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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2018/169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/169 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur finanziellen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist als Informationstext konzipiert, der im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 sowie des Rates am 13. Dezember 2018 behandelt werden soll. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten durch diesen Vorgang entstehen. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang zur Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2018/465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2018/465 wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Sprockhövel die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Mehrauszahlungen empfohlen. Die vorliegenden Daten dokumentieren Kosten in Höhe von insgesamt 16.400 Euro, die laut der Verwaltung durch Deckung kompensiert werden können.
Die Aufwendungen setzen sich aus zwei verschiedenen Zeiträumen zusammen. Im Zeitraum September 2018 belaufen sich die Mehraufwendungen auf 13.000 Euro. Diese verteilen sich auf die Bereiche öffentliche Verkehrsflächen mit 6.700 Euro, die Entwässerung und Abwasserbeseitigung mit 3.200 Euro sowie auf Park-, Gartenanlagen und Freiflächen mit 3.100 Euro. Als Grund für diese Ausgaben wird ein erhöhter Bedarf an Aus- und Fortbildung sowie Umschulung angeführt.
Ein weiterer Posten aus dem Zeitraum Oktober 2018 umfasst Kosten in Höhe von 3.400 Euro. Diese sind dem Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstandes zuzuordnen, konkret handelt es sich um den Erwerb einer Programmlizenz zur Bereitstellung von Formularen und Dienstleistungen im Rahmen des E-Governments. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die genannten Mehrauszahlungen im Rahmen der zuständigen Gremien zur Kenntnis genommen werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2019Zur Vorlage · 2018/444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/444 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich der Sommerreinigung und des Winterdienstes, für das Haushaltsjahr 2019. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den zur Finanzierung dieser Leistungen erhobenen Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2019 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine Bedarfsberechnung, die sich auf die Kalkulationen der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 stützt. Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2019 beläuft sich auf 371.220,00 Euro. Davon sind Abzüge für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie für die Abgeltung des öffentlichen Interesses vorzunehmen, sodass ein verbleibender Finanzierungsbedarf von 264.732,07 Euro resultiert.
In der Kostenaufstellung zeigt sich bei den Sachkosten eine Reduzierung von 42.200,00 Euro im Jahr 2018 auf 39.200,00 Euro im Jahr 2019. Demgegenüber stehen gestiegene Kosten für Verwaltung, interne Leistungsverrechnungen und den Bereitschaftsdienst, die von 326.853,00 Euro auf 332.020,00 Euro ansteigen. Die Berechnung der Verwaltungskosten basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2013 bis 2017. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.300 Stunden vorgesehen, um witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2019 und Erlass eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/445 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2019 sowie den 4. Nachtrag zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neuen Gebührensätze ab dem 1. Januar 2019 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen.
Die Kalkulation weist verschiedene Kostenveränderungen aus. Während die Grundgebühr von 0,00 EUR auf 1,00 EUR pro Einwohner steigt, verringert sich die Gebühr für Elektroabfall von 1,50 EUR auf 1,20 EUR. Bei der Bioabfallgebühr ist ein Anstieg von 103,00 EUR auf 110,00 EUR pro Tonne vorgesehen. Kostensteigerungen ergeben sich bei der Hausmüllentsorgung sowie der Behälterbestandspflege, was auf Preisanpassungen des Entsorgungsunternehmens und des Ennepe-Ruhr-Kreises zurückzuführen ist.
Im Bereich der Restabfallgebühren für graue Tonnen in unterschiedlichen Größen (60l, 120l, 240l und 1.100l) sinken die Gebühren leicht, da die Kosten pro Liter von 1,9890 EUR auf 1,9883 EUR fallen. Im Gegensatz dazu steigen die Gebühren für Bio-Abfall in den Größen 60l, 120l und 240l aufgrund gestiegener Kosten pro Liter von 0,9311 EUR auf 0,9476 EUR. Bei den Erlöspositionen zeigen sich Veränderungen beim Verkauf von Wertmarken, beim Zuschuss zur Wertstoffberatung sowie beim Anteil am Altpapiererlös. Der vorgeschlagene Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung soll die neuen Sätze rechtlich festlegen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2019 und Erlass eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/446 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/446 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Haushaltsjahr 2019 sowie den Entwurf eines 4. Nachtrages zur Satzung über die Gebührenerhebung für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2019 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Nachtrag als Satzung zu beschließen.
Die Kosten für Verwaltung und interne Leistungsverrechnungen steigen von 444.319,00 € auf 463.725,00 €. Die Sachkosten für die Kanalunterhaltung erhöhen sich von 217.000,00 € auf 255.000,00 €. Im Gegenzug sinken die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage von 2.520.000,00 € auf 2.500.000 €, da der kalkulatorische Zinssatz von 5,50 % auf 5,25 % angepasst wurde. Die Gesamtkosten für Fortleitung und Klärung belaufen sich für das Jahr 2019 auf 5.786.110,00 €, während die planmäßigen Erlöse unverändert bei 17.000 € angesetzt werden.
Hinsichtlich der Gebührenentwicklung für Niederschlagswasser steigt der Satz für Verbandsmitglieder von 0,77 EUR/qm auf 0,79 EUR/qm. Beim Schmutzwasser erhöht sich der Satz für Verbandsmitglieder von 1,63 EUR/cbm auf 1,65 EUR/cbm. Für Kleinkläranlagen sinkt die Grundgebühr von 24,00 EUR/Einw. auf 22,61 EUR/Einw. sowie die Entsorgungsgebühr von 47,28 EUR/cbm auf 46,87 EUR/cbm. Für abflusslose Gruben wird ein neuer Gebührenmaßstab mit 17,53 EUR/cbm festgelegt. Der 4. Nachtrag zur Abwasserentsorgungsatzung sieht die Aktualisierung der Gebührensätze und die Neuregelung der Entsorgungsgebühr für abflusslose Gruben vor und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Friedhofsgebühren 2019 bis 2021 und Erlass eines 2. Nachtrages zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2018/447 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/447 befasst sich mit der Festsetzung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Entwurf des zweiten Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebühren gemäß der vorliegenden Bedarfsberechnung festzusetzen. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 471.771,18 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem vorherigen Zeitraum entspricht. Diese Kosten verteilen sich auf die Bereiche Trauerhalle, Bestattungen und Grabnutzung.
Die Gebührenstruktur weist unterschiedliche Veränderungen auf. Während die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 209,00 Euro auf 201,00 Euro sinkt, verringern sich die Bestattungsgebühren in einem Bereich von 3,13 % bis 15,29 %. Im Gegensatz dazu steigen die Nutzungsgebühren um 4,45 % bis 11,84 %. Für die Grabnutzung werden Kosten in Höhe von 371.853,81 Euro kalkuliert, wobei nach Abzug der Pflegekosten ein zu finanzierender Betrag von 252.929,33 Euro verbleibt.
Die Bestattungsgebühren beinhalten Sätze für Sargbestattungen sowie verschiedene Formen der Urnenbestattung, wobei für Kinder bis fünf Jahre angepasste Sätze gelten. Die Gebühren für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Nutzungsrechten werden jährlich mit einem Bruchteil der jeweiligen Gebühr berechnet. Der zweite Nachtrag zur Satzung sieht zudem Regelungen für Um-, Ein- und Ausbettungen sowie Nebenleistungen wie die Nutzung der Orgel oder Grabmalgenehmigungen vor. Der Nachtrag ist zum 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/426 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, ihre Vergabeordnung an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Hintergrund der vorliegenden Beschlussvorlage ist die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen, welche die bisherige Vergabeverordnung für Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOL/ Teil A) ersetzt hat.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel zu beschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ratsgremium die Neufassung der Ordnung annimmt. Die Anpassung dient der Sicherstellung der Konformität mit den neuen rechtlichen Vorgaben auf Landesebene.
Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2018 sowie für die Ratssitzung am 13. Dezember 2018 zur Beratung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung der neuen Vergabeordnung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Bericht über die Personal-, Versorgungs-, und Fortbildungsaufwendungen für das 3. Quartal 2018Zur Vorlage · 2018/427 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/427 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen der Stadt Sprockhövel für das dritte Quartal des Jahres 2018. Der vorliegende Sachstandsbericht wurde vom zuständigen Fachbereich erstellt und ist für die Beratung in den Sitzungen des Ausschusses am 6. Dezember 2018 sowie des Rates am 13. Dezember 2018 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Gremien den Bericht über die genannten Aufwendungen im dritten Quartal lediglich zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich somit um eine rein informative Vorlage ohne einen konkreten Antragscharakter zur Entscheidung über neue Maßnahmen oder Budgetänderungen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Berichterstattung über diese Aufwendungen durch den zuständigen Fachbereich in einem vierteljährlichen Turnus erfolgt. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder geschätzte jährliche Folgekosten werden in diesem Dokument für den betrachteten Zeitraum nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Übertragung der Leitungsfunktion für den Fachbereich IZur Vorlage · 2018/466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/466 befasst sich mit der dauerhaften Übertragung der Leitungsfunktion für den Fachbereich I. Seit Oktober 2018 wird die Leitung dieses Fachbereichs kommissarisch wahrgenommen. Aufgrund der bestehenden Aufgabenstellungen sowie laufender und geplanter Projekte sieht die Verwaltung eine dauerhafte Besetzung der Position vor.
Zu diesem Zweck wurde eine hausinterne Ausschreibung der Leitungsfunktion durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage war das entsprechende Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen, weshalb die Verwaltung eine mündliche Berichterstattung über das Ergebnis vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Leitung des Fachbereichs I auf Dauer überträgt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 16 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel, wonach Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis der Fachbereichsleitungen betreffen, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2018 sowie für den Rat am 13. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 13.12.2018 · Rat
- 06.12.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 102. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/469 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat den Einleitungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Ziel der Planung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches seit 2004 die Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit Lebensmitteldiscounter vorsieht, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln.
Die Änderung ist begründet durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters sowie die städtebauliche Absicht, die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich zu vermeiden, da die Fläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt. Durch die Neuausweisung als Mischgebiet sollen Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, ermöglicht werden. Um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlingen zu stärken, sollen jedoch zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente, wie Drogerieartikel oder Lebensmittel, in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
Im Zuge dieser Maßnahme ist zudem die Aufhebung der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die Darstellungen des Flächennutzungsplanes vom September 1998, der eine gemischte Baufläche vorsieht, wieder wirksam zu machen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2956 und 2957 in der Gemarkung Haßlinghausen. Das Gebiet umfasst einen bebauten Teil mit einem derzeit als Lager genutzten Gebäude sowie eine unbebaute Wiesenfläche. Die Planung soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 112. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/470 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“. Ziel der Änderung ist die Umwandlung eines Sondergebiets, das für ein Einkaufszentrum vorgesehen war, zurück in ein Mischgebiet. Diese Neuausrichtung soll die Nutzung für Wohnzwecke sowie für Gewerbe ermöglichen, wobei die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel durch die Festsetzung als Mischgebiet ausgeschlossen wird.
Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung äußerten Teilnehmer Bedenken bezüglich der Verkehrssituation, insbesondere im Hinblick auf Parkplatzmangel, LKW-Verkehr und die Durchfahrt am Kickuth-Weg. Zudem wurden Fragen zur Bauweise, zur Gebäudehöhe und zu möglichen Verschattungen thematisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass keine Verschattungen zu erwarten sind und die Planung auf Basis der Variante 1 fortgeführt werden soll.
Die zulässigen Nutzungen im künftigen Mischgebiet richten sich nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung und umfassen Wohnen sowie nicht störendes Gewerbe. Bestimmte Betriebe wie Tankstellen, Vergnügungsstätten oder Nahversorger sind nicht zulässig. Die Verwaltung stellt zudem fest, dass Grundstücksteilungen für die geplante Bebauung sinnvoll sind. Hinsichtlich des Schallschutzes können im weiteren Verfahren erneute Untersuchungen erforderlich werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf auf Basis der Variante 1 weiter zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 122. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/471 · Beschlussvorlage
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Der Rat hat die öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ beschlossen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Begründung, der Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Ziel der Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, das seit 2004 die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Lebensmittelvollsortimenters regelt, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Stadtentwicklung strebt diese Änderung an, da durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters und die Lage außerhalb des Versorgungsbereiches Haßlinghausens eine weitere Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in diesem Bereich städtebaulich nicht erwünscht ist. Die Neuregelung als Mischgebiet soll die Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken, sollen jedoch zentrenrelevante Sortimente sowie Nahversorgungsbetriebe wie Drogerien oder Lebensmittelgeschäfte in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Zuge dessen ist auch die Aufhebung der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die ursprüngliche Darstellung als gemischte Baufläche wiederherzustellen. Die Anpassung an die Ziele der Regionalplanung wurde durch den Regionalverband Ruhr bereits genehmigt. Die Verwaltung hat den Planentwurf auf Basis vorangegangener Beteiligungsprozesse und unter Berücksichtigung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erarbeitet.
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- 13.12.2018 · Rat
- 13Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRWZur Vorlage · 2018/472 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/472 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Sprockhövel am Entwurf des Regionalplans Ruhr gemäß dem Raumordnungsgesetz. Der Regionalverband Ruhr hat die Stadt am 16. August 2018 formal beteiligt, wobei die Frist für Anregungen bis zum 1. März 2019 läuft. Der Entwurf enthält Festlegungen zu Siedlungs-, Gewerbe-, Industrie- und Freiraumbereichen. Durch die Rücknahme von Reserveflächen im Entwurf ist die Ausweisung neuer Flächen im Flächennutzungsplan der Stadt bis zum Jahr 2034 nicht möglich. Die zugrunde liegende Bedarfsberechnung auf Basis von Daten aus dem Jahr 2014 weist einen Bedarf von 16,8 ha aus, was bei vorhandenen Nettoreserven von 20,7 ha zu einem Minus von 3,9 ha führt.
Im Bereich der Siedlungsflächen sind Rücknahmen an der Bergstraße, der Hölterstraße und der Flurstraße vorgesehen. Die Fläche „Auf dem Spähen“ soll zur Kostenoptimierung erweitert werden, während andere Bereiche Anpassungen an den Bestand oder den Flächennutzungsplan erfahren sollen. Im Bereich der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) wurden Nettoreserveflächen von 17,4 ha ermittelt, wobei ein Abschlag von 30 % aufgrund topografischer Faktoren vorgeschlagen wird. Bis 2034 ist die Ausweisung von etwa 6,8 ha möglich.
Die Verwaltung plant, im Rahmen der Stellungnahme eine großzügigere Lösung für Eigenentwicklungsortslagen wie Herzkamp, Hiddinghausen und Obersprockhövel anzustreben. Zudem soll der planfestgestellte Trassenverlauf der Umgehungsstraße L 70n übernommen werden. Im Bereich Naturschutz sieht der Entwurf Erweiterungen der Schutzflächen im Felderbachtal, am Paasbach und am Sprockhöveler Bach vor. Die Stadt beabsichtigt, die Anregungen in einer Stellungnahme an den Regionalverband Ruhr einzureichen, wobei eine gemeinsame Abstimmung mit anderen kreisangehörigen Städten angestrebt wird.
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- 13.12.2018 · Rat
- 14Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017Zur Vorlage · 2018/448 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/448 befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Jahr 2017. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung ergab, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die tatsächliche Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Sprockhövel sowie die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt korrekt darstellen. Auf dieser Grundlage erteilt die örtliche Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 gemäß der Gemeindeordnung festzustellen. Der im Abschluss ausgewiesene Jahresüberschuss soll in Höhe von 2.697.441,76 Euro der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 6.418,39 Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Zudem sieht der Beschlussvorschlag vor, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ist für den 5. Dezember 2018 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 13. Dezember 2018 vorgesehen ist.
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- 13.12.2018 · Rat
- 05.12.2018 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 15Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2016Zur Vorlage · 2018/449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/449 befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Gesamtabschlüsse sowie der Lageberichte für die Jahre 2010 bis 2016. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung ergab, dass die Gesamtabschlüsse zusammen mit den Lageberichten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Sprockhövel vermitteln. Zudem wurden die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt in den Lageberichten als zutreffend bewertet.
Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammenfasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und die geprüften Gesamtabschlüsse für den Zeitraum von 2010 bis 2016 festzustellen.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister bezüglich der Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2016. Die Beratung der Vorlage ist im Rechnungsprüfungsausschuss für den 5. Dezember 2018 sowie im Rat für den 13. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 05.12.2018 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/476 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/476 dient als Grundlage für die 16. öffentliche Sitzung des Rates am 13. Dezember 2018. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument festgehalten, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten zu verzeichnen. Informationen über eine verpflichtende Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich nach einem bestimmten Zeitraum oder eine Rechtsgrundlage sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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- 13.12.2018 · Rat
- 17Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/475 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/475 dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der 17. öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2018. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text sieht zwei alternative Beschlussvorschläge vor. Demnach sollen die gestellten Anfragen entweder durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder es wird festgehalten, dass keine Anfragen vorlagen. Über die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich wird in der Vorlage nicht spezifisch entschieden, da die entsprechenden Felder für die Intervalle – ob vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages – nicht ausgefüllt sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Anfragen enthält das Dokument keine Angaben zu geschätzten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten. Ebenso sind keine Informationen zu möglichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen hinterlegt. Die Vorlage dient somit primitorisch der strukturellen Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ratsarbeit.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- 18FragestundeZur Vorlage · 2018/477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/477 dient der Durchführung der Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel während der Sitzung am 13. Dezember 2018. Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Beantwortung von Anfragen aus der Bevölkerung fest.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat über Ausnahmen oder eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Tagesordnung entscheiden kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede fragestellende Person maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzuhalten ist, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorlagen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2018 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 25Resolution des Rates "Unsere Einsatzkräfte - unsere Sicherheit"Zur Vorlage · 2018/482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der 25. Sitzung am 13. Dezember 2018 die Resolution „Unsere Einsatzkräfte – unsere Sicherheit“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung schließt sich das Gremium der Gesamtheit der Resolution des Deutschen Feuerwehrverbandes an.
Die Grundlage der Vorlage bildet die Entscheidung der 65. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes, die im September in Erfurt verabschiedet wurde. Ziel der Resolution ist es, den Respekt vor Einsatzkräften zu fördern und Gewalt gegen Feuerwehrangehörige abzulehnen. Die Vorlage verweist auf die Tätigkeit von Feuerwehrangehörigen sowie weiteren Rettungskräften, die im Rahmen der Brandbekämpfung und des Rettungsdienstes oft ehrenamtlich tätig sind und dabei Risiken für die eigene Gesundheit und das Leben eingehen.
Die Resolution wird zudem vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund mitgetragen. Die Vorlage enthielt zudem zwei weitere Entwürfe für eine lokale Resolution, die von einem Ratsmitglied sowie von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebracht wurden. Durch den Beschluss bekräftigt der Rat die Forderung nach Unterstützung und Respekt gegenüber den helfenden Kräften bei der Ausübung ihrer Aufgaben. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diesen Beschluss sind nicht vorgesehen.
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- 13.12.2018 · Rat