2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Vorstellung der Planentwürfe
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Vorstellung der Planentwürfe zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.
Der Bebauungsplan, der seit 1995 rechtskräftig ist, wurde im Jahr 2004 von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung eines Einkaufszentrums geändert. Ziel der aktuellen Planung ist es, dieses Sondergebiet wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass aufgrund der Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters und der Lage außerhalb des Versorgungsbereiches Haßlinghausens eine weitere Ansiedlung von Lebensmittelmärkten städtebaulich nicht erwünscht sei. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren erfolgen.
Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll die Nutzung für Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandels- und Gewerbebetriebe ermöglichen, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken, sollen jedoch zentrenrelevante sowie nahversorgungsrelevante Sortimente, wie etwa Lebensmittel oder Drogerieartikel, von der Zulässigkeit ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der bestehenden Windkraftanlage wird darauf hingewiesen, dass bei einer Bebauung der Fläche deren Betrieb nicht weitergeführt werden soll.
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Beratungsfolge
- 27.03.2017kein Ergebnis hinterlegt
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