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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Sachstandsbericht zur Einrichtung von Schwerpunktschulen für sonderpädagogische Förderung durch das Schulamt des Ennepe-Ruhr-KreisesZur Vorlage · 2015/425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. November 2015 liegt die Beschlussvorlage 2015/425 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht des Schulamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises bezüglich der Einrichtung von Schwerpunktschulen für sonderpädagogische Förderung.
Der Bericht, der durch die zuständigen Vertreter des Schulamtes vorgelegt wird, dient der Information über den aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die Ausführungen des Schulamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Kenntnis nimmt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Sprockhövel zu erwarten sind. Die Vorlage dient der rein informativen Berichterstattung über die Entwicklungen im Schulwesen des Kreises.
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Beratungsfolge
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Projekt Babybedenkzeit des Kinderschutzbundes Hattingen/SprockhövelZur Vorlage · 2015/424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. November 2015 wurde über das Projekt „Babybedenkzeit“ des Kinderschutzbundes Hattingen/Sprockhövel beraten. Eine Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes berichtete dem Ausschuss über die allgemeinen Aufgaben und Tätigkeiten der Organisation mit einem Schwerpunkt auf den Aktivitäten in Sprockhövel.
Im Zentrum der Vorlage stand die Vorstellung des Projekts „Babybedenkzeit“. Dabei handelt es sich um den Einsatz eines Babysimulators, der darauf abzielt, Jugendlichen die Anforderungen und die Verantwortung der Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines Säuglings zu vermitteln. Die Simulation ist zeitlich begrenzt angelegt. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zu diesem Projekt zur Kenntnis. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Behandlung der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Haushalt 2016; hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2015/423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/423 dient der Haushaltsvorberatung für das Haushaltsjahr 2016 in den Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) sowie 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die in den Anlagen dargestellten Planungsansätze zu beschließen. Die Grundlage für die Beratung bildet die Satzung für das Jugendamt, welche dem Ausschuss die Vorberatung der entsprechenden Bereiche überträgt.
Die Haushaltsplanung erfolgt produktorientiert und umfasst für die zuständigen Fachbereiche insgesamt zwölf Produkte. Die Unterlagen enthalten Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, die vom Sachgebiet Kommunale Finanzwirtschaft erstellt wurden.
Im Rahmen der ersten Änderungsliste sind zusätzliche Mittelanmeldungen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anmeldung von Mitteln in Höhe von 900.000 Euro für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dieser Ansatz basiert auf der Schätzung von etwa 15 Fällen mit einem jährlichen Volumen von jeweils 60.000 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Erstattung dieser Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt.
Ein weiterer Punkt der Änderungsliste betrifft die Anmeldung von Mitteln für den Umzug der Großtaagespflegestelle in die Räume des Bürgerbüros in Niedersprockhövel sowie den Kauf und Einbau einer Küchenzeile. Die Kosten hierfür werden auf etwa 6.000 Euro geschätzt. Die genauen Kosten werden derzeit noch ermittelt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zum 01.08.2016Zur Vorlage · 2015/413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgelegt. Die Neuregelung soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Ziel der Anpassung ist es, die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren und den Fehlbetrag bei der Tagesbetreuung zu reduzieren. Hintergrund sind unter anderem steigende Personalkosten durch Tarifverhandlungen sowie die Empfehlung der GPA NRW zur Steigerung der Erträge aus Elternbeiträgen.
Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor. Die Grenze, bis zu der keine Beiträge erhoben werden, soll von bisher 15.000 Euro auf mindestens 18.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben werden. Um die Struktur beizubehalten, wird die Anzahl der Einkommensstufen von neun auf elf erhöht, wobei zwischen den Stufen jeweils ein Abstand von 10.000 Euro vorgesehen ist.
Die Anpassung der Beiträge erfolgt differenziert nach Einkommenshöhe und Betreuungsumfang. Für Einkommen zwischen 18.000 Euro und 50.000 Euro sind geringfügige Erhöhungen der monatlichen Beiträge zwischen 0 und 5 Euro vorgesehen. Bei höheren Einkommen, insbesondere ab 50.000 Euro, liegen die Erhöhungen bei 10 Euro oder mehr. Durch die Neuregelung wird mit einem jährlichen Anstieg der Einnahmen von etwa 3,99 Prozent gerechnet, was einem geschätzten Plus von rund 33.000 Euro entspricht. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2015/412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die neue Regelung zum 1. August 2016 in Kraft zu setzen.
Die Grundlage der Anpassung ist eine Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom Januar 2015, wonach öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170 Euro pro Monat und Kind erheben können. Die Verwaltung schlägt vor, die Einkommensgrenzen und Beitragsstufen neu zu strukturieren. Dabei soll die untere Einkommensgrenze für eine Beitragsfreiheit von bisher 14.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden, um eine Gleichbehandlung von Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten.
Gleichzeitig wird eine neue Staffelung der Beiträge vorgeschlagen, die eine achte Einkommensstufe vorsieht. Der höchste monatliche Elternbeitrag soll bei 170 Euro liegen, was bei einem Bruttojahreseinkommen von über 90.000 Euro greift. Durch die Neuregelung der Stufen und Grenzen wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3.000 Euro gerechnet. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2015 · Rat
- 12.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/419 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/419 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 11. November 2015 im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Der Tagesordnungspunkt bezieht sich auf die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage durch den Bürgermeister liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor, die zur Beratung oder Information an den Ausschuss übermittelt werden müssten. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch von Sachkosten, zu erwarten sind. Es sind keine freiwilligen Leistungen vorgesehen und es ergeben sich keine finanziellen Folgen für den Haushalt.
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- 7Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/420 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 11. November 2015 im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifisch festgelegt, sondern umfasst Optionen wie vierteljährliche, halbjährliche, jährliche oder eine Berichterstattung nach Abschluss eines Auftrages.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der vorliegenden Vorlage keine Angaben zu geschätzten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten hinterlegt. Es werden keine finanziellen Folgen oder Einnahmen ausgewiesen. Die Vorlage dient primär der Strukturierung des Tagesordnungspunktes für die anstehenden Anfragen im öffentlichen Sitzungsabschnitt.
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- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- –Öffentlicher Teil
- 11Auswirkungen der künftigen Flüchtlingszuweisungen auf den Bedarf an Kita-Plätzen und SchulklassenZur Vorlage · 2015/461 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat im Rahmen der Sitzung am 11. November 2015 einen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen künftiger Flüchtlingszuweisungen auf den Bedarf an Kita-Plätzen und Schulklassen zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Entwicklung der Zuweisungszahlen im Jahr 2015 und der Erwartung steigender monatlicher Zuweisungen, die von 55 auf bis zu 80 Personen pro Monat ansteigen könnten, wurde beschlossen, die Installation von ein bis anderthalb zusätzlichen Kita-Gruppen der Gruppenform I oder III in Sprockhöhend zu beauftragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Zunahme der Zuweisungen Konsequenzen für die Kapazitäten in Kindertagesstätten und Schulen haben wird. Während im Bereich der Grundschulen derzeit noch Spielräume bei den Klassengrößen bestehen, besteht im Bereich der Hauptschule ein erhöhter Prüfungsbedarf, da die aktuelle Auffangklasse bereits eine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Für die Umsetzung der zusätzlichen Kita-Gruppen im Wohnbereich Haßlinghausen werden für das Jahr 2016 zusätzliche Betriebskosten in Höhe von etwa 80.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Umsetzung mit den Kita-Trägern zu besprechen und die Schulentwicklungsplanung entsprechend fortzuschreiben. Bis zum Abschluss dieser Planung werden die Schülerzahlen und die Anzahl der Flüchtlingskinder in den Klassen monatlich abgefragt, um bei Bedarf Handlungsbedarf an die Politik zu melden.
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- 11.11.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule