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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie der anschließenden Ratssitzung am 6. April 2017 liegt die Beschlussvorlage 2017/128 zur Vorlage. Gegenstand der Vorlage ist die Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Finanzmanagement erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für dieses Anliegen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang zur Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016Zur Vorlage · 2017/119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/119 zum Haushaltssanierungscontrolling legt den Abschlussbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 vor. Der Bericht wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde die Zielvorgabe in Höhe von 5.929.875 Euro erreicht, wobei ein Überschuss von 712.109 Euro ausgewiesen wird. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Zielverfehlungen bei anderen Maßnahmen kompensieren konnten.
Im Bereich der Maßnahmen mit einer Zielerreichung zwischen 70 % und 90 % werden die Reduzierung der Mieten, die Abrechnung von Fehlalarmen bei der Feuerwehr sowie die Einführung der Vergnügungssteuer aufgeführt. Maßnahmen, die unter einer Zielerreichung von 70 % blieben, umfassen die Reduzierung von Zuschüssen für das Freibad sowie die Erhöhung der Abführung von Sparkassenüberschüssen.
Ein wesentlicher Teil der Einsparungen resultierte aus der Reduzierung der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Beamte, die im Vergleich zum Vorjahr um 1.709.558 Euro sank. Dies wurde durch den Ausscheiden von vier langjährigen Beamten und die Einstellung von zwei neuen Beamten mit kürzerer Betriebszugehörigkeit ermöglicht. Gleichzeitig stiegen die Rückstellungen für Versorgungsempfänger um 1.368.220 Euro an, bedingt durch den Eintritt von drei neuen Versorgungsempfängern und einen Todesfall im Kreis der Empfänger.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Regelmäßiger Bericht über den Sachstand der Durchführung von gefassten BeschlüssenZur Vorlage · 2017/109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/109 dient der Vorlage eines regelmäßigen Berichts über den Sachstand der Durchführung bereits gefasster Beschlüsse. Grundlage für diese Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 17. März 2016, der auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgeht. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Rat über den jeweiligen Bearbeitungsstatus von Beschlüssen zu unterrichten und ein etabliertes Berichtswesen einzuführen. Der Berichtszeitraum umfasst dabei alle nicht abgeschlossenen Beschlüsse seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode.
Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Vorlage den Bericht über den aktuellen Stand der Durchführung vor. In der Gestaltung der Liste wurden ein neues Layout sowie angepasste Bemerkungen implementiert. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden zukünftig nur noch jene Beschlüsse im Bericht aufgeführt, die keine Bearbeitungsquote von 100 % aufweisen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen, wobei die Beratungen für die Sitzungen am 30. März und 6. April 2017 angesetzt sind. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Berichterstattung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Interkommunale Zusammenarbeit - Solidarpakt EN hier: aktualisierter SachstandsberichtZur Vorlage · 2017/129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/129 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über den aktuellen Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des Solidarpakts EN.
Der zuständige Fachbereich legt hierzu einen aktualisierten Sachstandsbericht vor. Dieser Bericht bezieht sich auf einen vorangegangenen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 2. Februar 2017. Ziel der Vorlage ist es, den aktuellen Entwicklungsstand zum Thema des Solidarpakts EN darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Weitere Erläuterungen oder Ergänzungen zum Inhalt des Berichts können im Rahmen der Sitzungen mündlich erfolgen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie des Rates am 6. April 2017 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen FeuerwehrZur Vorlage · 2017/014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/014 der Stadt Sprockhövel sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vor. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtslage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches zum 1. Januar 2016 das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ersetzt hat.
Die Neufassung der Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sowie des Verbandes der Feuerwehr (VdF). Während Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden und Kreisen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, sieht die Satzung die Erhebung von Gebühren auf Grundlage eines spezifischen Tarifs vor. Die Anpassung der Gebührensätze basiert auf einer Auswertung der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr aus den vergangenen fünf Jahren.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Die finale Entscheidung über die Satzung obliegt dem Rat. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Neufassung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private ArbeitgeberZur Vorlage · 2017/015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/015 der Stadt Sprockhövel sieht die Neufassung einer Satzung vor, die den Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber regelt. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ab dem 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf orientiert sich an einer gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) erarbeiteten Mustersatzung. Im Zuge der Neufassung werden die bisherigen Werte angepasst: Der Regelstundensatz soll von 21,00 Euro auf 35,00 Euro und der Höchstbetrag von 41,00 Euro auf 67,00 Euro angehoben werden. Zudem ist vorgesehen, privaten Arbeitgebern gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Zulage in Höhe von 20 Prozent auf die beantragten Lohnfortzahlungen zu gewähren.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehrkosten in Höhe von etwa 8.000,00 Euro aus. Die Vorlage sieht eine Abstimmung durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Haupt- und Finanzausschuss vor, mit der Empfehlung, die Satzung im Rat zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der BrandverhütungsschauZur Vorlage · 2017/016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/016 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung, die gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) entwickelt wurde. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der kommunalen Regelungen an die neue gesetzliche Lage.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als abschließendes Gremium für den Beschluss der Satzung in der vorgelegten Form zuständig.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird mit jährlichen Personalkosten in Höhe von etwa 300 Euro gerechnet.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel, hier: kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK)Zur Vorlage · 2017/074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/074 sieht eine Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Sprockhövel vor. Im Zentrum der Vorlage steht die kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK 23/12) im Leasingverfahren.
Die Begründung für diese Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der am Standort Haßlinghausen stationierten Drehleiter 18/12. Das Fahrzeug weist ein Alter von 27 Jahren auf und ist durch technische Probleme sowie einen hohen Reparaturaufwand gekennzeichnet, was zeitweise zu einer Außerbetriebnahme führt. Durch die geplante Neubeschaffung soll die DLK 18/12 ersetzt werden. Hierzu soll die im Löschzug Niedersprockhövel vorhandene Drehleiter 23/12, die im Jahr 2007 beschafft wurde und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, nach Haßlinghausen verlegt werden.
Mit dieser Umstellung sollen die hohen Unterhaltungskosten für das alte Fahrzeug entfallen. Die Vorhaltung beider Drehleitern ermöglicht zudem die Erfüllung von Anforderungen bei Baugenehmigungen, wonach auf die bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges verzichtet werden kann.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat bestimmt. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2017/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/019 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2018 und 2019. Hierfür sollen im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitgestellt werden.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität für die Betreuungsgruppen vor und nach dem Unterricht. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Die Gesamtsumme von 4.640,00 € verteilt sich auf die vier beteiligten Grundschulen Hobeuken, Börgersbruch, Gennebreck und Haßlinghausen. Aktuell unterhalten die Schulen Hobeuken und Börgersbruch jeweils zwei Betreuungsgruppen, während die Schulen Gennebreck und Haßlinghausen jeweils drei Gruppen betreiben.
Ergänzend zu den städtischen Mitteln werden Landesmittel durch die Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt und in vollem Umfang an die Schulen weitergeleitet. Über die weitere Bezuschussung ab dem Jahr 2020 ist im Frühjahr 2019 erneut zu beraten. Der Ausschuss empfiehlt die Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2017/067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/067 befasst sich mit der Einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017/18. Hintergrund der Vorlage ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welche konkretere Anforderungen an die Jugendhilfeplanungen der Träger öffentlicher Jugendhilfe stellt. Diese fordert eine detaillierte Planung, welche die genauen Platzzahlen der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl behinderter Kinder separat ausweist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das betreffende Kita-Jahr zu beschließen. Dies ist notwendig, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel die entsprechende Form der Bedarfsfeststellung durch die Jugendhilfeplanung voraussetzt. Da die Kitas ihre Anträge auf Betriebskostenförderung inklusive der Platzbelegung bis Ende Februar beim Jugendamt einreichen müssen, damit die Daten zum gesetzlichen Stichtag am 15. März an das Landesjugendamt übermittelt werden können, erfolgt die Vorlage der tabellarischen Darstellung als Tischvorlage vor der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nimmt und deren Umsetzung zustimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse zur Bedarfsplanung künftig aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vor dem jährlichen Stichtag herbeigeführt werden müssen. Mit der Umsetzung der Planung ist mit jährlichen Folgen bei den Personalkosten zu rechnen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus hier: Verpflichtungsbeschluss über die Mittelbereitstellung des Eigenanteils zur Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße 2018 sowie vorzeitiger BaubeginnZur Vorlage · 2017/130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/130 befasst sich mit der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße. Die Verwaltung empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, in Dienstleistung für den Landesbetrieb Straßenbau NRW bereits im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hintergrund ist ein städtebauliches Gespräch vom 7. März 2017, in dem der Landesbetrieb signalisierte, dass die Mittel für das Vorhaben kurzfristig zur Verfügung stehen könnten.
