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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Babybegrüßungsbesuche im Rahmen von frühen HilfenZur Vorlage · 2017/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat der Einführung von Babybegrüßungsbesuchen in Sprockhövel zugestimmt. Das Angebot, das im Rahmen der „Frühen Hilfen“ als präventive Maßnahme konzipiert ist, soll durch den Kinderschutzbund OV Hattingen / Sprockhövel e.V. umgesetzt werden. Ziel der Initiative ist es, Eltern von Neugeborenen innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu erreichen und ihnen im häuslichen Umfeld Unterstützung sowie Informationen anzubieten.
Die Besuche werden durch pädagogische Fachkräfte des Kinderschutzbundes durchgeführt. Dabei sollen neben einem Begrüßungsgeschenk auch Informationsbroschüren über Beratungsangebote, nützliche Adressen wie Kinderärzte und weitere Flyer verteilt werden. Der Ablauf sieht vor, dass die Geburten über Meldedaten an den Kinderschutzbund gemeldet werden und im Anschluss ein gemeinsames Anschreiben der Verwaltung und des Kinderschutzbundes erfolgt, um einen Besuchstermin vorzuschlagen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Fördermittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in Höhe von 12.500 Euro sowie eine Spende der Stiftung in Höhe von 5.000 Euro. Letztere soll die Kosten für die Erstellung der Informationsmaterialien und die Willkommensgeschenke decken. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 17.500 Euro. Die Umsetzung der Besuche für Kinder, die ab dem 1. April 2017 in Sprockhövel geboren werden, ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 (Kommunale Klassenrichtzahl)Zur Vorlage · 2017/024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017 wurde ein Sachstandsbericht zur Bildung der Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl, die auf den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen basiert.
Die Ermittlung der Klassenanzahl erfolgt durch die Teilung der voraussichtlichen Schülerzahl in den Eingangsklassen durch 23. Basierend auf den Anmeldungen für das kommende Schuljahr ergibt sich für die Stadt Sprockhövel eine Gesamtzahl von 181 angemeldeten Kindern, woraus die Bildung von insgesamt acht Eingangsklassen resultiert. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen sieht vor, dass in der Grundschule Gennebreck eine Klasse, in der Grundschule Haßlinghausen zwei Klassen, in der Grundschule Hobeuken zwei Klassen und in der Grundschule Börgersbruch drei Klassen gebildet werden.
Die Berechnung der Klassenrichtzahl stützt sich auf die Anmeldungen sowie auf Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt, und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Entscheidung informiert. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Raumsituation an der Gemeinschaftsgrundschule BörgersbruchZur Vorlage · 2017/070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017 wurde ein Beschluss zur Untersuchung der Raumsituation an der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch gefasst. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Umgestaltung bestimmter Räumlichkeiten zu prüfen.
Konkret soll untersucht werden, welche Kosten für eine Umwandlung der vorhandenen PC-Räume in Förderräume entstehen würden. Darüber hinaus umfasst der Prüfauftrag die Klärung, ob der JeKi/JeKits-Raum im Pavillon außerhalb der regulären JeKi/JeKits-Zeiten parallel als Förderraum genutzt und entsprechend hergerichtet werden kann.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist der zuständigen Fachabteilung zur Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule bestimmt, um eine weitere Beratung zu ermöglichen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine gesicherten Angaben vor.
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Beratungsfolge
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2017/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/019 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2018 und 2019. Hierfür sollen im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitgestellt werden.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität für die Betreuungsgruppen vor und nach dem Unterricht. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Die Gesamtsumme von 4.640,00 € verteilt sich auf die vier beteiligten Grundschulen Hobeuken, Börgersbruch, Gennebreck und Haßlinghausen. Aktuell unterhalten die Schulen Hobeuken und Börgersbruch jeweils zwei Betreuungsgruppen, während die Schulen Gennebreck und Haßlinghausen jeweils drei Gruppen betreiben.
