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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2018/169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/169 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur finanziellen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist als Informationstext konzipiert, der im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 sowie des Rates am 13. Dezember 2018 behandelt werden soll. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten durch diesen Vorgang entstehen. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang zur Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2018/465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2018/465 wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Sprockhövel die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Mehrauszahlungen empfohlen. Die vorliegenden Daten dokumentieren Kosten in Höhe von insgesamt 16.400 Euro, die laut der Verwaltung durch Deckung kompensiert werden können.
Die Aufwendungen setzen sich aus zwei verschiedenen Zeiträumen zusammen. Im Zeitraum September 2018 belaufen sich die Mehraufwendungen auf 13.000 Euro. Diese verteilen sich auf die Bereiche öffentliche Verkehrsflächen mit 6.700 Euro, die Entwässerung und Abwasserbeseitigung mit 3.200 Euro sowie auf Park-, Gartenanlagen und Freiflächen mit 3.100 Euro. Als Grund für diese Ausgaben wird ein erhöhter Bedarf an Aus- und Fortbildung sowie Umschulung angeführt.
Ein weiterer Posten aus dem Zeitraum Oktober 2018 umfasst Kosten in Höhe von 3.400 Euro. Diese sind dem Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstandes zuzuordnen, konkret handelt es sich um den Erwerb einer Programmlizenz zur Bereitstellung von Formularen und Dienstleistungen im Rahmen des E-Governments. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Mehrauszahlungen im Rahmen der zuständigen Gremien zur Kenntnis genommen werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2019Zur Vorlage · 2018/444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/444 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich der Sommerreinigung und des Winterdienstes, für das Haushaltsjahr 2019. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den zur Finanzierung dieser Leistungen erhobenen Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2019 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine Bedarfsberechnung, die sich auf die Kalkulationen der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 stützt. Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2019 beläuft sich auf 371.220,00 Euro. Davon sind Abzüge für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie für die Abgeltung des öffentlichen Interesses vorzunehmen, sodass ein verbleibender Finanzierungsbedarf von 264.732,07 Euro resultiert.
In der Kostenaufstellung zeigt sich bei den Sachkosten eine Reduzierung von 42.200,00 Euro im Jahr 2018 auf 39.200,00 Euro im Jahr 2019. Demgegenüber stehen gestiegene Kosten für Verwaltung, interne Leistungsverrechnungen und den Bereitschaftsdienst, die von 326.853,00 Euro auf 332.020,00 Euro ansteigen. Die Berechnung der Verwaltungskosten basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2013 bis 2017. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.300 Stunden vorgesehen, um witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2019 und Erlass eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/445 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2019 sowie den 4. Nachtrag zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neuen Gebührensätze ab dem 1. Januar 2019 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen.
Die Kalkulation weist verschiedene Kostenveränderungen aus. Während die Grundgebühr von 0,00 EUR auf 1,00 EUR pro Einwohner steigt, verringert sich die Gebühr für Elektroabfall von 1,50 EUR auf 1,20 EUR. Bei der Bioabfallgebühr ist ein Anstieg von 103,00 EUR auf 110,00 EUR pro Tonne vorgesehen. Kostensteigerungen ergeben sich bei der Hausmüllentsorgung sowie der Behälterbestandspflege, was auf Preisanpassungen des Entsorgungsunternehmens und des Ennepe-Ruhr-Kreises zurückzuführen ist.
Im Bereich der Restabfallgebühren für graue Tonnen in unterschiedlichen Größen (60l, 120l, 240l und 1.100l) sinken die Gebühren leicht, da die Kosten pro Liter von 1,9890 EUR auf 1,9883 EUR fallen. Im Gegensatz dazu steigen die Gebühren für Bio-Abfall in den Größen 60l, 120l und 240l aufgrund gestiegener Kosten pro Liter von 0,9311 EUR auf 0,9476 EUR. Bei den Erlöspositionen zeigen sich Veränderungen beim Verkauf von Wertmarken, beim Zuschuss zur Wertstoffberatung sowie beim Anteil am Altpapiererlös. Der vorgeschlagene Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung soll die neuen Sätze rechtlich festlegen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2019 und Erlass eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/446 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/446 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Haushaltsjahr 2019 sowie den Entwurf eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Gebührenerhebung für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2019 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Nachtrag als Satzung zu beschließen.
Die Kosten für Verwaltung und interne Leistungsverrechnungen steigen von 444.319,00 € auf 463.725,00 €. Die Sachkosten für die Kanalunterhaltung erhöhen sich von 217.000,00 € auf 255.000,00 €. Im Gegenzug sinken die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage von 2.520.000,00 € auf 2.500.000 €, da der kalkulatorische Zinssatz von 5,50 % auf 5,25 % angepasst wurde. Die Gesamtkosten für Fortleitung und Klärung belaufen sich für das Jahr 2019 auf 5.786.110,00 €, während die planmäßigen Erlöse unverändert bei 17.000 € angesetzt werden.
Hinsichtlich der Gebührenentwicklung für Niederschlagswasser steigt der Satz für Verbandsmitglieder von 0,77 EUR/qm auf 0,79 EUR/qm. Beim Schmutzwasser erhöht sich der Satz für Verbandsmitglieder von 1,63 EUR/cbm auf 1,65 EUR/cbm. Für Kleinkläranlagen sinkt die Grundgebühr von 24,00 EUR/Einw. auf 22,61 EUR/Einw. sowie die Entsorgungsgebühr von 47,28 EUR/cbm auf 46,87 EUR/cbm. Für abflusslose Gruben wird ein neuer Gebührenmaßstab mit 17,53 EUR/cbm festgelegt. Der 4. Nachtrag zur Abwasserentsorgungsatzung sieht die Aktualisierung der Gebührensätze und die Neuregelung der Entsorgungsgebühr für abflusslose Gruben vor und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Friedhofsgebühren 2019 bis 2021 und Erlass eines 2. Nachtrages zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2018/447 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/447 befasst sich mit der Festsetzung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Entwurf des zweiten Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebühren gemäß der vorliegenden Bedarfsberechnung festzusetzen. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 471.771,18 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem vorherigen Zeitraum entspricht. Diese Kosten verteilen sich auf die Bereiche Trauerhalle, Bestattungen und Grabnutzung.
Die Gebührenstruktur weist unterschiedliche Veränderungen auf. Während die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 209,00 Euro auf 201,00 Euro sinkt, verringern sich die Bestattungsgebühren in einem Bereich von 3,13 % bis 15,29 %. Im Gegensatz dazu steigen die Nutzungsgebühren um 4,45 % bis 11,84 %. Für die Grabnutzung werden Kosten in Höhe von 371.853,81 Euro kalkuliert, wobei nach Abzug der Pflegekosten ein zu finanzierender Betrag von 252.929,33 Euro verbleibt.
Die Bestattungsgebühren beinhalten Sätze für Sargbestattungen sowie verschiedene Formen der Urnenbestattung, wobei für Kinder bis fünf Jahre angepasste Sätze gelten. Die Gebühren für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Nutzungsrechten werden jährlich mit einem Bruchteil der jeweiligen Gebühr berechnet. Der zweite Nachtrag zur Satzung sieht zudem Regelungen für Um-, Ein- und Ausbettungen sowie Nebenleistungen wie die Nutzung der Orgel oder Grabmalgenehmigungen vor. Der Nachtrag ist zum 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/426 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, ihre Vergabeordnung an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Hintergrund der vorliegenden Beschlussvorlage ist die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen, welche die bisherige Vergabeverordnung für Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOL/ Teil A) ersetzt hat.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel zu beschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ratsgremium die Neufassung der Ordnung annimmt. Die Anpassung dient der Sicherstellung der Konformität mit den neuen rechtlichen Vorgaben auf Landesebene.
Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 sowie für die Ratssitzung am 13. Dezember 2018 zur Beratung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung der neuen Vergabeordnung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Bericht über die Personal-, Versorgungs-, und Fortbildungsaufwendungen für das 3. Quartal 2018Zur Vorlage · 2018/427 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/427 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen der Stadt Sprockhövel für das dritte Quartal des Jahres 2018. Der vorliegende Sachstandsbericht wurde vom zuständigen Fachbereich erstellt und ist für die Beratung in den Sitzungen des Ausschusses am 6. Dezember 2018 sowie des Rates am 13. Dezember 2018 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Gremien den Bericht über die genannten Aufwendungen im dritten Quartal lediglich zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich somit um eine rein informative Vorlage ohne einen konkreten Antragscharakter zur Entscheidung über neue Maßnahmen oder Budgetänderungen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Berichterstattung über diese Aufwendungen durch den zuständigen Fachbereich in einem vierteljährlichen Turnus erfolgt. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder geschätzte jährliche Folgekosten werden in diesem Dokument für den betrachteten Zeitraum nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Übertragung der Leitungsfunktion für den Fachbereich IZur Vorlage · 2018/466 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/466 befasst sich mit der dauerhaften Übertragung der Leitungsfunktion für den Fachbereich I. Seit Oktober 2018 wird die Leitung dieses Fachbereichs kommissarisch wahrgenommen. Aufgrund der bestehenden Aufgabenstellungen sowie laufender und geplanter Projekte sieht die Verwaltung eine dauerhafte Besetzung der Position vor.
Zu diesem Zweck wurde eine hausinterne Ausschreibung der Leitungsfunktion durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage war das entsprechende Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen, weshalb die Verwaltung eine mündliche Berichterstattung über das Ergebnis vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Leitung des Fachbereichs I auf Dauer überträgt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 16 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel, wonach Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis der Fachbereichsleitungen betreffen, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2018 sowie für den Rat am 13. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/462 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 10, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird angeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Inhalten der Mitteilungen oder zu den zugrunde liegenden Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, personellen oder sachlichen Kosten sowie zu weiteren Berichtspflichten sind in diesem Dokument nicht ausgefüllt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/463 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 6. Dezember 2018. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Text sieht zwei alternative Beschlussvorschläge vor. Demnach sollen die eingegangenen Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder es wird festgehalten, dass keine Anfragen vorlagen. Über die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich wird im Rahmen der Vorlage zwischen vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen oder nach Abschluss eines Auftrages erfolgenden Berichterstattungen unterschieden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Anfragen sind keine konkreten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten in der Vorlage ausgewiesen. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu Rechtsgrundlagen oder freiwilligen Leistungen. Das Dokument dient primär der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beantwortung von Anfragen im Ausschuss und hält die entsprechenden Felder für das Abstimmungsergebnis bereit.
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- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 17Durchführung einer Mitarbeiter/innenbefragung, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2018/467 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 wurde die Vorlage 2018/467 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am 1. November 2018 eingereicht wurde.
Der Antrag befasst sich mit der Durchführung einer Mitarbeiterbefragung. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung im Ausschuss. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein unmittelbarer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Über die potenziellen haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, liegen in der vorliegenden Beschlussvorlage keine Angaben vor. Ebenso ist in der Vorlage nicht vermerkt, ob nach Abschluss der Maßnahme ein Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung vorzulegen ist.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Erstellung eines Fuhrparkkonzeptes, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2018/468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/468 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Erstellung eines Fuhrparkkonzeptes. Der Antrag wurde am 5. November 2018 eingereicht und war Gegenstand der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 18. Dezember 2018.
Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist die Ausarbeitung eines Konzepts für den kommunalen Fuhrpark. Die Vorlage dient als Grundlage für die politische Beratung im Ausschuss sowie im Rat. Über die konkreten inhaltlichen Details des Antrags sowie über die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen oder den genauen Umfang der geplanten Maßnahmen geht der vorliegende Text nicht hinaus. Ein Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht explizit formuliert. Die Dokumentation sieht vor, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Bericht über den Sachstand vorzulegen hat.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss