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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/370 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information ist der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Thema „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die finanzielle Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage stellt sicher, dass diese Unterrichtung auch in den künftigen Sitzungen des Gremiums fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen im Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes 2015Zur Vorlage · 2016/460 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/460 befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss der Stadt Sprockhövel zum 31. Dezember 2015 sowie den dazugehörigen Lagebericht. Die Prüfung ergab, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die künftigen Chancen und Risiken sachlich richtig darstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Die im Bericht enthaltenen bezifferten Beanstandungen werden als bereits ausgeräumt betrachtet. Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss festzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Verwendung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 399.201,54 Euro, welcher mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen ist. Zudem sieht die Vorlage vor, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 8. Dezember 2016 und für den Rat am 15. Dezember 2016 vorgesehen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 3Erlass einer Hebesatzsatzung für 2017Zur Vorlage · 2016/484 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/484 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2017 sowie das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung.
Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für das Gebiet der Stadt Sprockhövel wie folgt festgelegt: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 250 v.H. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 730 v.H. angesetzt, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 480 v.H. festgesetzt.
Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2016 sowie für den Rat am 15. Dezember 2016 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2017Zur Vorlage · 2016/485 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/485 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich Sommerreinigung und Winterdienst, für das Haushaltsjahr 2017. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2017 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet die im Handbuch „Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2017“ enthaltene Bedarfsberechnung.
Der kalkulierte Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 beläuft sich auf insgesamt 358.402,00 Euro. Nach Abzug von Kostenpositionen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie unter Berücksichtigung von Überdeckungen und Unterdeckungen aus den Vorjahren verbleibt ein zu deckender Betrag von 259.972,76 Euro.
Die Kostenentwicklung setzt sich aus Sachkosten in Höhe von 42.200,00 Euro sowie Verwaltungskosten und Kosten des Bereitschaftsdienstes in Höhe von 316.202,00 Euro zusammen. Bei der Kalkulation der Stunden für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.400 Stunden zugrunde gelegt, was eine geringfügige Reduzierung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die Berechnung der Kostenpositionen basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2011 bis 2015.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2017 und Erlass eines 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/486 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/486 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2017 sowie dem Entwurf eines zweiten Nachtrages zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2017 gemäß der vorliegenden Berechnung festzusetzen und den Nachtrag als Satzung zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung verringern sich im Vergleich zum Vorjahr von 5.917.783,00 € auf 5.869.926,00 €. Zu den aufgeführten Kostenpositionen gehören Verwaltungskosten, Sachkosten zur Kanalunterhaltung, Honorare für Sachverständige, die Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen sowie kalkulatorische Kosten in Höhe von 2.630.000,00 €. Der kalkulatorische Zinssatz wird dabei von 6,00 % auf 5,75 % angepasst. Die planmäßigen Erlöse werden mit 19.000 € angesetzt.
In der Gebührenstruktur ergeben sich unterschiedliche Veränderungen. Für Niederschlagswasser sinken die Sätze für Verbandsmitglieder von 0,84 EUR/qm auf 0,81 EUR/qm und für übrige Anschlüsse von 1,08 EUR/qm auf 1,06 EUR/qm. Beim Schmutzwasserkanal steigen die Gebühren für Verbandsmitglieder von 1,60 EUR/cbm auf 1,63 EUR/cbm und für übrige Anschlüsse von 3,38 EUR/cbm auf 3,41 EUR/cbm, was auf eine Senkung der kalkulierten Wassermenge zurückzuführen ist. Bei Kleinkläranlagen reduziert sich die Grundgebühr pro Einwohner, während die Entsorgungsgebühr steigt. Für abflusslose Gruben sinkt der Satz von 12,57 EUR/cbm auf 11,77 EUR/cbm. Die Beratung im Rat ist für den 15. Dezember 2016 vorgesehen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2017 und Erlass eines 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/487 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/487 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung ab dem 1. Januar 2017 sowie dem Erlass eines zweiten Nachtrages zur entsprechenden Satzung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen.
Die Kalkulation sieht Anpassungen bei den Gebühren vor. Die Grundgebühr sinkt von 1,50 EUR auf 1,00 EUR pro Einwohner, während die Grundgebühr für Elektroabfall von 1,75 EUR auf 1,80 EUR pro Einwohner steigt. Bei den Kosten für Restabfall erhöht sich der Preis pro Liter von 1,9143 EUR auf 2,0299 EUR, was bei grauen Tonnen im Volumen von 60 bis 1.100 Litern zu einer Gebührenerhöhung von etwa 6 % führt. Für Bio-Abfall steigen die Kosten pro Liter von 0,9114 EUR auf 0,9566 EUR, wodurch sich die Gebühren für Bio-Behälter zwischen 60 und 240 Litern um circa 4,9 % verändern.
Die Aufwendungen für Hausmüll steigen um 25.896,68 EUR, für Sperrgut um 2.859,45 EUR und für Sondermüll um 4.760,58 EUR. Die Verwaltungskosten erhöhen sich um 2.730,00 EUR. Der Erlösanteil aus Altpapier steigt von 15,00 EUR auf 20,00 EUR pro Tonne, wodurch sich der Gesamterlös auf 27.450,00 EUR für das Jahr 2017 erhöht. Die Anpassungen dienen der Abrechnung der Unterdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015. Der Rat hat den zweiten Nachtrag zur Satzung zur Festlegung der neuen Jahresbenutzungsgebühren beschlossen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Bericht über den Sachstand bedeutender GerichtsverfahrenZur Vorlage · 2016/490 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/490 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über den aktuellen Sachstand bedeutender Gerichtsverfahren. Der Bericht basiert auf einem vorangegangenen Ratsbeschluss vom 30. Juni 2016 und umfasst eine Auflistung der entsprechenden Verfahren mit dem Stand vom 21. November 2016.
Der Inhalt der Vorlage ist in den beigefügten Anlagen detailliert aufgeführt. In der Dokumentation wird zudem darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2017 eine Überarbeitung des Layouts der Berichterstattung geplant ist. Ziel dieser Anpassung ist es, die Auflistung der Verfahren übersichtlicher und lesbarer zu gestalten.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über inhaltliche Maßnahmen oder finanzielle Auswirkungen wird durch diese Vorlage nicht beantragt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2016 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/500 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/500 dient der Information über den aktuellen Sachstand zum Thema Solidarpakt EN. Die Verwaltung legt hierzu Berichte vor, die in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass in jeder Sitzung dieser Gremien ein aktueller Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung vorgelegt wird. Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Information der Entscheidungsträger über die Entwicklungen im Bereich des Solidarpakts EN. Die Vorlage sieht vor, dass der Bericht lediglich zur Kenntnis genommen wird, ohne dass ein spezifischer Beschluss über weitere Maßnahmen oder finanzielle Verpflichtungen in diesem Dokument enthalten ist. Eine Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung der Berichterstattung erfolgt im Rahmen der regulären Sitzungsabfolge des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 98. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · 2016/501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2016 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Anpassung der Flächennutzung an die aktuellen städtebaulichen Ziele sowie an den bestehenden Baubestand vollzogen.
Die Änderung umfasst zwei spezifische Flächenbereiche. Zum einen wird eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche entlang der Straße Beisenbruch, die bisher als gewerbliche Baufläche ausgewiesen war, in ein Mischgebiet umgewandelt. Ziel ist es, die bestehende Bebauung im Bereich des Mischgebiets zu arrondieren. Zum anderen soll eine rund 5.000 Quadratmeter große Fläche, die bislang als gemischte Baufläche galt, in eine Wohnbaufläche umgestuft werden. Diese Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund veränderter gewerblicher Nutzungen in der Nachbarschaft, wobei durch angrenzende Bürogebäude und einen Lebensmittelmarkt keine wesentlichen Störungen für eine Wohnnutzung zu erwarten sind.
Die Grundlage für das Verfahren bildet die Sicherstellung der Entwässerung im Gebiet durch den Abschluss notwendiger Kanalbauarbeiten. Die Verwaltung legte dar, dass die Änderung der Flächennutzung zur Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanentwurfs Nr. 73 „Im Beisenbruch“ erforderlich ist. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingereicht. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zudem die Kenntnisnahme der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung vor.
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- 15.12.2016 · Rat
- 101. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Sprockhövel hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie Ergebnis der öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2016/502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/502 behandelt die 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Aktualisierung des Einzelhandelsstrukturgutachtens, welches die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Niedersprockhövel und Haßlinghausen umfasst.
Die Grundlage für die Fortschreibung bildete die Notwendigkeit, auf Veränderungen im Einzelhandel, den demografischen Wandel sowie die Zunahme des Onlinehandels zu reagieren. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Abgrenzung der Versorgungsbereiche, die Sortimentliste, die Bestandsdaten des Einzelhandels sowie die Nachfragevolumina des stationären Handels überprüft.
Im Zuge des Verfahrens fand im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 15. August 2016 eine Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden statt. Von den 15 angeschriebenen Stellen gaben sechs keine Stellungnahme ab und sechs brachten keine Anregungen ein. Zwei Stellen äußerten Anregungen oder Bedenken, wobei die Fachbehörden die Fortschreibung des Konzepts ausdrücklich begrüßten. Die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage beigefügt.
Zudem wurde der Entwurf des Konzepts inklusive der Pläne zur Abgrenzung der Versorgungsbereiche vom 5. September bis zum 7. Oktober 2016 öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsphase wurden keine Anregungen oder Bedenken eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat bereits im November 2016 die Annahme der Fortschreibung empfohlen. Der Rat wird gebeten, die Fortschreibung einschließlich der Pläne zu beschließen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 11Förderprogramm VITAL NRW hier: Mitgliedschaft in dem Verein Ennepe.Zukunft.RuhrZur Vorlage · 2016/494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/494 befasst sich mit der Mitgliedschaft der Stadt Sprockhövel im Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr im Rahmen des Förderprogramms VITAL NRW. Nachdem eine Bewerbung für die LEADER-Region im Jahr 2015 nicht erfolgreich war, wurde im März 2016 der Beschluss gefasst, die Mitgliedschaft in dem Verein vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen beteiligten Kommunen zu bekräftigen.
Im Nachgang zum LEADER-Programm wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen das Nachfolgeprogramm VITAL NRW initiiert. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel beabsichtigen, die Zusammenarbeit für regionale Projekte fortzusetzen. Die Gründung des Vereins Ennepe.Zukunft.Ruhr ist eine Voraussetzung für die Beantragung und Verteilung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Mitgliedschaft, sofern auch die anderen beteiligten Kommunen zustimmen. Die jährlichen Kosten für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf etwa 1.250 Euro, berechnet auf Basis der Einwohnerzahl. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Die formelle Gründung des Vereins ist für Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Abberufung einer ersten weiteren allgemeinen Vertreterin des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/492 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/492 regelt die Abberufung der ersten weiteren allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 16. Dezember 2016 aus dieser Funktion zu entlassen.
Hintergrund der Vorlage ist die Neubesetzung der Beigeordnetenstellung. Der Rat hatte bereits in einer Sitzung am 22. September 2016 einen Beigeordneten für eine achtjährige Amtszeit gewählt. Mit dieser Wahl erfolgte gemäß der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel auch die Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Da der neu gewählte Beigeordnete seinen Dienst am 1. Dezember 2016 angetreten hat, entfällt die bisherige Vertretungsregelung. Die städtische Oberverwaltungsrätin hatte die Funktion der ersten weiteren allgemeinen Vertreterin seit dem 1. Oktober 2016 inne.
Das personalvertretungsrechtliche Verfahren zur Durchführung der Abberufung wurde am 23. November 2016 eingeleitet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2016 sowie im Rat am 15. Dezember 2016 vorgelegt.
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- 15.12.2016 · Rat
- 08.12.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Verschiedene Anträge zur Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2016/508 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2016/508 wird dem Rat von Sprockhövel eine Reihe von Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf Anträgen, die bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung behandelt wurden.
Im Kulturausschuss (KSF) sind zwei personelle Veränderungen vorgesehen: Ein sachkundiger Bürger der Fraktion MIS/Piraten wird durch einen weiteren sachkundigen Bürger derselben Fraktion ersetzt. Zudem wird ein bisheriger sachkundiger Bürger der SPD durch einen neuen sachkundigen Bürger der SPD als Nachfolger abgelöst.
Im Betriebsausschuss erfolgt eine Neubesetzung durch einen sachkundigen Bürger der Bündnis 90/Die Grünen sowie die Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds der SPD durch ein weiteres Ratsmitglied der SPD. Im Umweltausschuss wird ein sachkundiger Bürger der Bündnis 90/Die Grünen für eine sachkundige Bürgerin derselben Fraktion gewählt.
Weitere Änderungen betreffen den Hauptausschuss (HFA), wo ein Ratsmitglied der SPD als Nachfolger für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied derselben Fraktion gewählt wird. Im Stadtentwicklungsausschuss tritt ein sachkundiger Bürger der SPD an die Stelle eines bisherigen sachkundigen Bürgers der SPD. Im Sozialausschuss wird eine sachkundige Bürgerin der SPD durch eine weitere sachkundige Bürgerin der SPD ersetzt. Schließlich wird im Ausschuss für Anregung und Beschwerden ein Ratsmitglied der SPD durch ein anderes Ratsmitglied der SPD abgelöst.
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- 15.12.2016 · Rat
- 14Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/503 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/503 der Verwaltung dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2016. Gegenstand der Mitteilung ist eine bevorstehende Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder im Zuge der Zweiten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung.
Die Verwaltung informiert darüber, dass durch die Neuregelung der Höchstbetrag für den Verdienstausfall gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auf 80 Euro pro Stunde landesweit einheitlich festgelegt wird. Zudem sieht die Änderung eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende um den einfachen Satz vor. Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung einer Deckelung der Kumulation von Aufwandsentscheidungen, die erstmals auf das Fünffache des Betrages der Aufwandsentschädigung begrenzt wird.
Als Grundlage für diese Informationen dienen Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes sowie ein Schnellbrief, der darauf hinweist, dass die entsprechende Gesetzesänderung bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die Verwaltung hält fest, dass der Rat über weitere Details, etwa zur konkreten Höhe der Anpassungen, informiert wird, sobald diese vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15.12.2016 · Rat
- 15Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/504 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/504 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 15. Dezember 2016. Der vorliegende Text der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters enthält keine inhaltlichen Details zu den spezifischen Fragestellungen oder Themen der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzustellen ist, dass keine Anfragen vorliegen. Aus dem Dokument geht nicht hervor, welche Fachabteilung für die Erstellung von Sachstandsberichten verantwortlich ist oder in welchem Turnus diese vorzulegen wären. Ebenso sind keine Angaben zu etwaigen haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie Personalkosten oder Sachkosten, sowie zu rechtlichen Grundlagen oder Abstimmungsergebnissen enthalten. Die Vorlage dient rein der organisatorischen Vorbereitung der Tagesordnung für die Sitzung des Rates.
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- 15.12.2016 · Rat
- 16FragestundeZur Vorlage · 2016/507 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/507 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung in die Tagesordnung selbst bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller höchstens zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder alternativ festzuhalten ist, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorlagen.
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- 15.12.2016 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 21Entsendung beratender Mitglieder in die Ausschüsse gem. § 58 GO, hier: Antrag der MiS-FraktionZur Vorlage · 2016/510 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/510 befasst sich mit der Zulassung eines Antrags der MiS-Fraktion zur Entsendung beratender Mitglieder in die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kommunalaufsicht klargestellt hat, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, einen Rechtsanspruch auf die Entsendung eines beratenden Mitglieds haben. Dieser Anspruch gilt für Ratsmitglieder sowie für sachkundige Bürger, wobei die Entsendung von sachkundigen Bürgern im Hauptausschuss ausgeschlossen ist. Der Rechtsanspruch bezieht sich dabei nicht auf eine spezifische Person, sondern die Bestellung der jeweiligen Mitglieder muss durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen.
Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben wird darauf hingewiesen, dass eine juristische Aussage der Verwaltung aus einer vorangegangenen Ratssitzung vom 24. November 2016 zu korrigieren ist. Der Antrag der MiS-Fraktion, der in der genannten Sitzung wegen einer vermeintlich fehlenden Rechtsgrundlage zurückgewiesen wurde, ist nach der aktuellen Rechtslage zuzulassen. Die Verwaltung stellt den Antrag daher erneut zur Abstimmung im Rat zur Verfügung.
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- 15.12.2016 · Rat
- 22Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/511 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 15. Dezember 2016 wurde über die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/511 sieht die Freigabe von Mitteln für zwei spezifische Buchungsstellen vor.
Für die Buchungsstelle 06.03.01.533120 ist ein Betrag in Höhe von 140.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel dienen familienunterstützenden Maßnahmen sowie Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen. Parallel dazu wird für die Buchungsstelle 06.01.01.04.531800 ein Betrag von 78.000 Euro beantragt. Dieser Posten umfasst die Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung sowie Zuschüsse an externe Kindertageseinrichtungen. Der Bedarf auf dieser Buchungsstelle resultiert aus gesetzlichen Änderungen im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum 1. August 2016, die zu erhöhten Betriebskostenzuschüssen des Jugendamtes an die Träger der Kitas führen.
Die Gesamtkosten der überplanmäßigen Aufwendungen werden durch eine Minderaufwendung auf der Buchungsstelle 15.01.01.529100 gedeckt. Dort stehen Mittel in Höhe von 218.000 Euro aus dem Bereich der Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, konkret für den Breitbandausbau, zur Verfügung, wodurch die zusätzlichen Ausgaben kompensiert werden.
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- 15.12.2016 · Rat