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Beschlussvorlage

Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die Stadt

2017/019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/019 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2018 und 2019. Hierfür sollen im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitgestellt werden.

Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität für die Betreuungsgruppen vor und nach dem Unterricht. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Die Gesamtsumme von 4.640,00 € verteilt sich auf die vier beteiligten Grundschulen Hobeuken, Börgersbruch, Gennebreck und Haßlinghausen. Aktuell unterhalten die Schulen Hobeuken und Börgersbruch jeweils zwei Betreuungsgruppen, während die Schulen Gennebreck und Haßlinghausen jeweils drei Gruppen betreiben.

Ergänzend zu den städtischen Mitteln werden Landesmittel durch die Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt und in vollem Umfang an die Schulen weitergeleitet. Über die weitere Bezuschussung ab dem Jahr 2020 ist im Frühjahr 2019 erneut zu beraten. Der Ausschuss empfiehlt die Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung.

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