Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/415 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durchzuführen.
Ziel der Änderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet für ein Einkaufszentrum zurück in ein Mischgebiet. Seit der ersten Änderung im Jahr 2004 ist das Areal als Sondergebiet ausgewiesen, das lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters zulässt. Aufgrund der Verlagerung des Discounters und der Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen soll die Neuregelung eine städtebauliche Anpassung bewirken. Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden soll, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge dessen ist auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Darstellung des Sondergebiets aufzuheben und die ursprüngliche Widmung als gemischte Baufläche wiederherzustellen. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erarbeitet.
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Beratungsfolge
- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Vorstellung der PlanentwürfeZur Vorlage · 2018/429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. November 2018 wurde die Vorstellung der Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ behandelt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet an der Wuppertaler Straße, welches derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Eine geplante Wohnbebauung wurde zuvor von der Regionalplanungsbehörde abgelehnt, weshalb das Verfahren zur gewerblichen Nutzung fortgeführt wird. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, Lagerhäusern und Bürogebäuden ist vorgesehen, während Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden sollen, um den Hauptgeschäftsbereich von Niedersprockhövel zu stärken.
Die Planung berücksichtigt verschiedene Gutachten. Ein Umweltbericht muss im weiteren Verfahren aktualisiert und um eine Ökoausgleichsberechnung ergänzt werden. Zudem sind die Ergebnisse der Artenschutzvorprüfung sowie Untersuchungen zum Altbergbau zu berücksichtigen, wobei im nordwestlichen Bereich aufgrund möglicher Nachwirkungen des Tiefenbergbaus Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Erschließung soll über eine Straße mit Wendehammer erfolgen. Ein Entwässerungskonzept sieht die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens sowie die Verlegung eines Kanals vor, wofür die Zustimmung eines Privateigentümers vorliegt. Zwei Planvarianten wurden zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 313. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der MittelstraßeZur Vorlage · 2018/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. November 2018 wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Mittelstraße zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Grundstück an der Mittelstraße von einer Wohnbaufläche in eine Fläche für die Landwirtschaft umzuwidmen. Diese Fläche soll im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans als Tauschfläche dienen.
Hintergrund der Vorlage ist das Vorhaben eines Gewerbebetriebs an der Elberfelder Straße in Herzkamp, der seine Betriebsstätte erweitern möchte. Um die Standortsicherung zu gewährleisten, hat die Verwaltung Gespräche mit angrenzenden Grundstückseigentümern geführt. Da für die Erweiterung Flächen an der Elberfelder Straße benötigt werden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, wurde dem Eigentümer der Austausch gegen eine städtische Fläche an der Mittelstraße angeboten.
Die betreffende Fläche im Bereich der Mittelstraße ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und eines Höhenunterschieds ist diese Fläche jedoch nicht erschließbar. Durch die Umwidmung in eine landwirtschaftliche Fläche soll die Planung an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, während die Stadt die Fläche als Tauschobjekt für andere Wohnbauflächen im Regionalplan nutzen kann. Die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebs umfasst etwa 6.000 Quadratmeter.
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Beratungsfolge
- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Aufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit 3 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRWZur Vorlage · 2018/442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/442 befasst sich mit der Aufstellung des Regionalplans Ruhr sowie dem Beteiligungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz NRW. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll den Regionalplanentwurf und die für Sprockhövel relevanten Änderungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird empfohlen, dass der Rat die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beim Regionalverband Ruhr einreicht.
Der Entwurf des Regionalplans regelt die regionale Entwicklung hinsichtlich Siedlungs-, Gewerbe-, Industrie- und Freiraumflächen. Für Sprockhövel bedeutet die Rücknahme aller Reserveflächen bis zum Jahr 2034, dass keine neuen Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden können. Die zugrunde liegende Bedarfsberechnung prognostiziert bis 2034 einen Bedarf von 511 Wohneinheiten. Im Bereich der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche sind keine neuen Flächen vorgesehen. Der Entwurf sieht zudem Änderungen bei Siedlungsflächen vor, unter anderem die Rücknahme von Flächen an der Bergstraße und Hölterstraße sowie Anpassungen im Bereich der Bahnhofstraße, Beisenbruchstraße, Wittener Straße und Silscheder Straße.
Die Verwaltung plant, Anregungen zur Korrektur der Trassenführung der L 70n, zur Prüfung von Naturschutz- und Landschaftsschutzflächen sowie zur Anpassung der Siedlungsentwicklung in Ortslagen wie Herzkamp oder Hiddinghausen in einer Stellungnahme zusammenzuführen. Die Beteiligungsfrist für Anregungen endet am 1. März 2019. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2018/443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/443 der Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus enthält Informationen zum aktuellen Sachstand der Gewerbeflächenvermarktung sowie zur Standortkampagne.
Im Gewerbegebiet Engelsfeld wurde eine Teilfläche von etwa 10.047 m², wovon 5.879 m² aus städtischem Grundbesitz stammen, veräußert. Auf dem Grundstück ist der Bau einer Gewerbehalle mit einem Bürotrakt vorgesehen. Im Gewerbegebiet „Grüner Weg“ unterstützt die Wirtschaftsförderung den Verkauf von zwei Gewerbeimmobilien, da die Eigentümer aus Altersgründen von einem Verkauf absehen. Für eine dieser Immobilien liegen bereits Anfragen von Gewerbetreibenden aus benachbarten Städten vor. Zudem wurde vereinbart, dass eine Teilfläche von 15.200 m² im Gewerbegebiet „Grüner Weg“ mit Unterstützung der Stadt an maximal zwei Investoren vermarktet werden kann.
Im Rahmen der Standortkampagne „Stadt der Städte“ beteiligt sich die Stadt Sprockhövel an der Präsentation in der Metropole Ruhr. Ein Imagefilm, der Text und Bilder der Stadt nutzt, wurde im Oktober 2018 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die Teilnehmer der Veranstaltung bewerteten den Film positiv und diskutierten im Anschluss Anregungen und Wünsche.
Des Weiteren befinden sich die Vorbereitungen für das nächste Unternehmerfrühstück zum Thema Mobilität in der Umsetzung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung nimmt die Berichte zur Kenntnis.
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- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2018/421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. November 2018 wurde die Vorlage 2018/421 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Bekanntgabe von Bauangelegenheiten, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden.
Die Aufstellung umfasst Informationen über neu angelegte Bauakten sowie über die erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen des Berichtswesens des Sachgebiets Bauen und Wohnen aufgeführt. In der entsprechenden Auflistung werden gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/422 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/422 dient als Mitteilung der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung. Die Sitzung ist für den 26. November 2018 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält keinen spezifischen Beschlussvorschlag, da der Punkt unter der Rubrik der Mitteilungen der Verwaltung geführt wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch Sachkosten, ausgewiesen. Ebenso sind keine geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen in der Vorlage dokumentiert. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
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- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/423 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der Sitzung am 26. November 2018. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 8, welcher Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters aus dem Fachbereich III klassifiziert. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht formuliert. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorlegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu möglichen jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen vor. Die Vorlage enthält keine Angaben zu einer Rechtsgrundlage oder weiteren Erläuterungen zum Inhalt der Anfragen.
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- 26.11.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung