Verwendung der Sportpauschale ab 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/120 des Bürgermeisters regelt die Verwendung der zu erwartenden Sportpauschalen des Landes für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Der Entwurf sieht vor, die Bestätigung einer bereits vorliegenden Absichtserklärung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu erwirken. Diese Absichtserklärung wurde zuvor gemeinsam vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie vom Betriebsausschuss gefasst.
Die geplanten Mittel sollen zwei Vereinen zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der SC Obersprockhövel e. V. soll die Mittel für die Erneuerung des Kunststoffbelages des städtischen Sportplatzes nutzen, während der Märkische Reit- und Fahrverein Haßlinghausen die Mittel für die Erneuerung des Daches seiner Reithalle verwenden soll. Die Zuweisung der Sportpauschalen erfolgt jeweils zur Hälfte auf beide Vorhaben. Die Bereitstellung der Mittel ist zeitlich auf die Dauer der Kreditabzahlung für die jeweilige Maßnahme begrenzt. Voraussetzung für die Verwendung der Mittel ist der tatsächliche Eingang der Sportpauschalen. Der zuständige Fachbereich ist dazu verpflichtet, nach Abschluss der Aufträge einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2017kein Ergebnis hinterlegt
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