2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durchzuführen.
Ziel der Änderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet für ein Einkaufszentrum zurück in ein Mischgebiet. Seit der ersten Änderung im Jahr 2004 ist das Areal als Sondergebiet ausgewiesen, das lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters zulässt. Aufgrund der Verlagerung des Discounters und der Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen soll die Neuregelung eine städtebauliche Anpassung bewirken. Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden soll, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Zuge dessen ist auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Darstellung des Sondergebiets aufzuheben und die ursprüngliche Widmung als gemischte Baufläche wiederherzustellen. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erarbeitet.
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- 26.11.2018kein Ergebnis hinterlegt
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