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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht II. Quartal 2017Zur Vorlage · 2017/163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/163 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das zweite Quartal des Jahres 2017. Der Bericht wurde vom zuständigen Fachbereich erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzungstermine für die Beratung sind für den 21. September 2017 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 28. September 2017 im Rat angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Quartalsbericht für das zweite Quartal 2017 zur Kenntnis nehmen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Kosten, weder im Bereich der Personalkosten noch der Sachkosten, sowie keine freiwilligen Leistungen oder Folgekosten mit dieser Vorlage verbunden. Die detaillierten Erläuterungen zum Inhalt des Berichts sind in den beigefügten Anlagen enthalten.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/164 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der die finanzielle Lage der Kommune darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2017 sowie des Rates am 28. September 2017 vorgesehen. Es handelt sich dabei um einen Tagesordnungspunkt, der im Rahmen der Sitzungsergebnisse behandelt werden soll.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von neuen Kosten oder Einnahmen durch diesen Vorgang entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts zu erwarten. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsträger über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017Zur Vorlage · 2017/303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/303 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den betrachteten Zeitraum ein Fehlbetrag von 73.675 Euro ausweist. Dieser Wert liegt nahezu auf dem Niveau der Prognose zum ersten Quartal, die einen Fehlbetrag von 73.318 Euro vorhersagte. Ein wesentlicher Faktor in der Kalkulation ist der Ausfall der Maßnahme 57 bezüglich der Sparkassenüberschüsse in Höhe von 150.000 Euro.
Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf potenzielle Entwicklungen bei den Maßnahmen 1 bis 3 im Bereich der Personalaufwendungen. Zudem wird die aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuer angeführt, wobei die Prognose für die Maßnahmen 50 und 51 nach dem Stand Ende August um mehr als 100.000 Euro höher ausfallen würde. Aufgrund dieser Faktoren geht die Verwaltung davon aus, dass die Erreichung der Zielvorgaben für das Jahr 2017 weiterhin als möglich betrachtet werden kann.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im 2. Quartal 2017Zur Vorlage · 2017/348 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/348 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht des zuständigen Fachbereichs über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im zweiten Quartal des Jahres 2017.
Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2017 sowie in der Ratssitzung am 28. September 2017 vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die genannten Gremien den Bericht über die Aufwendungen des zweiten Quartals 2017 zur Kenntnis nehmen. Details zu den inhaltlichen Ausführungen des Berichts werden in den beigefügten Anlagen der Vorlage aufgeführt. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung im Sinne von neuen jährlichen Folgekosten oder Einnahmen wird in der Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Berichterstattung zum GleichstellungsplanZur Vorlage · 2017/368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 21. September 2017 liegt die Beschlussvorlage 2017/368 zur Berichterstattung über den Gleichstellungsplan vor. Der Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Fortführung des bestehenden Plans.
Der vorliegende Plan stellt eine Fortschreibung des früheren Frauenförderplans der Stadtverwaltung dar. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Fortführung dieses Plans angestrebt. Die entsprechenden Erläuterungen und Details zum Inhalt des Gleichstellungsplans sind den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der Ausschuss oder der Rat über den Sachstand durch den zuständigen Fachbereich informiert wird.
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Beratungsfolge
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Betriebsabrechnungen 2016 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2017/297 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/297 befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2016 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Betriebsergebnisse festzustellen. Dabei sollen festgestellte Über- und Unterdeckungen in zukünftige Kalkulationen einfließen, wobei ein Ausgleich bis spätestens zur Kalkulation 2020 erfolgen muss.
Im Bereich der Abfallbeseitigung wurde beim Restabfall eine Unterdeckung von 35.555,37 EUR verzeichnet, während beim Bioabfall eine Überdeckung von 5.712,33 EUR vorlag. Die Ist-Kosten für die Restabfallbeseitigung beliefen sich auf 1.519.935,43 EUR und lagen damit über den Plankosten. Die Kosten für die Straßenpapierkorbentleerung stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13.804,39 EUR. Die Kosten für den Bauhof stiegen im Zeitraum von 2013 bis 2016 von 103.138,81 EUR auf 128.555,38 EUR.
Die Straßenreinigung wies eine Überdeckung von 30.690,64 EUR auf. Die Sachkosten sanken aufgrund eines geringeren Streugutbedarfs auf 28.256,98 EUR. Die Kosten für den Winterdienst und die Bereitschaft wurden als kostendeckend abgerechnet.
Bei der Entwässerung ergab sich für das Niederschlagswasser eine Überdeckung von 79.051,44 EUR. Im Bereich Schmutzwasserkanal wurde eine Unterdeckung von 94.794,81 EUR festgestellt. Bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben traten Unterdeckungen in Höhe von 55,04 EUR beziehungsweise 1.178,90 EUR auf. Die Verwaltungskosten im Abwasserbereich stiegen auf 427.763,23 EUR, was primär auf einen erhöhten Bauhofeinsatz zurückzuführen ist. Zudem wird auf die Verpflichtung zur Neubewertung des Kanalnetzes bis 2021 hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 72. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/324 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel legt mit der Vorlage 2017/324 einen Beschlussvorschlag zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vor. Gegenstand der Änderung ist die Gebührenbefreiung für bestimmte Beglaubigungsleistungen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Bürgerbeschwerde, die auf die Kostenstruktur für Auszubildende hinweist. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebühren für die Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen von Zeugnissen sowie Bescheinigungen zu streichen, sofern diese im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen oder für den Besuch von Schulen und Hochschulen als Nachweis erforderlich sind. Ziel der Anpassung ist es, die Kosten für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bei der Vorlage notwendiger Dokumente zu reduzieren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung in der vorliegenden Form zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2017 sowie für den Rat am 28. September 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Änderung der Gebührensatzung der MusikschuleZur Vorlage · 2017/152 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/152 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung der Musikschule vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Regelung zur jährlichen Gebührenerhöhung fortzuführen. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus dem Jahr 2011 wurden die Gebühren bereits in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils um zwei Prozent angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Tarifanhebungen bei den Personalkosten sowie Einnahmeausfälle auszugleichen und den Zuschussbedarf der Musikschule kontinuierlich zu entwickeln.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Verfahrensweise für weitere fünf Jahre beizubehalten, da die bisherige Form der Anpassung laut Verwaltungserfahrung von den Zahlungspflichtigen ohne größere Abmeldungen angenommen wurde. Bei der Kalkulation der neuen Gebühren wurde kaufmännisch auf 50 Cent gerundet, wobei die monatliche Erhöhung mindestens 50 Cent beträgt. Eine Ausnahme bildet die Sonderfachgebühr für Klavier unter den Zusatzleistungen, um eine unverhältnismäßige Steigerung zu vermeiden.
Von der Gebührenanhebung sind die Programme „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) sowie „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) nicht betroffen, da deren Gebühren durch das Land festgelegt sind. Die Neufassung der Gebührensatzung sowie des zugehörigen Tarifs ist zum 1. Januar 2018 vorgesehen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Neufassung der Gebührensatzung gemäß der Vorlage zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.09.2017 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 9Antrag der SPD-Fraktion zur Gründung eines Gymnasiums für SprockhövelZur Vorlage · 2017/335 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. Juli 2017 die Prüfung der Gründung eines Gymnasiums für Sprockhövel beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung der Stadt Sprockhövel damit zu beauftragen, eine zeitnahe Realisierung einer solchen Schule zu untersuchen.
Der Antrag sieht vor, dass die Ergebnisse dieser Prüfung in Form eines Berichts in den zuständigen Ratsgremien zur Verfügung gestellt werden sollen, um dort weitere politische Beratungen zu ermöglichen. Die Vorlage 2017/335 wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Gremien den Antrag der Fraktion zur Kenntnis nehmen und nach dem Beratungsverlauf darüber entscheiden. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar gegeben ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13.09.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der SozialhilfebearbeitungZur Vorlage · 2017/361 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/361 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Gegenstand der Vereinbarung ist die datenverarbeitungstechnische Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung.
Hintergrund der Vorlage ist die Einstellung der Produktunterstützung und -aktualisierung der bisher im Sachgebiet Soziales und Integration genutzten Software durch den Hersteller zum 31. Dezember 2017. Ab dem 1. Januar 2018 wird eine neue Softwareversion zur Verfügung gestellt, die bereits seit 2014 vom Ennepe-Ruhr-Kreis genutzt wird. Da der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII die Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Delegationssatzung wahrnimmt, bietet die neue Software die Möglichkeit, die Stadt Sprockhövel als eigene Organisationseinheit an die bestehende Datenbank des Kreises anzubinden.
Die Verwaltung führt aus, dass diese Anbindung Kostenvorteile sowie eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes ermöglicht. Zudem soll durch die zentrale Systemadministration durch den Kreis eine Gewährleistung gegenseitiger Vertretungen erreicht werden. Die beteiligten kreisangehörigen Kommunen haben sich für diesen Umstieg entschieden. Die vorliegende Vereinbarung wurde unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes, der städtischen Justizariats sowie der Datenschutzbeauftragten des Kreises abgestimmt. Erste Schulungen für die zuständigen Mitarbeiter der Stadt haben bereits stattgefunden, wobei der eigentliche Umstieg und die Datenerfassung für den Herbst geplant sind.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Bericht zu den Flüchtlingszahlen und Unterkunftskapazitäten sowie Ausblick auf die weitere Entwicklung und zukünftige PlanungZur Vorlage · 2017/360 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/360 befasst sich mit der Berichterstattung zu den Flüchtlingszahlen, den vorhandenen Unterkunftskapazitäten sowie dem Ausblick auf die weitere Entwicklung und die zukünftige Planung in der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist die Etablierung eines regelmäßigen Berichtswesens, wobei der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat über einen Sachstandsbericht aus dem zuständigen Fachbereich informiert werden sollen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Vorlage aufgrund von Änderungen bei den Zuweisungsquoten sowie angekündigten Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg überarbeitet wird. Infolgedessen wurde die Nachreichung der vollständigen Unterlagen bis zum 8. September 2017 vorgesehen. Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Gremien im September 2017 angesetzt, darunter der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie am 20. September, der Haupt- und Finanzausschuss am 21. September sowie der Rat am 28. September. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten für Personalsachkosten liegen in der vorliegenden Fassung keine abschließenden Angaben vor.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20.09.2017 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 12Aufnahme des DEHOGA Westfalen - Hotel- und Gaststättenverbandes Westfalen e.V. als Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · 2017/288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/288 sieht die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) vor. Konkret geht es um die Übertragung der ehemaligen Anteile des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. in Höhe von 1.100,00 Euro auf den DEHOGA Westfalen – Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V.
Hintergrund der Vorlage ist die Auflösung des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. zum Ende des Jahres 2013. Im Zuge der Liquidation des Vereinsvermögens wurde die Beteiligung an der EN-Agentur in Höhe von 2 Prozent bereits der Ennepe-Ruhr-Kreis zugeordnet. Nach erfolgten Gesprächen hat der DEHOGA Westfalen den Wunsch geäußert, diesen Anteil zu übernehmen, um die Zusammenarbeit mit der EN-Agentur zu vertiefen. Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter der EN-Agentur befürworten diese Übertragung.
Der Kreistag hat der Übertragung der Anteile bereits am 3. April 2017 zugestimmt. Die Vorlage empfiehlt nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, die Übertragung der Geschäftsanteile im Rat zu beschließen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/323 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2017/323 der Stadt Sprockhövel werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2017 vorgelegt.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Anpassung des Stundenanteils der Gleichstellungsbeauftragten. Im Auftrag des Rates vom 6. April 2017 wurde vereinbart, die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ab dem 1. Januar 2018 auf 19,5 Wochenstunden zu reduzieren, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die verbleibenden 10,5 Wochenstunden der Stelleninhaberin werden auf eine andere Stelle übertragen. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung wird für die Ratssitzung am 23. November 2017 vorbereitet.
Des Weiteren wird über die Umverteilung von Leitungstätigkeiten an der Musikschule berichtet. Nach dem Ausscheiden der zweiten Musikschulleitung zum 31. Dezember 2016 wurden die neun Stunden der Leitungstätigkeit neu geregelt. Die vier Stunden für die Organisation von Musikschulveranstaltungen werden von den Lehrkräften im Rahmen ihrer gesetzlichen Zusatzaufgaben übernommen. Die verbleibenden fünf Stunden für die Musikschulverwaltung werden von der ersten Musikschulleitung übernommen. In der Folge fielen fünf Klavierstunden weg, die bislang nicht nachbesetzt wurden.
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- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/322 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/322 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 21. September 2017 angesetzt und umfasst den Tagesordnungspunkt 14.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Festlegung, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen vorliegen. Über die inhaltliche Ausgestaltung der Antworten oder das Vorhandensein spezifischer Fragestellungen macht das Dokument keine Angaben, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ersichtlich. Informationen zur Federführung oder zu weiteren Berichtspflichten sind in der Vorlage nicht spezifiziert.
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- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss