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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: Festlegung des GeschäftsbereichsZur Vorlage · 2016/150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/150 befasst sich mit der anstehenden Wahl einer neuen Beigeordneten oder eines neuen Beigeordneten in der Stadt Sprockhövel. Im Zentrum der Vorlage steht die Frage, ob der Rat die Festlegung des Geschäftsbereichs für diese Position selbst vornehmen möchte oder ob die Entscheidung dem Bürgermeister überlassen wird.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann der Rat den Geschäftsbereich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Rat die Festlegung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, liegt die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Festlegung des Bereichs vor der Erstellung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung erfolgen sollte, um die entsprechenden Inhalte in die Ausschreibung aufnehmen zu können.
Als Referenz dient der aktuelle Geschäftsbereich der derzeitigen Beigeordneten bzw. des derzeitigen Beigeordneten. Dieser umfasst die Bereiche Bauplanung, Bauordnung als untere Bauaufsichtsbehörde, Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Bürgerservice inklusive Bürgerbüro und Personenstandswesen sowie den Tiefbau und den Bauhof. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind am 12. Mai 2016 über die entsprechende Beschlussfassung zu beraten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: AnforderungsprofilZur Vorlage · 2016/151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/151 befasst sich mit der Festlegung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung einer neu zu besetzenden Beigeordnetenstelle in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Ausschreibung das als Anlage beigefügte Anforderungsprofil zugrunde zu legen.
Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung ergibt sich aus § 71 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Stellen der Beigeordneten auszuschreiben sind. Während die fachlichen Voraussetzungen gemäß § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung zwingend einzuhalten sind, umfasst dies unter anderem die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie den Nachweis ausreichender Erfahrung und der für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen.
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sieht die Vorlage vor, dass der Rat weitere fachliche Kriterien in das Profil aufnehmen kann. Hierzu zählen beispielsweise der Nachweis spezifischer Qualifikationen durch ein entsprechendes Studium oder der Nachweis von Fachkenntnissen durch mehrjährige Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern des Geschäftsbereichs. Die Ausarbeitung der Modalitäten erfolgte in Abstimmung zwischen der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 12. Mai 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2016/162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/162 behandelt Anpassungen des Haushaltssanierungsplanes, des Haushaltsplanes sowie der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2016. Hintergrund der Vorlage ist eine zu erwartende Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg, die mit Nebenbestimmungen verbunden ist.
Im Rahmen der finanziellen Anpassungen wird eine Reduzierung der FlüAG-Zuweisung von 9.67em4.400 EUR auf 3.200.000 EUR vorgesehen. Diesem Rückgang stehen Ertragsverbesserungen gegenüber, die sich aus der Kostenerstattung für die Erstaufnahmeeinrichtung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Kreisumlage, der Gewerbesteuer sowie den Konzessionsabgaben zusammensetzen. Die Summe dieser Änderungen führt zu einer Netto-Verschlechterung von 339.720 EUR, wodurch der geplante Jahresüberschuss auf 24.590 EUR sinkt. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme dieser Änderungen aufgrund der Vorgaben der Bezirksregierung vor.
Zusätzlich enthält die Vorlage Regelungen zur Handhabung freiwerdender Stellen im Stellenplan. Für Stellen, die mit dem Vermerk „ku“ versehen sind, wird festgelegt, dass diese bei einem Ausscheiden nicht im ursprünglichen Zustand wiederbesetzt werden dürfen. Eine Wiederbesetzung soll stattdessen durch eine Umwandlung in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs- oder Entgeltgruppe oder durch eine Veränderung des Stellenumfangs erfolgen. Für Stellen mit dem Vermerk „kw“ gilt die Vorgabe, dass diese bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden dürfen.
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- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/163 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2016. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu spezifischen inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu den genauen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen, ausgewiesen. Eine Regelung zum Berichtswesen oder zur Rechtsgrundlage ist in diesem Dokument nicht enthalten.
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- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/164 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 12. Mai 2016. Gegenstand des Tagesordnungspunktes 5 ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Anfragen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen oder der Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch die zuständige Fachabteilung enthält das Dokument keine spezifischen Angaben. Die Vorlage dient primgradig der formalen Abwicklung der Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 9Aufbau der Traglufthalle für die Unterbringung von Flüchtlingen, hier: Antrag der Fraktion WfS vom 28.04.16Zur Vorlage · 2016/182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/182 befasst sich mit dem Aufbau einer Traglufthalle zur Unterbringung von Flüchtlingen. Grundlage für die Beratung in den Gremien ist ein Antrag der Fraktion WfS, welcher am 28. April 2016 gestellt wurde.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 12. Mai 2016 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Die Verwaltung hat vorgesehen, in den jeweiligen Sitzungen mündlich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Hinsichtlich der Berichterstattung ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss