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Beschlussvorlage

3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Haßlinghausen Süd III"

2017/108

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Durchführung einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Haßlinghausen Süd III“ beschlossen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche das Gebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung eines Einkaufszentrums ausweist, aufzuheben. Durch die Aufhebung sollen die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes vom 12. September 1998 wieder in Kraft treten, welcher für diesen Bereich eine gemischte Baufläche vorsieht. Dieses Vorgehen ist Teil eines übergeordneten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“, welches die Umwandlung des Sondergebiets in ein Mischgebiet anstrebt.

Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Regionalplanung mitgeteilt, dass die Aufhebung der 3. Änderung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, da der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arberg den Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich ausweist. Die Umsetzung der Änderung erfolgt in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan. Die Verwaltung wurde durch den Beschluss beauftragt, die entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

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