Für die Umsetzung des Projekts ist die Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils erforderlich. Der Rat wird angehalten, sich zur Finanzierung der geschätzten Kosten in Höhe von etwa 130.000 Euro zu verpflichten. Diese Mittel sollen im Finanzplan 2018 unter dem Produkt 12.02.01 (Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen) bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf circa 515.000 Euro brutto zuzüglich der Ingenieurleistungen geschätzt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme zur Ertüchtigung des innerörtlichen Verkehrsnetzes im Hinblick auf die geplanten Umbauarbeiten am BAB Knotenpunkt Wuppertal-Nord im Zeitraum ab 2021 von Bedeutung ist. Der kassenwirksame Abfluss der Haushaltsmittel wird für das Jahr 2018 erwartet, sodass der Etat des laufenden Haushaltsjahres 2017 nicht zusätzlich belastet wird. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Bau und die Kostenbeteiligung soll kurzfristig geschlossen werden.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2017/138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/138 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das geplante Wohngebiet ist auf etwa 55 bis 60 Wohneinheiten ausgelegt, wobei Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei mehrgeschossige, barrierefreie Gebäude vorgesehen sind. Das Vorhaben umfasst zudem die Erweiterung eines Gewerbebetriebes und die Bereitstellung eines öffentlichen Parkplatzes mit rund 19 Stellplätzen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ohne Anregungen sowie zwei Stellungnahmen mit Hinweisen ein. Zudem wurden Bedenken von vier Bürgerinnen und Bürgern registriert. Aufgrund notwendiger Anpassungen an Rechtsvorschriften sowie ergänzender Darstellungen ist eine Überarbeitung des Planentwurfs unter Berücksichtigung der vorliegenden Anregungen, Bedenken und der Untersuchung der Geräuschimmissionen erforderlich. Infolgedessen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans notwendig.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat das Ergebnis der Auslegung bereits in seiner Sitzung am 30. Januar 2017 beraten und empfiehlt dem Rat, das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, unter Abwägung der unterschiedlichen Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage verneint. Der Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt zur Sitzung aus.
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- 06.04.2017 · Rat
- 13Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2017/140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/140 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Gegenstand des Antrags ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Dies umfasst neben dem Entwurf auch die Begründung, den Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Der Rat soll über diesen Vorschlag in der Sitzung am 13.04.2017 entscheiden. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch das Vorhaben erwartet.
Das geplante Gebiet sieht die Schaffung von etwa 55 bis 60 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern vor. Zudem ist die Sicherung gewerblicher Nutzung vorgesehen, was eine Erweiterung des Gewerbebetriebs an der Beisenbruchstraße sowie den Bau von zwei Bürogebäuden beinhaltet. Die Planung umfasst darüber hinaus Grünflächen mit einem Spielplatz und einen öffentlichen Parkplatz mit circa 19 Stellplätzen.
Die Entwicklung des Plans geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz aus dem Jahr 2006 zurück, der eine Anbindung an die Wuppertaler Straße vorsah. Nach einer Bürgeranhörung im Jahr 2009 wurde eine bestimmte Variante bevorzugt. Nachdem der Rat bereits im Juni 2016 die erste öffentliche Auslegung beschlossen hatte, erfolgte nach der Auslegungsphase eine Überarbeitung des Entwurfs in Bezug auf Immissionsschutz und Baugrenzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vom 27.03.2017 sieht nun die erneute Auslegung vor.
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- 06.04.2017 · Rat
- 14Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/136 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/136 sieht die Einführung einer Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Sprockhövel sowie dessen formale Verankerung in der Hauptsatzung vor. Der Anlass für diesen Vorgang war ein Anregungsschreiben des Seniorenbeirats, das die Erlassung einer eigenen Satzung sowie die Aufnahme des Gremiums in die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung des Rates zum Ziel hatte.
Der Entwurf der Satzung wurde bereits durch die Rechtsabteilung der Stadt geprüft und in der vorliegenden Form vom Seniorenbeirat beraten und übernommen. Die Verwaltung empfiehlt nun, die beigefügte Satzung durch den Ausschuss für Soziale, Integration und Demografie, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zu beschließen.
Parallel dazu wird vorgeschlagen, die Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel in § 9 um einen neuen Absatz zu ergänzen. Dieser soll festlegen, dass die Stadt einen Seniorenbeirat zur Vertretung der Interessen der älteren Generation unterhält und die Details hierzu in der Satzung geregelt werden. Eine rechtliche Stellungnahme zur Ergänzung der Hauptsatzung weist darauf hin, dass eine knappe Erwähnung des Beirats im Rahmen der Hauptsatzung angemessen ist, da andere Beiräte dort bislang ebenfalls nicht explizit aufgeführt sind. Durch die Neuerung verschieben sich die nachfolgenden Absätze des § 9 entsprechend.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.03.2017 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 15Antrag der SPD-Fraktion: Verfahren zur Bestellung eines Kämmerers, strukturelle Trennung der Finanz- und PersonaldiensteZur Vorlage · 2017/126 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie des Rates am 6. April 2017 einen Tagesordnungspunkt zur Vorlage 2017/126 beantragt. Gegenstand des Antrags ist das Verfahren zur Bestellung eines Kämmerers sowie die Frage nach einer strukturellen und organisatorischen Trennung der Finanz- und Personaldienste innerhalb der Verwaltungsorganisation der Stadt Sprockhövel. Dem Antrag liegen ein Entwurf für ein neues Organigramm der Stadtverwaltung sowie eine Begründung bei.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Bestellung eines Kämmerers sowie die Übertragung der Kämmereileitung empfiehlt. Des Weiteren wird empfohlen, die Leitung des Fachbereiches I dauerhaft zu übertragen und die entsprechende Person in ein Beamtenverhältnis zu setzen. Die Erläuterungen der Verwaltung zu diesem Vorgang sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/145 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/145 dient als Grundlage für die Beratung eines Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 6. April 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im Rahmen der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Festlegung, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden, sofern keine Anfragen vorliegen, wird die entsprechende Alternative angewandt. Informationen zu den inhaltlichen Details der Anfragen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen oder der Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch die zuständige Fachabteilung macht die Vorlage keine Angaben. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei Personalkosten noch bei Sachkosten, ausgewiesen. Die Vorlage dient primgradig der formalen Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ratsarbeit.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/146 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/146 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 6. April 2017. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 17, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Mitteilungen oder deren Themenbereichen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder personellen sowie sachlichen Kosten werden in diesem Dokument nicht konkret beziffert. Eine Federführung für die Vorlage ist nicht angegeben.
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- 06.04.2017 · Rat
- 18FragestundeZur Vorlage · 2017/147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/147 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen. Der Rat entscheidet über etwaige Ausnahmen und legt die Dauer der Fragestunde fest. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Fragestunde auch nach einzelnen Tagesordnungspunkten einzuschieben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, sofern sich die Fragen auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Pro Fragesteller oder Fragestellerin sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt.
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- 06.04.2017 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 22Neubewertung der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
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- 25Entsendung von Beigeordnetem Volker Hoven in den AVU-BeiratZur Vorlage · 2017/153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2017/153 wird dem Rat der Stadt Sprockhövel die Entsendung des Beigeordneten in den AVU-Beirat vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage ist ein Schreiben der AVU vom 30. Januar 2017, in dem um die Nominierung eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied gebeten wurde.
Nach Auskunft der zuständigen Fachabteilung war das bisherige Mitglied seit dem 1. Dezember 1999 im Beirat vertreten. Eine Recherche im Stadtarchiv konnte jedoch keinen entsprechenden Ratsbeschluss über die ursprüngliche Bestellung finden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft der Hauptverwaltungsbeamten und Beigeordneten im AVU-Beirat nicht automatisch erfolgt, da die Wahl der Beiratsmitglieder durch den Aufsichtsrat der AVU vorgenommen wird. Dabei orientiert sich dieser in der Regel an den Vorschlägen der Kommune.
Die Verwaltung führt aus, dass in der Vergangenheit auch der Bürgermeister sowie der Stadtdirektor Mitglieder des Gremiums waren. Aufgrund der geänderten Gemeindeordnung können nun auch die Ersten Beigeordneten, Kämmerer oder andere Verwaltungsmitarbeiter vertreten sein. Da es sich beim AVU-Beirat um ein Gremium mit rein beratenden Aufgaben handelt, wurde die Nominierung in der Vergangenheit von der Verwaltung als laufendes Geschäft behandelt. Die Verwaltung vertritt nun die Auffassung, dass die Entsendung des Beigeordneten unter ein entsprechendes Mandat des Rates gestellt werden sollte.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat