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Beschlussvorlage

Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: Anforderungsprofil

2016/151

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/151 befasst sich mit der Festlegung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung einer neu zu besetzenden Beigeordnetenstelle in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Ausschreibung das als Anlage beigefügte Anforderungsprofil zugrunde zu legen.

Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung ergibt sich aus § 71 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Stellen der Beigeordneten auszuschreiben sind. Während die fachlichen Voraussetzungen gemäß § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung zwingend einzuhalten sind, umfasst dies unter anderem die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie den Nachweis ausreichender Erfahrung und der für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen.

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sieht die Vorlage vor, dass der Rat weitere fachliche Kriterien in das Profil aufnehmen kann. Hierzu zählen beispielsweise der Nachweis spezifischer Qualifikationen durch ein entsprechendes Studium oder der Nachweis von Fachkenntnissen durch mehrjährige Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern des Geschäftsbereichs. Die Ausarbeitung der Modalitäten erfolgte in Abstimmung zwischen der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 12. Mai 2016 vorgesehen.

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