Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Haßlinghausen Süd III"Zur Vorlage · 2017/108 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Durchführung einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Haßlinghausen Süd III“ beschlossen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche das Gebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung eines Einkaufszentrums ausweist, aufzuheben. Durch die Aufhebung sollen die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes vom 12. September 1998 wieder in Kraft treten, welcher für diesen Bereich eine gemischte Baufläche vorsieht. Dieses Vorgehen ist Teil eines übergeordneten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“, welches die Umwandlung des Sondergebiets in ein Mischgebiet anstrebt.
Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Regionalplanung mitgeteilt, dass die Aufhebung der 3. Änderung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, da der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arberg den Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich ausweist. Die Umsetzung der Änderung erfolgt in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan. Die Verwaltung wurde durch den Beschluss beauftragt, die entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Vorstellung der PlanentwürfeZur Vorlage · 2017/107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Vorstellung der Planentwürfe zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.
Der Bebauungsplan, der seit 1995 rechtskräftig ist, wurde im Jahr 2004 von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung eines Einkaufszentrums geändert. Ziel der aktuellen Planung ist es, dieses Sondergebiet wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass aufgrund der Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters und der Lage außerhalb des Versorgungsbereiches Haßlinghausens eine weitere Ansiedlung von Lebensmittelmärkten städtebaulich nicht erwünscht sei. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren erfolgen.
Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll die Nutzung für Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandels- und Gewerbebetriebe ermöglichen, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken, sollen jedoch zentrenrelevante sowie nahversorgungsrelevante Sortimente, wie etwa Lebensmittel oder Drogerieartikel, von der Zulässigkeit ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der bestehenden Windkraftanlage wird darauf hingewiesen, dass bei einer Bebauung der Fläche deren Betrieb nicht weitergeführt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2017/099 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.
Das geplante Wohngebiet ist auf etwa 55 bis 60 Wohneinheiten ausgelegt, wobei Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei zweigeschossige bzw. dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Wohnungen vorgesehen sind. Darüber hinaus umfasst der Entwurf die Erweiterung eines Gewerbebetriebes und die Bereitstellung eines öffentlichen Parkplatzes mit rund 19 Stellplätzen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund von Anregungen und Bedenken überarbeitet. Die Änderungen beinhalten textliche Ergänzungen zum Immissionsschutz, zu Altlastenstandorten sowie zur Niederschlagsbeseitigung. Zudem wurden die Baugrenzen im Bereich der Brinkerstraße teilweise erweitert. Aufgrund dieser Anpassungen am Planentwurf ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Die Verwaltung erläutert den überarbeiteten Entwurf in der Sitzung. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage erwartet. Der Ausschuss empfiehlt zudem, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes Sprockhövel-HaßlinghausenZur Vorlage · 2017/110 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/110 dient als Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Ortsteil Sprockhövel-Haßlinghausen. Ziel des Vorhabens ist die städtebauliche Stabilisierung und Stärkung der Mittelstraße als zentraler Versorgungsbereich. Durch eine angepasste Gesamtstrategie sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels, die Aufenthaltsqualität sowie die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gesteigert werden. Zudem soll die Attraktivität des Wohnstandortes im Rahmen der Quartiersentwicklung untersucht werden.
Im Rahmen des Konzepts werden verschiedene Flächen und Standorte betrachtet, darunter der Glashüttenplatz hinsichtlich möglicher Nutzungsoptionen für Einzelhandel oder Wohnen sowie die Sporthalle in der Geschwister-Scholl-Straße zur Prüfung einer multifunktionalen Nutzung. Auch der Bereich um den Busbahnhof und den Kirchvorplatz wird im Hinblick auf gastronomische Möglichkeiten einbezogen.
