Entsendung beratender Mitglieder in die Ausschüsse gem. § 58 GO, hier: Antrag der MiS-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/510 befasst sich mit der Zulassung eines Antrags der MiS-Fraktion zur Entsendung beratender Mitglieder in die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kommunalaufsicht klargestellt hat, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, einen Rechtsanspruch auf die Entsendung eines beratenden Mitglieds haben. Dieser Anspruch gilt für Ratsmitglieder sowie für sachkundige Bürger, wobei die Entsendung von sachkundigen Bürgern im Hauptausschuss ausgeschlossen ist. Der Rechtsanspruch bezieht sich dabei nicht auf eine spezifische Person, sondern die Bestellung der jeweiligen Mitglieder muss durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen.
Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben wird darauf hingewiesen, dass eine juristische Aussage der Verwaltung aus einer vorangegangenen Ratssitzung vom 24. November 2016 zu korrigieren ist. Der Antrag der MiS-Fraktion, der in der genannten Sitzung wegen einer vermeintlich fehlenden Rechtsgrundlage zurückgewiesen wurde, ist nach der aktuellen Rechtslage zuzulassen. Die Verwaltung stellt den Antrag daher erneut zur Abstimmung im Rat zur Verfügung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2016kein Ergebnis hinterlegt
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