Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2017/356 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/356 der Stadt Sprockhövel regelt die Einführung eines neuen Ratsmitglieds in den Rat der Stadt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats zum 31. August 2017 durch ein Ratsmitglied aufgrund eines Wohnortwechsels nach Herdecke.
Als Ersatzmitglied aus der Reserveliste der CDU-Fraktion rückt mit Wirkung zum 1. September 2017 ein neues Ratsmitglied nach. Die Person hat das Mandat bereits angenommen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Bürgermeister oder dessen Stellvertretung das neue Ratsmitglied in den Rat einführt und feierlich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.
Da das nachrückende Ratsmitglied bereits in einer früheren Funktion als sachkundiger Bürger vereidigt wurde, sieht die Vorlage vor, auf eine erneute Verpflichtung zu verzichten. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 2Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2017/378 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/378 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Neubesetzung von verschiedenen Ausschusssitzen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Ratsmandats zum 31. August 2017 durch ein Ratsmitglied.
Durch diesen Vakanzfall ist die Besetzung mehrerer Positionen in den Gremien erforderlich geworden, was unter anderem die Vertretung im Verwaltungsrat der Sparkasse umfasst. Die Vorlage dient als Grundlage für die Durchführung der entsprechenden Wahlen im Rat. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wird im Rahmen des Verfahrens nachgereicht. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung der Ausschusssitze keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 3Förderprogramm VITAL NRW hier: Vorstellung der RegionalmanagerinZur Vorlage · 2017/372 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 28. September 2017 wurde die Vorstellung der Regionalmanagerin im Kontext des Förderprogramms VITAL NRW behandelt. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel sind Teilnehmer an diesem Programm.
Zur Unterstützung der regionalen Entwicklungsstrategie sowie zur Begleitung der Umsetzung wurde zum 1. Juli 2017 eine Regionalmanagerin eingestellt. Die Vorlage sah vor, dass die Regionalmanagerin sich im Rahmen der Sitzung persönlich vorstellt. Mit der Vorlage 2017/372 wurde der Rat über diesen Sachstand informiert. Es wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 4Quartalsbericht II. Quartal 2017Zur Vorlage · 2017/163 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/163 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das zweite Quartal des Jahres 2017. Der Bericht wurde vom zuständigen Fachbereich erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzungstermine für die Beratung sind für den 21. September 2017 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 28. September 2017 im Rat angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Quartalsbericht für das zweite Quartal 2017 zur Kenntnis nehmen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Kosten, weder im Bereich der Personalkosten noch der Sachkosten, sowie keine freiwilligen Leistungen oder Folgekosten mit dieser Vorlage verbunden. Die detaillierten Erläuterungen zum Inhalt des Berichts sind in den beigefügten Anlagen enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/164 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/164 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der die finanzielle Lage der Kommune darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2017 sowie des Rates am 28. September 2017 vorgesehen. Es handelt sich dabei um einen Tagesordnungspunkt, der im Rahmen der Sitzungsergebnisse behandelt werden soll.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von neuen Kosten oder Einnahmen durch diesen Vorgang entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts zu erwarten. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsträger über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung, des Entwurfs des Haushaltsplanes und der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2017/168 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 28. September 2017 erfolgt die Zuleitung der Haushaltsunterlagen für das Haushaltsjahr 2018. Die Vorlage umfasst den Entwurf der Haushaltssatzung, den Entwurf des Haushaltsplanes sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Rat die Haushaltssatzung 2018 inklusive der Anlagen bis Ende November 2017 beschließt und der Aufsichtsbehörde anzeigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung der Entwürfe zur Kenntnis nimmt und die Unterlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien überweist.
