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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung der Musikschule

2017/152

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/152 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung der Musikschule vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Regelung zur jährlichen Gebührenerhöhung fortzuführen. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus dem Jahr 2011 wurden die Gebühren bereits in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils um zwei Prozent angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Tarifanhebungen bei den Personalkosten sowie Einnahmeausfälle auszugleichen und den Zuschussbedarf der Musikschule kontinuierlich zu entwickeln.

Die Verwaltung empfiehlt, diese Verfahrensweise für weitere fünf Jahre beizubehalten, da die bisherige Form der Anpassung laut Verwaltungserfahrung von den Zahlungspflichtigen ohne größere Abmeldungen angenommen wurde. Bei der Kalkulation der neuen Gebühren wurde kaufmännisch auf 50 Cent gerundet, wobei die monatliche Erhöhung mindestens 50 Cent beträgt. Eine Ausnahme bildet die Sonderfachgebühr für Klavier unter den Zusatzleistungen, um eine unverhältnismäßige Steigerung zu vermeiden.

Von der Gebührenanhebung sind die Programme „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) sowie „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) nicht betroffen, da deren Gebühren durch das Land festgelegt sind. Die Neufassung der Gebührensatzung sowie des zugehörigen Tarifs ist zum 1. Januar 2018 vorgesehen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Neufassung der Gebührensatzung gemäß der Vorlage zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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