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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie der anschließenden Ratssitzung am 6. April 2017 liegt die Beschlussvorlage 2017/128 zur Vorlage. Gegenstand der Vorlage ist die Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Finanzmanagement erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für dieses Anliegen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang zur Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Antrag der SPD-Fraktion: Verfahren zur Bestellung eines Kämmerers, strukturelle Trennung der Finanz- und PersonaldiensteZur Vorlage · 2017/126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie des Rates am 6. April 2017 einen Tagesordnungspunkt zur Vorlage 2017/126 beantragt. Gegenstand des Antrags ist das Verfahren zur Bestellung eines Kämmerers sowie die Frage nach einer strukturellen und organisatorischen Trennung der Finanz- und Personaldienste innerhalb der Verwaltungsorganisation der Stadt Sprockhövel. Dem Antrag liegen ein Entwurf für ein neues Organigramm der Stadtverwaltung sowie eine Begründung bei.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Bestellung eines Kämmerers sowie die Übertragung der Kämmereileitung empfiehlt. Des Weiteren wird empfohlen, die Leitung des Fachbereiches I dauerhaft zu übertragen und die entsprechende Person in ein Beamtenverhältnis zu setzen. Die Erläuterungen der Verwaltung zu diesem Vorgang sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Regelmäßiger Bericht über den Sachstand der Durchführung von gefassten BeschlüssenZur Vorlage · 2017/109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/109 dient der Vorlage eines regelmäßigen Berichts über den Sachstand der Durchführung bereits gefasster Beschlüsse. Grundlage für diese Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 17. März 2016, der auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgeht. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Rat über den jeweiligen Bearbeitungsstatus von Beschlüssen zu unterrichten und ein etabliertes Berichtswesen einzuführen. Der Berichtszeitraum umfasst dabei alle nicht abgeschlossenen Beschlüsse seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode.
Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Vorlage den Bericht über den aktuellen Stand der Durchführung vor. In der Gestaltung der Liste wurden ein neues Layout sowie angepasste Bemerkungen implementiert. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden zukünftig nur noch jene Beschlüsse im Bericht aufgeführt, die keine Bearbeitungsquote von 100 % aufweisen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen, wobei die Beratungen für die Sitzungen am 30. März und 6. April 2017 angesetzt sind. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Berichterstattung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Interkommunale Zusammenarbeit - Solidarpakt EN hier: aktualisierter SachstandsberichtZur Vorlage · 2017/129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/129 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über den aktuellen Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des Solidarpakts EN.
Der zuständige Fachbereich legt hierzu einen aktualisierten Sachstandsbericht vor. Dieser Bericht bezieht sich auf einen vorangegangenen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 2. Februar 2017. Ziel der Vorlage ist es, den aktuellen Entwicklungsstand zum Thema des Solidarpakts EN darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Weitere Erläuterungen oder Ergänzungen zum Inhalt des Berichts können im Rahmen der Sitzungen mündlich erfolgen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 sowie des Rates am 6. April 2017 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016Zur Vorlage · 2017/119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/119 zum Haushaltssanierungscontrolling legt den Abschlussbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 vor. Der Bericht wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde die Zielvorgabe in Höhe von 5.929.875 Euro erreicht, wobei ein Überschuss von 712.109 Euro ausgewiesen wird. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Zielverfehlungen bei anderen Maßnahmen kompensieren konnten.
Im Bereich der Maßnahmen mit einer Zielerreichung zwischen 70 % und 90 % werden die Reduzierung der Mieten, die Abrechnung von Fehlalarmen bei der Feuerwehr sowie die Einführung der Vergnügungssteuer aufgeführt. Maßnahmen, die unter einer Zielerreichung von 70 % blieben, umfassen die Reduzierung von Zuschüssen für das Freibad sowie die Erhöhung der Abführung von Sparkassenüberschüssen.
Ein wesentlicher Teil der Einsparungen resultierte aus der Reduzierung der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Beamte, die im Vergleich zum Vorjahr um 1.709.558 Euro sank. Dies wurde durch den Ausscheiden von vier langjährigen Beamten und die Einstellung von zwei neuen Beamten mit kürzerer Betriebszugehörigkeit ermöglicht. Gleichzeitig stiegen die Rückstellungen für Versorgungsempfänger um 1.368.220 Euro an, bedingt durch den Eintritt von drei neuen Versorgungsempfängern und einen Todesfall im Kreis der Empfänger.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Verwendung der Sportpauschale ab 2018Zur Vorlage · 2017/120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/120 des Bürgermeisters regelt die Verwendung der zu erwartenden Sportpauschalen des Landes für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Der Entwurf sieht vor, die Bestätigung einer bereits vorliegenden Absichtserklärung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu erwirken. Diese Absichtserklärung wurde zuvor gemeinsam vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie vom Betriebsausschuss gefasst.
Die geplanten Mittel sollen zwei Vereinen zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der SC Obersprockhövel e. V. soll die Mittel für die Erneuerung des Kunststoffbelages des städtischen Sportplatzes nutzen, während der Märkische Reit- und Fahrverein Haßlinghausen die Mittel für die Erneuerung des Daches seiner Reithalle verwenden soll. Die Zuweisung der Sportpauschalen erfolgt jeweils zur Hälfte auf beide Vorhaben. Die Bereitstellung der Mittel ist zeitlich auf die Dauer der Kreditabzahlung für die jeweilige Maßnahme begrenzt. Voraussetzung für die Verwendung der Mittel ist der tatsächliche Eingang der Sportpauschalen. Der zuständige Fachbereich ist dazu verpflichtet, nach Abschluss der Aufträge einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2017/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/019 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2018 und 2019. Hierfür sollen im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitgestellt werden.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität für die Betreuungsgruppen vor und nach dem Unterricht. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Die Gesamtsumme von 4.640,00 € verteilt sich auf die vier beteiligten Grundschulen Hobeuken, Börgersbruch, Gennebreck und Haßlinghausen. Aktuell unterhalten die Schulen Hobeuken und Börgersbruch jeweils zwei Betreuungsgruppen, während die Schulen Gennebreck und Haßlinghausen jeweils drei Gruppen betreiben.
Ergänzend zu den städtischen Mitteln werden Landesmittel durch die Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt und in vollem Umfang an die Schulen weitergeleitet. Über die weitere Bezuschussung ab dem Jahr 2020 ist im Frühjahr 2019 erneut zu beraten. Der Ausschuss empfiehlt die Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2017/067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/067 befasst sich mit der Einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2017/18. Hintergrund der Vorlage ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welche konkretere Anforderungen an die Jugendhilfeplanungen der Träger öffentlicher Jugendhilfe stellt. Diese fordert eine detaillierte Planung, welche die genauen Platzzahlen der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl behinderter Kinder separat ausweist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das betreffende Kita-Jahr zu beschließen. Dies ist notwendig, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel die entsprechende Form der Bedarfsfeststellung durch die Jugendhilfeplanung voraussetzt. Da die Kitas ihre Anträge auf Betriebskostenförderung inklusive der Platzbelegung bis Ende Februar beim Jugendamt einreichen müssen, damit die Daten zum gesetzlichen Stichtag am 15. März an das Landesjugendamt übermittelt werden können, erfolgt die Vorlage der tabellarischen Darstellung als Tischvorlage vor der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nimmt und deren Umsetzung zustimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse zur Bedarfsplanung künftig aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vor dem jährlichen Stichtag herbeigeführt werden müssen. Mit der Umsetzung der Planung ist mit jährlichen Folgen bei den Personalkosten zu rechnen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/136 sieht die Einführung einer Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Sprockhövel sowie dessen formale Verankerung in der Hauptsatzung vor. Der Anlass für diesen Vorgang war ein Anregungsschreiben des Seniorenbeirats, das die Erlassung einer eigenen Satzung sowie die Aufnahme des Gremiums in die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung des Rates zum Ziel hatte.
Der Entwurf der Satzung wurde bereits durch die Rechtsabteilung der Stadt geprüft und in der vorliegenden Form vom Seniorenbeirat beraten und übernommen. Die Verwaltung empfiehlt nun, die beigefügte Satzung durch den Ausschuss für Soziale, Integration und Demografie, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zu beschließen.
Parallel dazu wird vorgeschlagen, die Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel in § 9 um einen neuen Absatz zu ergänzen. Dieser soll festlegen, dass die Stadt einen Seniorenbeirat zur Vertretung der Interessen der älteren Generation unterhält und die Details hierzu in der Satzung geregelt werden. Eine rechtliche Stellungnahme zur Ergänzung der Hauptsatzung weist darauf hin, dass eine knappe Erwähnung des Beirats im Rahmen der Hauptsatzung angemessen ist, da andere Beiräte dort bislang ebenfalls nicht explizit aufgeführt sind. Durch die Neuerung verschieben sich die nachfolgenden Absätze des § 9 entsprechend.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.03.2017 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 10Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus hier: Verpflichtungsbeschluss über die Mittelbereitstellung des Eigenanteils zur Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße 2018 sowie vorzeitiger BaubeginnZur Vorlage · 2017/130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/130 befasst sich mit der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße. Die Verwaltung empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, in Dienstleistung für den Landesbetrieb Straßenbau NRW bereits im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hintergrund ist ein städtebauliches Gespräch vom 7. März 2017, in dem der Landesbetrieb signalisierte, dass die Mittel für das Vorhaben kurzfristig zur Verfügung stehen könnten.
Für die Umsetzung des Projekts ist die Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils erforderlich. Der Rat wird angehalten, sich zur Finanzierung der geschätzten Kosten in Höhe von etwa 130.000 Euro zu verpflichten. Diese Mittel sollen im Finanzplan 2018 unter dem Produkt 12.02.01 (Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen) bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf circa 515.000 Euro brutto zuzüglich der Ingenieurleistungen geschätzt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme zur Ertüchtigung des innerörtlichen Verkehrsnetzes im Hinblick auf die geplanten Umbauarbeiten am BAB Knotenpunkt Wuppertal-Nord im Zeitraum ab 2021 von Bedeutung ist. Der kassenwirksame Abfluss der Haushaltsmittel wird für das Jahr 2018 erwartet, sodass der Etat des laufenden Haushaltsjahres 2017 nicht zusätzlich belastet wird. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Bau und die Kostenbeteiligung soll kurzfristig geschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der BrandverhütungsschauZur Vorlage · 2017/016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/016 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung, die gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) entwickelt wurde. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der kommunalen Regelungen an die neue gesetzliche Lage.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als abschließendes Gremium für den Beschluss der Satzung in der vorgelegten Form zuständig.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird mit jährlichen Personalkosten in Höhe von etwa 300 Euro gerechnet.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen FeuerwehrZur Vorlage · 2017/014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/014 der Stadt Sprockhövel sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vor. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtslage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches zum 1. Januar 2016 das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ersetzt hat.
Die Neufassung der Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sowie des Verbandes der Feuerwehr (VdF). Während Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden und Kreisen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, sieht die Satzung die Erhebung von Gebühren auf Grundlage eines spezifischen Tarifs vor. Die Anpassung der Gebührensätze basiert auf einer Auswertung der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr aus den vergangenen fünf Jahren.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Die finale Entscheidung über die Satzung obliegt dem Rat. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Neufassung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private ArbeitgeberZur Vorlage · 2017/015 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/015 der Stadt Sprockhövel sieht die Neufassung einer Satzung vor, die den Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber regelt. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ab dem 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf orientiert sich an einer gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) erarbeiteten Mustersatzung. Im Zuge der Neufassung werden die bisherigen Werte angepasst: Der Regelstundensatz soll von 21,00 Euro auf 35,00 Euro und der Höchstbetrag von 41,00 Euro auf 67,00 Euro angehoben werden. Zudem ist vorgesehen, privaten Arbeitgebern gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Zulage in Höhe von 20 Prozent auf die beantragten Lohnfortzahlungen zu gewähren.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehrkosten in Höhe von etwa 8.000,00 Euro aus. Die Vorlage sieht eine Abstimmung durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Haupt- und Finanzausschuss vor, mit der Empfehlung, die Satzung im Rat zu beschließen.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel, hier: kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK)Zur Vorlage · 2017/074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/074 sieht eine Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Sprockhövel vor. Im Zentrum der Vorlage steht die kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK 23/12) im Leasingverfahren.
Die Begründung für diese Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der am Standort Haßlinghausen stationierten Drehleiter 18/12. Das Fahrzeug weist ein Alter von 27 Jahren auf und ist durch technische Probleme sowie einen hohen Reparaturaufwand gekennzeichnet, was zeitweise zu einer Außerbetriebnahme führt. Durch die geplante Neubeschaffung soll die DLK 18/12 ersetzt werden. Hierzu soll die im Löschzug Niedersprockhövel vorhandene Drehleiter 23/12, die im Jahr 2007 beschafft wurde und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, nach Haßlinghausen verlegt werden.
Mit dieser Umstellung sollen die hohen Unterhaltungskosten für das alte Fahrzeug entfallen. Die Vorhaltung beider Drehleitern ermöglicht zudem die Erfüllung von Anforderungen bei Baugenehmigungen, wonach auf die bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges verzichtet werden kann.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat bestimmt. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/121 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 15, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu spezifischen inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu den genauen Sachständen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu möglichen Zuschussbedarfen vor. Die Vorlage dient somit der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/122 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/122 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 16. Sitzung am 30. März 2017. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem die Struktur für die Dokumentation von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich, wobei die Intervalle für die Vorlage von Berichten auf vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages festgelegt werden können.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des Tagesordnungspunktes Anfragen im öffentlichen Teil und bildet die Grundlage für die anschließende Abstimmung im Ausschuss.
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- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 24Einrichtung einer neuen StelleZur Vorlage · 2017/151 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/151 sieht die Einrichtung einer neuen Stelle im Fachbereich I.3 – Öffentlichkeitsarbeit/Gremienarbeit der Stadt Sprockhövel vor. Die Neuschaffung der Position ist mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden nach Entgeltgruppe 8 TVöD geplant, wobei die Besetzung zum 15. August 2017 erfolgen soll.
Der Hintergrund für diesen Antrag ist die Umsetzung des eGovernment-Gesetzes, welches die Einführung digitaler Verwaltungsleistungen erfordert. Für die Koordination und Projektbegleitung der komplexen eGovernment-Kernkomponenten wird eine entsprechende Stelle benötigt. Die Aufgaben umfassen die Begleitung der Einführung der elektronischen Akte sowie des Dokumentmanagementsystems (DMS). Die zeitliche Planung der Stelle orientiert sich am Ende der Sommerferien sowie an den Terminen der Landtags- und Bundestagswahlen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stelle zur Abdeckung der dauerhaften Zusatzaufgaben und zur Sicherstellung einer frühzeitigen Einarbeitung notwendig ist, da im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch anstehende Altersteilzeitregelungen personelle Veränderungen zu erwarten sind. Die Kosten für die neue Stelle wurden bereits in der Planung für das Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss