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Beschlussvorlage

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel

2018/426

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, ihre Vergabeordnung an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Hintergrund der vorliegenden Beschlussvorlage ist die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen, welche die bisherige Vergabeverordnung für Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOL/ Teil A) ersetzt hat.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel zu beschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ratsgremium die Neufassung der Ordnung annimmt. Die Anpassung dient der Sicherstellung der Konformität mit den neuen rechtlichen Vorgaben auf Landesebene.

Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 sowie für die Ratssitzung am 13. Dezember 2018 zur Beratung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung der neuen Vergabeordnung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten erwartet werden.

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