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Beschlussvorlage

Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

2016/503

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/503 der Verwaltung dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2016. Gegenstand der Mitteilung ist eine bevorstehende Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder im Zuge der Zweiten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung.

Die Verwaltung informiert darüber, dass durch die Neuregelung der Höchstbetrag für den Verdienstausfall gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auf 80 Euro pro Stunde landesweit einheitlich festgelegt wird. Zudem sieht die Änderung eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende um den einfachen Satz vor. Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung einer Deckelung der Kumulation von Aufwandsentscheidungen, die erstmals auf das Fünffache des Betrages der Aufwandsentschädigung begrenzt wird.

Als Grundlage für diese Informationen dienen Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes sowie ein Schnellbrief, der darauf hinweist, dass die entsprechende Gesetzesänderung bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die Verwaltung hält fest, dass der Rat über weitere Details, etwa zur konkreten Höhe der Anpassungen, informiert wird, sobald diese vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2016
    kein Ergebnis hinterlegt

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