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Beschlussvorlage

Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 (Kommunale Klassenrichtzahl)

2017/024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2017 wurde ein Sachstandsbericht zur Bildung der Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl, die auf den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen basiert.

Die Ermittlung der Klassenanzahl erfolgt durch die Teilung der voraussichtlichen Schülerzahl in den Eingangsklassen durch 23. Basierend auf den Anmeldungen für das kommende Schuljahr ergibt sich für die Stadt Sprockhövel eine Gesamtzahl von 181 angemeldeten Kindern, woraus die Bildung von insgesamt acht Eingangsklassen resultiert. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen sieht vor, dass in der Grundschule Gennebreck eine Klasse, in der Grundschule Haßlinghausen zwei Klassen, in der Grundschule Hobeuken zwei Klassen und in der Grundschule Börgersbruch drei Klassen gebildet werden.

Die Berechnung der Klassenrichtzahl stützt sich auf die Anmeldungen sowie auf Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt, und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Entscheidung informiert. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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