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Beschlussvorlage

5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel

2016/146 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der zentralen Gebäudebewirtschaftung mit der Nummer 2016/146 befasst sich mit dem fünften Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diesen Nachtrag zu beschließen.

Grundlage der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Neukalkulation und Anpassung der Gebühren für die Unterkunft in der Timmersholt 14/16. Seit dem Jahr 2015 stehen in diesem Gebäude zwei Räume zur Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung. Aufgrund einer geänderten Kostenaufteilung ist eine Anpassung der bisherigen Gebühren erforderlich, die zuletzt im vierten Nachtrag auf 9,48 Euro festgesetzt worden waren.

Die Berechnung der neuen monatlichen Benutzungsgebühr basiert auf der Summe der umlagefähigen Kosten und der Betriebskosten, bezogen auf die Wohn- und Nutzfläche von 48,35 Quadratmetern. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 2.082,95 Euro pro Jahr, was einem Betrag von 3,59 Euro pro Quadratmeter und Monat entspricht. Die jährlichen Betriebskosten werden mit 6.261,63 Euro beziffert, was 10,79 Euro pro Quadratmeter und Monat entspricht. Daraus ergibt sich eine neue Benutzungsgebühr von insgesamt 14,38 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die detaillierte Zusammenstellung der Aufwendungen ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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