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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/370 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information ist der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Thema „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die finanzielle Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage stellt sicher, dass diese Unterrichtung auch in den künftigen Sitzungen des Gremiums fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen im Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Erlass einer Hebesatzsatzung für 2017Zur Vorlage · 2016/484 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/484 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2017 sowie das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung.
Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für das Gebiet der Stadt Sprockhövel wie folgt festgelegt: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 250 v.H. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 730 v.H. angesetzt, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 480 v.H. festgesetzt.
Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2016 sowie für den Rat am 15. Dezember 2016 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2017Zur Vorlage · 2016/485 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/485 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich Sommerreinigung und Winterdienst, für das Haushaltsjahr 2017. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2017 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet die im Handbuch „Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2017“ enthaltene Bedarfsberechnung.
Der kalkulierte Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt 358.402,00 Euro. Nach Abzug von Kostenpositionen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie unter Berücksichtigung von Überdeckungen und Unterdeckungen aus den Vorjahren verbleibt ein zu deckender Betrag von 259.972,76 Euro.
Die Kostenentwicklung setzt sich aus Sachkosten in Höhe von 42.200,00 Euro sowie Verwaltungskosten und Kosten des Bereitschaftsdienstes in Höhe von 316.202,00 Euro zusammen. Bei der Kalkulation der Stunden für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.400 Stunden zugrunde gelegt, was eine geringfügige Reduzierung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die Berechnung der Kostenpositionen basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2011 bis 2015.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2017 und Erlass eines 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/486 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2017 sowie dem Entwurf eines zweiten Nachtrages zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2017 gemäß der vorliegenden Berechnung festzusetzen und den Nachtrag als Satzung zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung verringern sich im Vergleich zum Vorjahr von 5.917.783,00 € auf 5.869.926,00 €. Zu den aufgeführten Kostenpositionen gehören Verwaltungskosten, Sachkosten zur Kanalunterhaltung, Honorare für Sachverständige, die Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen sowie kalkulatorische Kosten in Höhe von 2.630.000,00 €. Der kalkulatorische Zinssatz wird dabei von 6,00 % auf 5,75 % angepasst. Die planmäßigen Erlöse werden mit 19.000 € angesetzt.
In der Gebührenstruktur ergeben sich unterschiedliche Veränderungen. Für Niederschlagswasser sinken die Sätze für Verbandsmitglieder von 0,84 EUR/qm auf 0,81 EUR/qm und für übrige Anschlüsse von 1,08 EUR/qm auf 1,06 EUR/qm. Beim Schmutzwasserkanal steigen die Gebühren für Verbandsmitglieder von 1,60 EUR/cbm auf 1,63 EUR/cbm und für übrige Anschlüsse von 3,38 EUR/cbm auf 3,41 EUR/cbm, was auf eine Senkung der kalkulierten Wassermenge zurückzuführen ist. Bei Kleinkläranlagen reduziert sich die Grundgebühr pro Einwohner, während die Entsorgungsgebühr steigt. Für abflusslose Gruben sinkt der Satz von 12,57 EUR/cbm auf 11,77 EUR/cbm. Die Beratung im Rat ist für den 15. Dezember 2016 vorgesehen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2017 und Erlass eines 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/487 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/487 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung ab dem 1. Januar 2017 sowie dem Erlass eines zweiten Nachtrages zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen.
Die Kalkulation sieht Anpassungen bei den Gebühren vor. Die Grundgebühr sinkt von 1,50 EUR auf 1,00 EUR pro Einwohner, während die Grundgebühr für Elektroabfall von 1,75 EUR auf 1,80 EUR pro Einwohner steigt. Bei den Kosten für Restabfall erhöht sich der Preis pro Liter von 1,9143 EUR auf 2,0299 EUR, was bei grauen Tonnen im Volumen von 60 bis 1.100 Litern zu einer Gebührenerhöhung von etwa 6 % führt. Für Bio-Abfall steigen die Kosten pro Liter von 0,9114 EUR auf 0,9566 EUR, wodurch sich die Gebühren für Bio-Behälter zwischen 60 und 240 Litern um circa 4,9 % verändern.
Die Aufwendungen für Hausmüll steigen um 25.896,68 EUR, für Sperrgut um 2.859,45 EUR und für Sondermüll um 4.760,58 EUR. Die Verwaltungskosten erhöhen sich um 2.730,00 EUR. Der Erlösanteil aus Altpapier steigt von 15,00 EUR auf 20,00 EUR pro Tonne, wodurch sich der Gesamterlös auf 27.450,00 EUR für das Jahr 2017 erhöht. Die Anpassungen dienen der Abrechnung der Unterdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015. Der Rat hat den zweiten Nachtrag zur Satzung zur Festlegung der neuen Jahresbenutzungsgebühren beschlossen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/500 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/500 dient der Information über den aktuellen Sachstand zum Thema Solidarpakt EN. Die Verwaltung legt hierzu Berichte vor, die in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass in jeder Sitzung dieser Gremien ein aktueller Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung vorgelegt wird. Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Information der Entscheidungsträger über die Entwicklungen im Bereich des Solidarpakts EN. Die Vorlage sieht vor, dass der Bericht lediglich zur Kenntnis genommen wird, ohne dass ein spezifischer Beschluss über weitere Maßnahmen oder finanzielle Verpflichtungen in diesem Dokument enthalten ist. Eine Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung der Berichterstattung erfolgt im Rahmen der regulären Sitzungsabfolge des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Bericht über den Sachstand bedeutender GerichtsverfahrenZur Vorlage · 2016/490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/490 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über den aktuellen Sachstand bedeutender Gerichtsverfahren. Der Bericht basiert auf einem vorangegangenen Ratsbeschluss vom 30. Juni 2016 und umfasst eine Auflistung der entsprechenden Verfahren mit dem Stand vom 21. November 2016.
Der Inhalt der Vorlage ist in den beigefügten Anlagen detailliert aufgeführt. In der Dokumentation wird zudem darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2017 eine Überarbeitung des Layouts der Berichterstattung geplant ist. Ziel dieser Anpassung ist es, die Auflistung der Verfahren übersichtlicher und lesbarer zu gestalten.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über inhaltliche Maßnahmen oder finanzielle Auswirkungen wird durch diese Vorlage nicht beantragt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2016 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Förderprogramm VITAL NRW hier: Mitgliedschaft in dem Verein Ennepe.Zukunft.RuhrZur Vorlage · 2016/494 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/494 befasst sich mit der Mitgliedschaft der Stadt Sprockhövel im Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr im Rahmen des Förderprogramms VITAL NRW. Nachdem eine Bewerbung für die LEADER-Region im Jahr 2015 nicht erfolgreich war, wurde im März 2016 der Beschluss gefasst, die Mitgliedschaft in dem Verein vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen beteiligten Kommunen zu bekräftigen.
Im Nachgang zum LEADER-Programm wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen das Nachfolgeprogramm VITAL NRW initiiert. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel beabsichtigen, die Zusammenarbeit für regionale Projekte fortzusetzen. Die Gründung des Vereins Ennepe.Zukunft.Ruhr ist eine Voraussetzung für die Beantragung und Verteilung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Mitgliedschaft, sofern auch die anderen beteiligten Kommunen zustimmen. Die jährlichen Kosten für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf etwa 1.250 Euro, berechnet auf Basis der Einwohnerzahl. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Die formelle Gründung des Vereins ist für Dezember 2016 vorgesehen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Abberufung einer ersten weiteren allgemeinen Vertreterin des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/492 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/492 regelt die Abberufung der ersten weiteren allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 16. Dezember 2016 aus dieser Funktion zu entlassen.
Hintergrund der Vorlage ist die Neubesetzung der Beigeordnetenstellung. Der Rat hatte bereits in einer Sitzung am 22. September 2016 einen Beigeordneten für eine achtjährige Amtszeit gewählt. Mit dieser Wahl erfolgte gemäß der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel auch die Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Da der neu gewählte Beigeordnete seinen Dienst am 1. Dezember 2016 angetreten hat, entfällt die bisherige Vertretungsregelung. Die städtische Oberverwaltungsrätin hatte die Funktion der ersten weiteren allgemeinen Vertreterin seit dem 1. Oktober 2016 inne.
Das personalvertretungsrechtliche Verfahren zur Durchführung der Abberufung wurde am 23. November 2016 eingeleitet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2016 sowie im Rat am 15. Dezember 2016 vorgelegt.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/495 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/495 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 8. Dezember 2016 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der Mitteilungen durch das Gremium. Alternativ wird angeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine spezifischen inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Folgekosten vor. Die Vorlage enthält zudem keine Informationen über eine verpflichtende Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich nach einem bestimmten Zeitraum oder nach Abschluss eines Auftrages.
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- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/496 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/496 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 8. Dezember 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzustellen ist, dass keine Anfragen vorliegen. Über die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich liegen keine spezifischen Angaben vor, da die Vorlage lediglich die Optionen für vierteljährliche, halbjährliche, jährliche oder nach Abschluss eines Auftrages erfolgende Berichterstattung aufführt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen enthält das Dokument keine konkreten Zahlen oder Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder Einnahmen. Es werden keine finanziellen Folgen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel ausgewiesen. Die Vorlage dient primär der organisatorischen Abwicklung des Tagesordnungspunktes Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss