 eine Senkung des Zinssatzes von 6,25 % auf 6,00 % vorgesehen. Während der Gebührensatz für Schmutzwasser bei 3,39 EUR pro Kubikmeter stabil bleiben dürfte, kann sich der Satz für Niederschlagswasser voraussichtlich um einen Cent auf 1,07 EUR pro Quadratmeter reduzieren.
Für Kleinkläranlagen werden geringfügige Erhöhungen der Grund- und Entsorgungsgebühren prognostiziert, die auf die Zahllast des Ruhrverbandes sowie die Neuausschreibung von Entsorgungsleistungen zurückzuführen sind. Bei der Abfallbeseitigung ist nach der Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen mit Kostensteigerungen zu rechnen. Nach aktuellem Kalkulationsstand wird eine Erhöhung der Gebühren für Restabfall um über 11 % und für Bioabfall um über 12 % erwartet.
Zusammenfassend ergibt sich für einen Musterhaushalt eine voraussichtliche Erhöhung der jährlichen Abgabenlast um mindestens etwa 23 EUR.
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- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Friedhofsgebühren 2016 bis 2018 und Erlass eines 1. Nachtrages zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2015/358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/358 befasst sich mit der Festsetzung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem ersten Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebühren auf Basis einer vorliegenden Bedarfsberechnung festzusetzen. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 413.153,88 Euro. Diese verteilen sich auf die Bereiche Trauerhalle, Bestattungen und Grabnutzung.
Im Bereich der Bestattungen sinken die Gebühren für verschiedene Bestattungsarten um etwa 23 bis 25 Prozent. Für Kinder unter fünf Jahren wird ein Satz von 164,00 Euro festgelegt. Im Bereich der Grabnutzung steigen die Gebühren für verschiedene Grabarten zwischen 7 Prozent und 14,52 Prozent an. Zur Deckung des Pflegeaufwands werden spezifische Gewichtungsfaktoren für Baumgräber, anonyme Urnenbestattungen sowie Urnenwände und -stelen angewandt. Während die Gebühren für die Trauerhalle und Bestattungen sinken, ist bei den Gebühren für Urnenkammern und Urnenstelen sowie bei der Genehmigung von Grabmalen ein Anstieg zu verzeichnen.
Der erste Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung regelt den Gebührentarif, der unter anderem die Kosten für den Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten, Bestattungsgebühren sowie Gebühren für Um-, Ein- und Ausbettungen umfasst. Zudem sind Nebenleistungen wie die Nutzung der Trauerhalle oder die Genehmigung von Grabmalen enthalten. Für die vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten sind Kostenpauschalen vorgesehen. Der Rat hat den Nachtrag in der Sitzung am 26. November 2015 beschlossen, sodass die Neuregelung zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Wirtschaftsplan 2016 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2015/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/428 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Wirtschaftsplan 2016. Der Betriebsausschuss soll nach Beratung über die Verabschiedung des Wirtschaftsplans in der vorliegenden Fassung entscheiden und dem Rat der Stadt die entsprechende Beschlussfassung empfehlen. Dabei sind die im Betriebsausschuss vorgenommenen Änderungen zu berücksichtigen, was eine entsprechende Anpassung des Erfolgsplans nach sich ziehen kann.
Die Änderungen am Wirtschaftsplan resultieren aus politischen Beschlüssen und Aufträgen im Bereich der Asylunterkünfte. Der überarbeitete Erfolgsplan berücksichtigt die Miet- und Nebenkosten für die vollständige Belegung von drei Wohncontainerstandorten, basierend auf den für das Jahr 2016 erwarteten Flüchtlingszahlen. Eine abschließende Einschätzung zur ausreichenden Deckung dieser Kosten ist zum Zeitpunkt der Vorlage nicht möglich.
Der Finanzplan sowie der Vermögensplan für den Zeitraum 2016 bis 2020 enthalten die Planung für geplante Neubauten in den Jahren 2016 und 2017 sowie für Gebäude- und Grundstücksakquisitionen im Jahr 2016. Die Vorlage umfasst zudem eine Gegenüberstellung des ursprünglichen Entwurfs vom 14. September 2015 mit den neuen Planungen sowie eine Darstellung zur Einhaltung der Kreditaufnahmebeschränkungen. Die Finanzierungsrechnungen für die Neubauten basieren auf Kostenschätzungen und berücksichtigen Fördergelder gemäß dem Runderlass für Flüchtlingsunterkünfte.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 16.11.2015 · Betriebsausschuss
- 13Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zum 01.08.2016Zur Vorlage · 2015/413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgelegt. Die Neuregelung soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Ziel der Anpassung ist es, die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren und den Fehlbetrag bei der Tagesbetreuung zu reduzieren. Hintergrund sind unter anderem steigende Personalkosten durch Tarifverhandlungen sowie die Empfehlung der GPA NRW zur Steigerung der Erträge aus Elternbeiträgen.
Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor. Die Grenze, bis zu der keine Beiträge erhoben werden, soll von bisher 15.000 Euro auf mindestens 18.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben werden. Um die Struktur beizubehalten, wird die Anzahl der Einkommensstufen von neun auf elf erhöht, wobei zwischen den Stufen jeweils ein Abstand von 10.000 Euro vorgesehen ist.
Die Anpassung der Beiträge erfolgt differenziert nach Einkommenshöhe und Betreuungsumfang. Für Einkommen zwischen 18.000 Euro und 50.000 Euro sind geringfügige Erhöhungen der monatlichen Beiträge zwischen 0 und 5 Euro vorgesehen. Bei höheren Einkommen, insbesondere ab 50.000 Euro, liegen die Erhöhungen bei 10 Euro oder mehr. Durch die Neuregelung wird mit einem jährlichen Anstieg der Einnahmen von etwa 3,99 Prozent gerechnet, was einem geschätzten Plus von rund 33.000 Euro entspricht. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2015/412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die neue Regelung zum 1. August 2016 in Kraft zu setzen.
Die Grundlage der Anpassung ist eine Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom Januar 2015, wonach öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170 Euro pro Monat und Kind erheben können. Die Verwaltung schlägt vor, die Einkommensgrenzen und Beitragsstufen neu zu strukturieren. Dabei soll die untere Einkommensgrenze für eine Beitragsfreiheit von bisher 14.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden, um eine Gleichbehandlung von Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten.
Gleichzeitig wird eine neue Staffelung der Beiträge vorgeschlagen, die eine achte Einkommensstufe vorsieht. Der höchste monatliche Elternbeitrag soll bei 170 Euro liegen, was bei einem Bruttojahreseinkommen von über 90.000 Euro greift. Durch die Neuregelung der Stufen und Grenzen wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3.000 Euro gerechnet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2015/281 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/281 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Schulordnung der Musikschule vor. Hintergrund der Änderungen ist eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, welches feststellte, dass die Gebühren für das Programm „JeKi – Jedem Kind ein Instrument“ sowie dessen Nachfolgeprogramm „JeKits“ nicht explizit in der Gebührensatzung aufgeführt sind und eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlte. Die Verwaltung folgt hierbei der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, die entsprechenden Gebühren direkt in die Satzung zu integrieren, statt privatrechtliche Verträge mit den Erziehungsberechtigten abzuschließen.
Neben der Integration der JeKi- und JeKits-Tarife, die auch spezifische Regelungen zu Schuljahreszeiten, Abmeldefristen und Gebührenermäßigungen für Geschwister sowie Befreiungen für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten, umfasst die Vorlage weitere Anpassungen. So soll das Angebot der Schnupperstunden für Grundschulkinder aufgrund der geringen Nachfrage und der neuen Programme entfallen. Zudem wird die Regelung zur Sozialbefreiung in der Gebührensatzung erweitert.
Ein weiterer Punkt der Neufassung ist die Streichung des Fachs Gesang aus dem Unterrichtsangebot, nachdem die entsprechende Lehrkraft zum 01.10.2015 eingespart wurde. Infolgedessen werden Begriffe wie Vokalunterricht oder Sologesang aus dem Tarif und der Schulordnung entfernt. Die Neufassungen der Satzungen und des Tarifs sind für das Inkrafttreten zum 01.01.2016 vorgesehen.
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- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21.09.2015 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 16Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei SprockhövelZur Vorlage · 2015/305 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/305 sieht eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Sprockhövel vor, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Annahme der Änderungen für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die kostenlose Bereitstellung der Internetnutzung, wobei die entsprechende Gebühr in § 2 Absatz 3 entfällt. Sollte sich diese Maßnahme nicht bewähren, ist eine Aufhebung der Regelung nach einem Jahr oder bei Bedarf durch die zuständige Dienststelle vorgesehen. Zudem wird die öffentliche Kopiermöglichkeit eingestellt, da die Kosten für die Urheberrechtsabgabe nicht mehr durch die Landesregierung übernommen werden.
Weitere Anpassungen betreffen die Leihfristen und Gebührenstrukturen. Für DVDs wird eine verkürzte Leihfrist festgelegt. Um den Bedürfnissen verschiedener Nutzergruppen gerecht zu werden, wird neben der Jahresgebühr eine monatliche Gebühr eingeführt. Die Gebühr für Vormerkungen soll entfallen, um die Nutzung des Online-Angebots zu fördern. Für Kinder soll zudem das Porto für Mahnungen in Rechnung gestellt werden, um die Kosten für überzogene Leihfristen auszugleichen. Die Vorlage sieht zudem den Wegfall von Regelungen zu Disketten und CD-ROMs vor.
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- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21.09.2015 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 17Nutzung des Steinbruchs "Weuste" im Ortsteil Haßlinghausen, hier: Antrag der Fraktion WfSZur Vorlage · 2015/464 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. November 2015 steht die Nutzung des Steinbruchs „Weuste“ im Ortsteil Haßlinghausen zur Beratung an. Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt ist ein Antrag der Fraktion WfS, welcher bereits am 18. Oktober 2015 eingereicht wurde.
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/464 sieht für diesen Tagesordnungspunkt keinen unmittelbaren Beschlussvorschlag vor. Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Rahmen der Ratssitzung mündlich zu dem eingereichten Antrag Stellung nimmt. Die inhaltliche Ausarbeitung des Antrags ist in den Anlagen der Vorlage enthalten. Über die weiteren Schritte oder etwaige finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Steinbruchs wird im Zuge der Beratung im Rat entschieden.
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- 26.11.2015 · Rat
- 18Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/465 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2015/465 der Stadt Sprockhövel geht es um Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 26. November 2015. Hintergrund der Vorlage ist eine Beanstandung der WfS-Fraktion bezüglich der Niederschrift der Ratssitzung vom 24. September 2015. Die Fraktion fordert in einem Schreiben an den Bürgermeister, dass Anfragen von Ratsmitgliedern sowie Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie die dazugehörigen Antworten aus Gründen der Transparenz inhaltlich gefüllt und sinngemäß protokolliert werden sollten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse eine solche detaillierte Protokollierung nicht vorschreibt. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung muss die Niederschrift eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten und lediglich spezifische schriftliche Anfragen sowie explizit verlangte Erklärungen erfassen. Eine Änderung hin zu einem ausführlicheren Verlaufsprotokoll würde eine Anpassung der Geschäftsordnung erfordern.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung eines solchen Vorhabens personelle oder technische Herausforderungen mit sich brächte. Die Einführung von Verlaufsprotokollen würde entweder die Ausbildung von Personal in Stenografie voraussetzen oder die Nutzung von Tonbandmitschnitten notwendig machen, deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen wäre. Zudem wird angemerkt, dass eine wortgetreue Mitschrift zu einer deutlichen Verlängerung der Sitzungsdauer führen könnte. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vorliegenden Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 26.11.2015 · Rat
- 19Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/466 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 19. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 26. November 2015 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Anfragen im öffentlichen Teil.
Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, sieht die Vorlage die Alternative vor, dass keine Anfragen vorhanden waren. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, geschätzten Kosten oder der Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch die zuständigen Fachbereiche sind in diesem Dokument nicht konkret beziffert oder spezifiziert. Die Vorlage dient primitorisch der formalen Vorbereitung der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen im Rahmen der Ratssitzung.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 20FragestundeZur Vorlage · 2015/467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/467 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die in der Vorlage angeführten Regelungen ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Sitzungen vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die zeitliche Einordnung flexibel anpassen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Vorlage legt zudem die formalen Rahmenbedingungen für die Fragestellung fest. Jeder Fragesteller ist auf maximal zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage begrenzt. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen ist nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 23Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2015/478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/478 befasst sich mit der Erweiterung der Standortkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sprockhövel. Auf Grundlage einer vorherigen Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 12. November 2015 wird die Schaffung eines zusätzlichen Standorts angestrebt.
Die Verwaltung schlägt hierfür das städtische Grundstück am Tackenberg / Am Hilgenstock an der Wuppertalerstraße vor. Da sich dieses Areal derzeit in der Vorplanung zur Umsetzung des Flächennutzungsplanes für Gewerbe befindet und eine erste Nutzung erst in etwa drei Jahren zu erwarten ist, wird die Fläche für die geplante Nutzung als Wohnstandort in Betracht gezogen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung bzw. die Zentralen Geschäftsstelle damit zu beauftragen, den Standort Tackenberg / Am Hilgenstock für die Aufstellung von zwei Wohncontainerblöcken vorzubereiten. Jeder dieser Blöcke ist für eine Belegung von 30 Personen vorgesehen. Die Vorbereitungen sollen die Erstellung notwendiger Zufahrten sowie die Installation der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse umfassen. Eine detaillierte Standortplanung wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine abschließenden Angaben vor.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 24Zustimmung zur außerplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2015/472 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 48.070,76 Euro. Die Mittel sind für die Planungsstelle 01.05.05/0249.783100 vorgesehen, welche die Beschaffung eines neuen Buschholzzerkleinerers für den Bauhof umfasst.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Anschaffung notwendig, da das bestehende Gerät nicht mehr funktionsfähig ist und zudem aus Gründen des Arbeitsschutzes ausgetauscht werden muss. Da im Haushaltsplan 2015 keine entsprechende Anschaffung eingeplant war, wird diese außerplanmäßige Auszahlung beantragt. Die Finanzierung der Kosten soll durch eine Minderaufwendung auf der Planungsstelle 12.02.01/0353.785210, welche die Maßnahmen der Straßenbaukommission umfasst, erfolgen.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss am 19. November 2015 sowie in den Rat am 26. November 2015 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Auszahlung und der Deckung der Kosten wie in der Vorlage dargestellt zustimmt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 19.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 26Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.11.2015, hier: Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2015/481 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/481 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. November 2015. Gegenstand der Entscheidung ist die Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Sprockhövel.
Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung wurde festgelegt, dass die Glückauf-Halle nicht als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, an den Standorten Börgersbruch, Merklinghausen und Flurstraße jeweils zwei Wohncontainerblöcke mit einer Kapazität von jeweils 30 Personen zu platzieren. Zudem soll die Gesamtzahl der Containerstellplätze von sieben auf acht erhöht werden, wobei die Verwaltung einen geeigneten achten Stellplatz für zwei weitere Containerblöcke mit insgesamt 60 Personen zu benennen hat.
Die Verwaltung wurde ferner angewiesen, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt an der Umsetzung dieses Beschlusses nach Möglichkeit postalisch zu beteiligen und die Öffentlichkeit unverzüglich über die Beschlusslage zu informieren. Ein weiterer Punkt zur Planung und Vorbereitung des Standorts an der Hiddinghauser Straße auf dem Burgschützengelände wurde auf eine spätere Sitzung verschoben. Die Entscheidung des Ausschusses wurde im Rat mit einer Mehrheit von zwölf Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme angenommen.
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- 26.11.2015 · Rat
- 27Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2015, hier: Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2015/482 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/482 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19. November 2015. Gegenstand der Entscheidung ist die Erweiterung von Standortkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Sprockhövel.
Im Rahmen der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, auf dem Gelände Burgschützen eine Traglufthalle zu errichten, die im Februar 2016 eine Kapazität für etwa 267 Personen bieten soll. Das Gelände ist dabei so vorzubereiten, dass eine mögliche zweite Traglufthalle realisierbar bleibt. Zudem soll die Verwaltung nach erfolgreicher rechtlicher Prüfung und Abschluss von Verhandlungen die Halle Hausherr anmieten und durch zusätzliche Zelte für etwa 144 Personen bestücken, wobei die notwendigen Ver- und Entsorgungsanschlüsse bereitzustellen sind.
Ein weiterer Punkt der Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2016 prüft, ob die Sporthalle Haßlinghausen durch alternative Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet wieder für die sportliche Nutzung freigegeben werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, den sozialen Wohnungsbau in der Stadt voranzutreiben, Gespräche mit Wohnungsunternehmen zu führen und mit den zuständigen übergeordneten Behörden Kontakt aufzunehmen, um weitere Flächen für den Wohnungsbau im Stadtgebiet ausweisen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 28Aussetzung der Wiederbesetzungssperre für die Zeit bis zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2015/490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/490 sieht die Aussetzung der Wiederbesetzungssperre in der Stadtverwaltung Sprockhövel bis zum 31. Dezember 2016 vor. Die im Jahr 2006 eingeführte Sperre diente der Haushaltskonsolidierung und wurde im Rahmen des Haushaltssanierungscontrollings seit 2012 angewandt.
Nach Angaben der Verwaltung besteht die Notwendigkeit für eine zeitnahe Nachbesetzung von Stellen, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Als wesentlicher Grund wird die Zuweisung von Flüchtlingen seit dem Sommer 2015 angeführt, die personelle Veränderungen und Umsetzungen innerhalb der Verwaltung erfordert. Da für das Jahr 2016 mit weiteren personellen Anpassungen im Flüchtlingsbereich zu rechnen ist, soll die Sperre vorübergehend aufgehoben werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten im Personalwesen für die Durchführung der bisherigen Prüfungsverfahren und die Aufbereitung der Informationen für den politischen Raum begrenzt sind.
Um die Kontrolle über die personellen Entwicklungen zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt, in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses über erfolgte Stellenbesetzungen zu berichten und dabei die Erfordernisse der jeweiligen Besetzungsentscheidung darzulegen. Die Aufhebung der Sperre soll durch eine Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses möglich bleiben. Ab dem 1. Januar 2017 sollen die bisherigen Verfahrensregelungen der Wiederbesetzungssperre wieder in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat