Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.
Das geplante Wohngebiet ist auf etwa 55 bis 60 Wohneinheiten ausgelegt, wobei Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei zweigeschossige bzw. dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Wohnungen vorgesehen sind. Darüber hinaus umfasst der Entwurf die Erweiterung eines Gewerbebetriebes und die Bereitstellung eines öffentlichen Parkplatzes mit rund 19 Stellplätzen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund von Anregungen und Bedenken überarbeitet. Die Änderungen beinhalten textliche Ergänzungen zum Immissionsschutz, zu Altlastenstandorten sowie zur Niederschlagsbeseitigung. Zudem wurden die Baugrenzen im Bereich der Brinkerstraße teilweise erweitert. Aufgrund dieser Anpassungen am Planentwurf ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Die Verwaltung erläutert den überarbeiteten Entwurf in der Sitzung. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage erwartet. Der Ausschuss empfiehlt zudem, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2017kein Ergebnis hinterlegt
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