Der Beratungsverlauf ist für die kommenden Wochen festgesetzt. Die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ist für den 8. November 2017 angesetzt, während die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss an den Terminen 9. und 16. November 2017 stattfinden soll. Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Haushalts im Rat ist für den 23. November 2017 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 7Stellenplan 2018 Einbringung des Entwurfs des Stellenplans 2018Zur Vorlage · 2017/171 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 28. September 2017 wurde die Einbringung des Entwurfs des Stellenplans für das Jahr 2018 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/171 sieht vor, dass der Rat die Einbringung des Entwurfs zur Kenntnis nimmt.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Entwurf des Stellenplans 2018 zur detaillierten Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überweist. Die Planung sieht vor, dass die Beratung des Stellenplans gemeinsam mit dem Haushalt 2018 in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses im November 2017 stattfindet. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für die Sitzung am 23. November 2017 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass mit jährlichen Folgekosten im Bereich der Personalkosten zu rechnen ist. Die zuständige Verwaltung hat den Entwurf des Stellenplans für das kommende Haushaltsjahr zur parlamentarischen Abstimmung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 8Jahresabschluss 2016Zur Vorlage · 2017/282 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/282 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2016. Der vorliegende Bericht legt dar, dass der Stadtbetrieb im Wirtschaftsjahr 2016 einen Gewinn in Höhe von 212.863,27 € erwirtschaftet hat.
Die Betriebsleitung schlägt vor, diesen Jahresgewinn mit einem bestehenden Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 182.400,82 € zu verrechnen. Der daraus resultierende Restbetrag von 30.462,45 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Dieser Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses erfolgte in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, welche den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2016 entlastet, sofern der Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts vornimmt. Dem Rat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2016 festzustellen und die vorgeschlagene Verrechnung des Gewinns mit dem Verlustvortrag sowie die Zuweisung des Restbetrags an die allgemeine Rücklage zu beschließen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses beantragt. Die Vorlage enthält zudem einen Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 25.09.2017 · Betriebsausschuss
- 93. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/284 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/284 behandelt den 4. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Nachtrag zu beschließen.
Die Grundlage der aktuellen Regelungen bildet die Straßenreinigungssatzung vom 19. Dezember 2008, welche die Durchführung der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes festlegt. Demnach obliegt die Pflicht zur Reinigung von Straßen bei Schnee und Eis der Stadt. Die Anlage zur Satzung regelt den Reinigungsrhythmus sowie die Verteilung der Reinigungspflicht und der Winterwartung zwischen der Stadt und den Anliegern.
Der vorliegende Nachtrag sieht Anpassungen für spezifische Straßenabschnitte vor. Im Bereich Am Steinacker wird die neu entstandene Anliegerstraße in das bestehende Straßenverzeichnis aufgenommen. Am Eichenhofer Weg erfolgt eine Ausweitung der Übertragung der Reinigungspflicht und der Winterwartung auf die Anlieger, was auf den Neubau eines Gehweges zurückzuführen ist. Für die Herzkamper Mulde wird der Geltungsbereich der Übertragung der Reinigungspflicht und der Winterwartung präzisiert. Zudem wird die Übertragung der Reinigungspflicht und der Winterwartung auf die vorhandenen Gehwege in der Vom-Stein-Straße erweitert. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 07.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Betriebsabrechnungen 2016 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2017/297 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/297 befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2016 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Betriebsergebnisse festzustellen. Dabei sollen festgestellte Über- und Unterdeckungen in zukünftige Kalkulationen einfließen, wobei ein Ausgleich bis spätestens zur Kalkulation 2020 erfolgen muss.
Im Bereich der Abfallbeseitigung wurde beim Restabfall eine Unterdeckung von 35.555,37 EUR verzeichnet, während beim Bioabfall eine Überdeckung von 5.712,33 EUR vorlag. Die Ist-Kosten für die Restabfallbeseitigung beliefen sich auf 1.519.935,43 EUR und lagen damit über den Plankosten. Die Kosten für die Straßenpapierkorbentleerung stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13.804,39 EUR. Die Kosten für den Bauhof stiegen im Zeitraum von 2013 bis 2016 von 103.138,81 EUR auf 128.555,38 EUR.
Die Straßenreinigung wies eine Überdeckung von 30.690,64 EUR auf. Die Sachkosten sanken aufgrund eines geringeren Streugutbedarfs auf 28.256,98 EUR. Die Kosten für den Winterdienst und die Bereitschaft wurden als kostendeckend abgerechnet.
Bei der Entwässerung ergab sich für das Niederschlagswasser eine Überdeckung von 79.051,44 EUR. Im Bereich Schmutzwasserkanal wurde eine Unterdeckung von 94.794,81 EUR festgestellt. Bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben traten Unterdeckungen in Höhe von 55,04 EUR beziehungsweise 1.178,90 EUR auf. Die Verwaltungskosten im Abwasserbereich stiegen auf 427.763,23 EUR, was primär auf einen erhöhten Bauhofeinsatz zurückzuführen ist. Zudem wird auf die Verpflichtung zur Neubewertung des Kanalnetzes bis 2021 hingewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017Zur Vorlage · 2017/303 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/303 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den betrachteten Zeitraum ein Fehlbetrag von 73.675 Euro ausweist. Dieser Wert liegt nahezu auf dem Niveau der Prognose zum ersten Quartal, die einen Fehlbetrag von 73.318 Euro vorhersagte. Ein wesentlicher Faktor in der Kalkulation ist der Ausfall der Maßnahme 57 bezüglich der Sparkassenüberschüsse in Höhe von 150.000 Euro.
Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf potenzielle Entwicklungen bei den Maßnahmen 1 bis 3 im Bereich der Personalaufwendungen. Zudem wird die aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuer angeführt, wobei die Prognose für die Maßnahmen 50 und 51 nach dem Stand Ende August um mehr als 100.000 Euro höher ausfallen würde. Aufgrund dieser Faktoren geht die Verwaltung davon aus, dass die Erreichung der Zielvorgaben für das Jahr 2017 weiterhin als möglich betrachtet werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im 2. Quartal 2017Zur Vorlage · 2017/348 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/348 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht des zuständigen Fachbereichs über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im zweiten Quartal des Jahres 2017.
Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2017 sowie in der Ratssitzung am 28. September 2017 vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die genannten Gremien den Bericht über die Aufwendungen des zweiten Quartals 2017 zur Kenntnis nehmen. Details zu den inhaltlichen Ausführungen des Berichts werden in den beigefügten Anlagen der Vorlage aufgeführt. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung im Sinne von neuen jährlichen Folgekosten oder Einnahmen wird in der Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 132. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/324 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel legt mit der Vorlage 2017/324 einen Beschlussvorschlag zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vor. Gegenstand der Änderung ist die Gebührenbefreiung für bestimmte Beglaubigungsleistungen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Bürgerbeschwerde, die auf die Kostenstruktur für Auszubildende hinweist. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gebühren für die Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen von Zeugnissen sowie Bescheinigungen zu streichen, sofern diese im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen oder für den Besuch von Schulen und Hochschulen als Nachweis erforderlich sind. Ziel der Anpassung ist es, die Kosten für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bei der Vorlage notwendiger Dokumente zu reduzieren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung in der vorliegenden Form zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2017 sowie für den Rat am 28. September 2017 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Änderung der Gebührensatzung der MusikschuleZur Vorlage · 2017/152 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/152 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung der Musikschule vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Regelung zur jährlichen Gebührenerhöhung fortzuführen. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus dem Jahr 2011 wurden die Gebühren bereits in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils um zwei Prozent angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Tarifanhebungen bei den Personalkosten sowie Einnahmeausfälle auszugleichen und den Zuschussbedarf der Musikschule kontinuierlich zu entwickeln.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Verfahrensweise für weitere fünf Jahre beizubehalten, da die bisherige Form der Anpassung laut Verwaltungserfahrung von den Zahlungspflichtigen ohne größere Abmeldungen angenommen wurde. Bei der Kalkulation der neuen Gebühren wurde kaufmännisch auf 50 Cent gerundet, wobei die monatliche Erhöhung mindestens 50 Cent beträgt. Eine Ausnahme bildet die Sonderfachgebühr für Klavier unter den Zusatzleistungen, um eine unverhältnismäßige Steigerung zu vermeiden.
Von der Gebührenanhebung sind die Programme „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) sowie „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) nicht betroffen, da deren Gebühren durch das Land festgelegt sind. Die Neufassung der Gebührensatzung sowie des zugehörigen Tarifs ist zum 1. Januar 2018 vorgesehen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Neufassung der Gebührensatzung gemäß der Vorlage zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.09.2017 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 15Aufnahme des DEHOGA Westfalen - Hotel- und Gaststättenverbandes Westfalen e.V. als Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · 2017/288 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/288 sieht die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) vor. Konkret geht es um die Übertragung der ehemaligen Anteile des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. in Höhe von 1.100,00 Euro auf den DEHOGA Westfalen – Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V.
Hintergrund der Vorlage ist die Auflösung des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. zum Ende des Jahres 2013. Im Zuge der Liquidation des Vereinsvermögens wurde die Beteiligung an der EN-Agentur in Höhe von 2 Prozent bereits der Ennepe-Ruhr-Kreis zugeordnet. Nach erfolgten Gesprächen hat der DEHOGA Westfalen den Wunsch geäußert, diesen Anteil zu übernehmen, um die Zusammenarbeit mit der EN-Agentur zu vertiefen. Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter der EN-Agentur befürworten diese Übertragung.
Der Kreistag hat der Übertragung der Anteile bereits am 3. April 2017 zugestimmt. Die Vorlage empfiehlt nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, die Übertragung der Geschäftsanteile im Rat zu beschließen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 16Antrag der SPD-Fraktion zur Gründung eines Gymnasiums für SprockhövelZur Vorlage · 2017/335 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. Juli 2017 die Prüfung der Gründung eines Gymnasiums für Sprockhövel beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung der Stadt Sprockhövel damit zu beauftragen, eine zeitnahe Realisierung einer solchen Schule zu untersuchen.
Der Antrag sieht vor, dass die Ergebnisse dieser Prüfung in Form eines Berichts in den zuständigen Ratsgremien zur Verfügung gestellt werden sollen, um dort weitere politische Beratungen zu ermöglichen. Die Vorlage 2017/335 wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Gremien den Antrag der Fraktion zur Kenntnis nehmen und nach dem Beratungsverlauf darüber entscheiden. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar gegeben ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13.09.2017 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Bericht zu den Flüchtlingszahlen und Unterkunftskapazitäten sowie Ausblick auf die weitere Entwicklung und zukünftige PlanungZur Vorlage · 2017/360 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/360 befasst sich mit der Berichterstattung zu den Flüchtlingszahlen, den vorhandenen Unterkunftskapazitäten sowie dem Ausblick auf die weitere Entwicklung und die zukünftige Planung in der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist die Etablierung eines regelmäßigen Berichtswesens, wobei der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat über einen Sachstandsbericht aus dem zuständigen Fachbereich informiert werden sollen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Vorlage aufgrund von Änderungen bei den Zuweisungsquoten sowie angekündigten Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg überarbeitet wird. Infolgedessen wurde die Nachreichung der vollständigen Unterlagen bis zum 8. September 2017 vorgesehen. Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Gremien im September 2017 angesetzt, darunter der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie am 20. September, der Haupt- und Finanzausschuss am 21. September sowie der Rat am 28. September. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten für Personalsachkosten liegen in der vorliegenden Fassung keine abschließenden Angaben vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20.09.2017 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 18Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen Abwicklung der SozialhilfebearbeitungZur Vorlage · 2017/361 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/361 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Gegenstand der Vereinbarung ist die datenverarbeitungstechnische Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung.
Hintergrund der Vorlage ist die Einstellung der Produktunterstützung und -aktualisierung der bisher im Sachgebiet Soziales und Integration genutzten Software durch den Hersteller zum 31. Dezember 2017. Ab dem 1. Januar 2018 wird eine neue Softwareversion zur Verfügung gestellt, die bereits seit 2014 vom Ennepe-Ruhr-Kreis genutzt wird. Da der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII die Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen einer Delegationssatzung wahrnimmt, bietet die neue Software die Möglichkeit, die Stadt Sprockhövel als eigene Organisationseinheit an die bestehende Datenbank des Kreises anzubinden.
Die Verwaltung führt aus, dass diese Anbindung Kostenvorteile sowie eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes ermöglicht. Zudem soll durch die zentrale Systemadministration durch den Kreis eine Gewährleistung gegenseitiger Vertretungen erreicht werden. Die beteiligten kreisangehörigen Kommunen haben sich für diesen Umstieg entschieden. Die vorliegende Vereinbarung wurde unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes, der städtischen Justizariats sowie der Datenschutzbeauftragten des Kreises abgestimmt. Erste Schulungen für die zuständigen Mitarbeiter der Stadt haben bereits stattgefunden, wobei der eigentliche Umstieg und die Datenerfassung für den Herbst geplant sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Antrag der MIS/Piraten-Fraktion vom 06.09.2017 zur Implementierung eines Bürgerinformations- und BeteiligungssystemsZur Vorlage · 2017/371 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die MIS/Piraten-Fraktion hat mit dem Antrag vom 6. September 2017 die Durchführung einer Prüfung beantragt, ob im Rahmen der Neugestaltung der IT-Infrastruktur der Stadt Sprockhövel die Implementierung eines Bürgerinformations- und Beteiligungssystems möglich ist. Die vorgeschlagene Struktur für ein solches System wurde in einem entsprechenden Anlagendokument erläutert.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung dieses Prüfauftrags. Als Gründe für diese Empfehlung führt die zuständige Fachabteilung an, dass die zur Prüfung stehende Lösung nicht in deutscher Sprache verfügbar sei. Zudem wurde festgestellt, dass die Nutzung dieses Systems bislang auf spanische, französische und südamerikanische Großstädte beschränkt ist.
Ein weiterer Aspekt der Prüfung betrifft den personellen Aufwand. Obwohl es sich um eine Open-Source-Lösung handelt, sei für die Pflege und die redaktionelle Überwachung von Beiträgen und Kommentaren Personal erforderlich, welches derzeit nicht zur Verfügung stehe. Die Verwaltung verweist zudem auf ein laufendes eGovernment-Projekt. Im Zuge der Einrichtung eines neuen Bürger- und Serviceportals, welches innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre realisiert werden soll, ist die Installation eines Beteiligungssystems vorgesehen. Dies soll die Kompatibilität mit der gesamten Portallösung sicherstellen. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird im Rahmen der Sitzung am 28. September 2017 über den Beschlussvorschlag entscheiden, den Prüfauftrag abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 20Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/377 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/377 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 28. September 2017. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzustellen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu spezifischen inhaltlichen Details der Mitteilungen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine direkten Kosten oder Einnahmen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Folgekosten vor. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des Berichtswesens innerhalb der Sitzungsordnung des Rates.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/376 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/376 dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Sprockhövel während der 21. Sitzung am 28. September 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die gestellten Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Weitere Details zu den spezifischen Inhalten der Anfragen oder zu den entsprechenden Sachstandsberichten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, personellen oder sachlichen Kosten sowie zur Rechtsgrundlage sind in diesem Dokument nicht ausgefüllt. Die Federführung der Vorlage wird nicht explizit angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 22FragestundeZur Vorlage · 2017/373 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/373 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Gestaltung dieses Tagesordnungspunktes ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in die Tagesordnung in der Regel vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet nach der öffentlichen Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat