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Beschlussvorlage

Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2017

2016/485

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/485 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich Sommerreinigung und Winterdienst, für das Haushaltsjahr 2017. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2017 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet die im Handbuch „Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2017“ enthaltene Bedarfsberechnung.

Der kalkulierte Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt 358.402,00 Euro. Nach Abzug von Kostenpositionen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie unter Berücksichtigung von Überdeckungen und Unterdeckungen aus den Vorjahren verbleibt ein zu deckender Betrag von 259.972,76 Euro.

Die Kostenentwicklung setzt sich aus Sachkosten in Höhe von 42.200,00 Euro sowie Verwaltungskosten und Kosten des Bereitschaftsdienstes in Höhe von 316.202,00 Euro zusammen. Bei der Kalkulation der Stunden für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.400 Stunden zugrunde gelegt, was eine geringfügige Reduzierung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die Berechnung der Kostenpositionen basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2011 bis 2015.

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