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Beschlussvorlage

Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2019

2018/444

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2018/444 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich der Sommerreinigung und des Winterdienstes, für das Haushaltsjahr 2019. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den zur Finanzierung dieser Leistungen erhobenen Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2019 unverändert bei 30 Prozentpunkten zu belassen.

Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine Bedarfsberechnung, die sich auf die Kalkulationen der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2019 stützt. Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2019 beläuft sich auf 371.220,00 Euro. Davon sind Abzüge für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie für die Abgeltung des öffentlichen Interesses vorzunehmen, sodass ein verbleibender Finanzierungsbedarf von 264.732,07 Euro resultiert.

In der Kostenaufstellung zeigt sich bei den Sachkosten eine Reduzierung von 42.200,00 Euro im Jahr 2018 auf 39.200,00 Euro im Jahr 2019. Demgegenüber stehen gestiegene Kosten für Verwaltung, interne Leistungsverrechnungen und den Bereitschaftsdienst, die von 326.853,00 Euro auf 332.020,00 Euro ansteigen. Die Berechnung der Verwaltungskosten basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2013 bis 2017. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.300 Stunden vorgesehen, um witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.

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