Nachdem ein Förderantrag im Jahr 2014 nicht berücksichtigt wurde, erfolgte im Jahr 2015 die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm „Aktive Zentren“, die bis zum Jahr 2020 bereitgestellt werden. Ein beauftragtes Ingenieurbüro führt derzeit eine Grundlagenermittlung sowie eine Bestands- und SWOT-Analyse zu den Themen Einzelhandel, Wohnen, Stadtgestaltung und öffentlicher Raum durch. Die Ergebnisse sollen im Juni 2017 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vorgelegt werden. In den Prozess sind zudem ein Arbeitskreis aus Vertretern der Verwaltung, des Einzelhandelsverbandes Südwestfalen, des Werberings sowie von Haus- und Grundbesitzern eingebunden. Eine Bürgerbeteiligung ist für den Herbst vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/100 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/100 dient als Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Sprockhövel. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Stadt Sprockhövel hat im März 2016 einen Förderantrag auf Bundesmittel beim Projektträger Jülich (ptj) in Berlin gestellt, welcher im August 2016 bewilligt wurde. Im Rahmen dieses Vorhabens beauftragte die Verwaltung im November 2016 die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft mit der Erarbeitung des Konzepts. Ziel der Maßnahme ist es, ein realistisches und umsetzbares Maßnahmenprogramm als Gesamtstrategie für den lokalen Klimaschutz zu entwickeln und bisherige Einzelaktivitäten mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zu bündeln.
Aktuell erstellt das beauftragte Büro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Akteurskataster sowie eine stadtweite CO2-Bilanz. Diese Bilanzierung dient als Grundlage für die Identifizierung von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen sowie als Instrument für ein späteres Monitoring. Die ersten Ergebnisse der Arbeiten sollen voraussichtlich in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ergänzend dazu wurde im Februar 2017 eine Informationsseite zum Thema Klimaschutz auf der Internetseite der Stadt eingerichtet, die im weiteren Verlauf des Verfahrens fortlaufend aktualisiert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2017/114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/114 der Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus enthält einen Bericht über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung sowie die Teilnahme an regionalen Wirtschaftsprojekten.
Bezüglich des Breitbandausbaus teilt die Telekom Deutschland mit, die Versorgung in den Vorwahlbereichen 02324 (Obersprockhövel, Niedersprockhövel und Bossel) sowie 02339 (Hobeuken und Hiddinghausen) im Eigenausbau ohne öffentliche Mittel zu verbessern. Der Ausbau soll bis Ende des ersten Quartals 2018 abgeschlossen sein, wobei für den Ortsteil Hobeuken ein Termin bis August 2017 vorgesehen ist. Durch den Einsatz von Glasfaser- und MSAN-Technik sowie VDSL-Vectoring sollen Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s ermöglicht werden. Da die Zusage für den Eigenausbau vorliegt, werden die von der Bezirksregierung Arnsberg für Hiddinghausen und Hobeuken bewilligten Fördermittel nicht mehr abgerufen. Für Gebiete, die nach diesem Ausbau weiterhin unter bestimmten Mindestgeschwindigkeiten liegen, wird ein Förderantrag des Ennepe-Ruhr-Kreises angestrebt. Sollte dieser bewilligt werden, entfällt aufgrund des Status der Stadt ein Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt.
Zudem wird über die Teilnahme am Projekt „Einzelhandelslabor Südwestfalen“ der IHK Arnsberg berichtet. Das Projekt unterstützt den stationären Einzelhandel bei der Digitalisierung. Nach der Analysephase in Niedersprockhövel und Haßlinghausen folgt nun eine Workshop-Phase mit zehn kostenlosen Veranstaltungen für ortsansässige Einzelhändler bis Ende 2017.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2017/098 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel am 27. März 2017 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/098 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. Zur Kennzeichnung von gewerblichen Vorhaben sieht die Aufstellung eine Markierung mit dem Buchstaben „G“ am Ende der jeweiligen Zeile vor.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die Informationen über die Bauvorhaben zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Die zuständige Fachabteilung ist für die Bereitstellung der entsprechenden Daten verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/087 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/087 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 27. März 2017. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Vorlage des Bürgermeisters, die im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung zur Beratung vorgesehen ist.
Der Inhalt der Vorlage umfasst Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es finden sich keine Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen. Die Vorlage dient somit der Information über Verwaltungsvorgänge im Rahmen der laufenden Ausschussarbeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/088 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/088 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 27. März 2017. Der Gegenstand der Vorlage umfasst Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist dem Fachbereich III zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor, und es wird kein Zuschussbedarf für freiwillige Leistungen dokumentiert. Die Vorlage dient primär der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der eingereichten Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung