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Beschlussvorlage

Erlass einer Hebesatzsatzung für 2017

2016/484

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/484 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2017 sowie das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung.

Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für das Gebiet der Stadt Sprockhövel wie folgt festgelegt: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 250 v.H. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 730 v.H. angesetzt, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 480 v.H. festgesetzt.

Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2016 sowie für den Rat am 15. Dezember 2016 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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