Ergänzend zu den städtischen Mitteln werden Landesmittel durch die Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt und in vollem Umfang an die Schulen weitergeleitet. Über die weitere Bezuschussung ab dem Jahr 2020 ist im Frühjahr 2019 erneut zu beraten. Der Ausschuss empfiehlt die Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Verlegung der Schulbushaltestelle "Gedulderweg" (Garagen) zur Haltestelle "Amselweg"
- 6Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2017/067 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/067 befasst sich mit der Einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017/18. Hintergrund der Vorlage ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welche konkretere Anforderungen an die Jugendhilfeplanungen der Träger öffentlicher Jugendhilfe stellt. Diese fordert eine detaillierte Planung, welche die genauen Platzzahlen der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl behinderter Kinder separat ausweist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das betreffende Kita-Jahr zu beschließen. Dies ist notwendig, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel die entsprechende Form der Bedarfsfeststellung durch die Jugendhilfeplanung voraussetzt. Da die Kitas ihre Anträge auf Betriebskostenförderung inklusive der Platzbelegung bis Ende Februar beim Jugendamt einreichen müssen, damit die Daten zum gesetzlichen Stichtag am 15. März an das Landesjugendamt übermittelt werden können, erfolgt die Vorlage der tabellarischen Darstellung als Tischvorlage vor der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nimmt und deren Umsetzung zustimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse zur Bedarfsplanung künftig aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vor dem jährlichen Stichtag herbeigeführt werden müssen. Mit der Umsetzung der Planung ist mit jährlichen Folgen bei den Personalkosten zu rechnen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Solidarpakt EN - interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 2017/066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017 wurde über die Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Jugendhilfe im Kontext des Solidarpaktes Ennepe-Ruhr-Kreis beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Ausweitung von Kooperationen.
Hintergrund der Vorlage ist die Initiative des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises, den kreisangehörigen Städten die Erarbeitung eines Solidarpaktes anzubieten. Nachdem der Rat der Stadt Sprockhövel bereits im April 2015 die Beteiligung an diesem Paket beschlossen hatte, wurden in der Folge Arbeitsgruppen für verschiedene Themenfelder gebildet. Ein Fokus liegt dabei auf der Jugendhilfe.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Abfrage des Ennepe-Ruhr-Kreises mögliche Kooperationsfelder identifiziert. In den Sitzungen des Lenkungskreises haben die Städte Schwelm und Wetter Interesse an einer Zusammenarbeit signalisiert, insbesondere bei Aufgaben mit überwiegendem Verwaltungscharakter. Hierzu zählen unter anderem die wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Abwicklung von Betriebskosten und Elternbeiträgen für Kindertagesstätten. Pädagogische Aufgaben wie der Allgemeine Soziale Dienst, die Jugendpflege und der Jugendschutz sollen weiterhin vor Ort wahrgenommen werden.
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den Städten Schwelm und Wetter zu führen. Ziel ist die Prüfung einer Ausweitung der Zusammenarbeit in den zuvor benannten Themenfeldern.
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- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/069 der Verwaltung für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vom 8. März 2017 enthält verschiedene Mitteilungen zum Sachstand in den Bereichen Jugend, Familie und Schule.
Ein personeller Wechsel wurde im Bereich der städtischen Jugendzentren gemeldet. Seit dem 1. Februar 2017 hat ein neuer Leiter die Nachfolge der bisherigen Leitung angetreten. Eine persönliche Vorstellung sowie die Präsentation des Jahresberichts der beiden Jugendzentren sind für die kommende Sitzung vorgesehen.
Hinsichtlich der Nutzung der städtischen Räume neben dem Jugendzentrum „AS“ in Niedersprockhövel wird über den aktuellen Stand der Umbaumaßnahmen berichtet. Der Rat hatte zuvor beschlossen, die Räume für eine öffentliche Nutzung umzugestalten. Die Finanzierung soll über einen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ in Höhe von 49.000 Euro erfolgen. Ein entsprechender Antrag der zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung befindet sich in Bearbeitung.
Im Bildungsbereich wird über den Erfolg der Mathilde-Anneke-Schule beim Bundeswettbewerb „Starke Schule“ informiert. Die Schule belegte in diesem Jahr den zweiten Platz für ihre Konzepte zur individuellen Förderung und Berufsvorbereitung.
Zudem wurde eine organisatorische Änderung der Schülerbücherei an der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch mitgeteilt. Die Weiterführung der Bücherei erfolgt künftig durch die Schule und den Förderverein. Durch diese Umstellung auf eine eigenständige Verwaltung werden wöchentlich 8,5 Personalstunden der städtischen Bücherei eingespart, was einer jährlichen Kostenersparnis von etwa 8.000 Euro entspricht.
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- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/063 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/063 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 8. März 2017 im nichtöffentlichen Teil stattfand. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieser Anfragen zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder andere Ausgaben ausweist. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der genannten Anfragen im Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule