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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: Festlegung des GeschäftsbereichsZur Vorlage · 2016/150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/150 befasst sich mit der anstehenden Wahl einer neuen Beigeordneten oder eines neuen Beigeordneten in der Stadt Sprockhövel. Im Zentrum der Vorlage steht die Frage, ob der Rat die Festlegung des Geschäftsbereichs für diese Position selbst vornehmen möchte oder ob die Entscheidung dem Bürgermeister überlassen wird.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann der Rat den Geschäftsbereich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Rat die Festlegung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, liegt die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Festlegung des Bereichs vor der Erstellung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung erfolgen sollte, um die entsprechenden Inhalte in die Ausschreibung aufnehmen zu können.
Als Referenz dient der aktuelle Geschäftsbereich der derzeitigen Beigeordneten bzw. des derzeitigen Beigeordneten. Dieser umfasst die Bereiche Bauplanung, Bauordnung als untere Bauaufsichtsbehörde, Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Bürgerservice inklusive Bürgerbüro und Personenstandswesen sowie den Tiefbau und den Bauhof. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind am 12. Mai 2016 über die entsprechende Beschlussfassung zu beraten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: AnforderungsprofilZur Vorlage · 2016/151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/151 befasst sich mit der Festlegung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung einer neu zu besetzenden Beigeordnetenstelle in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Ausschreibung das als Anlage beigefügte Anforderungsprofil zugrunde zu legen.
Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung ergibt sich aus § 71 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Stellen der Beigeordneten auszuschreiben sind. Während die fachlichen Voraussetzungen gemäß § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung zwingend einzuhalten sind, umfasst dies unter anderem die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie den Nachweis ausreichender Erfahrung und der für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen.
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus sieht die Vorlage vor, dass der Rat weitere fachliche Kriterien in das Profil aufnehmen kann. Hierzu zählen beispielsweise der Nachweis spezifischer Qualifikationen durch ein entsprechendes Studium oder der Nachweis von Fachkenntnissen durch mehrjährige Tätigkeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern des Geschäftsbereichs. Die Ausarbeitung der Modalitäten erfolgte in Abstimmung zwischen der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 12. Mai 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2016/162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/162 behandelt Anpassungen des Haushaltssanierungsplanes, des Haushaltsplanes sowie der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2016. Hintergrund der Vorlage ist eine zu erwartende Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg, die mit Nebenbestimmungen verbunden ist.
Im Rahmen der finanziellen Anpassungen wird eine Reduzierung der FlüAG-Zuweisung von 9.67em4.400 EUR auf 3.200.000 EUR vorgesehen. Diesem Rückgang stehen Ertragsverbesserungen gegenüber, die sich aus der Kostenerstattung für die Erstaufnahmeeinrichtung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Kreisumlage, der Gewerbesteuer sowie den Konzessionsabgaben zusammensetzen. Die Summe dieser Änderungen führt zu einer Netto-Verschlechterung von 339.720 EUR, wodurch der geplante Jahresüberschuss auf 24.590 EUR sinkt. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme dieser Änderungen aufgrund der Vorgaben der Bezirksregierung vor.
Zusätzlich enthält die Vorlage Regelungen zur Handhabung freiwerdender Stellen im Stellenplan. Für Stellen, die mit dem Vermerk „ku“ versehen sind, wird festgelegt, dass diese bei einem Ausscheiden nicht im ursprünglichen Zustand wiederbesetzt werden dürfen. Eine Wiederbesetzung soll stattdessen durch eine Umwandlung in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs- oder Entgeltgruppe oder durch eine Veränderung des Stellenumfangs erfolgen. Für Stellen mit dem Vermerk „kw“ gilt die Vorgabe, dass diese bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden dürfen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Künftige Nutzung der ehemaligen Büchereiräumlichkeiten in NiedersprockhövelZur Vorlage · 2016/145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/145 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der künftigen Nutzung der ehemaligen Büchereiräumlichkeiten in Niedersprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist der Beschluss des Rates vom 17. März 2016, das städtische Archiv in die Räumlichkeiten der Mathilde-Anneke-Schule zu verlegen, wodurch die ehemaligen Büchereiräume derzeit leer stehen. Eine Nutzung durch die Verwaltung ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Räumlichkeiten umfassen eine Nutzfläche von etwa 225 Quadratmetern im Erd- und Untergeschoss sowie eine dazugehörige Grundstücksfläche von circa 225 Quadratmetern im Sondereigentum der Stadt Sprockhövel. Die Fläche ist mit einer Aufzugsanlage ausgestattet.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die Räumlichkeiten einer gewerblichen Vermietung zuzuführen, beispielsweise für Büro- oder Praxisräume. Als Mindestpreis für die Vermietung wird ein Quadratmeterpreis von mindestens 6,00 Euro vorgeschlagen. Durch eine solche Fremdvermietung könnten jährliche Mieteinnahmen in Höhe von etwa 16.200 Euro erzielt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die gewerbliche Nutzung zu einer jährlichen Entlastung der Verwaltung zwischen 40.000 und 50.000 Euro führen könnte. Die geplante Maßnahme ist im Plan zur Haushaltssanierung aus dem Jahr 2011 enthalten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 28.04.2016 · Betriebsausschuss
- 55. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/146 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der zentralen Gebäudebewirtschaftung mit der Nummer 2016/146 befasst sich mit dem fünften Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diesen Nachtrag zu beschließen.
Grundlage der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Neukalkulation und Anpassung der Gebühren für die Unterkunft in der Timmersholt 14/16. Seit dem Jahr 2015 stehen in diesem Gebäude zwei Räume zur Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung. Aufgrund einer geänderten Kostenaufteilung ist eine Anpassung der bisherigen Gebühren erforderlich, die zuletzt im vierten Nachtrag auf 9,48 Euro festgesetzt worden waren.
Die Berechnung der neuen monatlichen Benutzungsgebühr basiert auf der Summe der umlagefähigen Kosten und der Betriebskosten, bezogen auf die Wohn- und Nutzfläche von 48,35 Quadratmetern. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 2.082,95 Euro pro Jahr, was einem Betrag von 3,59 Euro pro Quadratmeter und Monat entspricht. Die jährlichen Betriebskosten werden mit 6.261,63 Euro beziffert, was 10,79 Euro pro Quadratmeter und Monat entspricht. Daraus ergibt sich eine neue Benutzungsgebühr von insgesamt 14,38 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die detaillierte Zusammenstellung der Aufwendungen ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- 28.04.2016 · Betriebsausschuss
- 62. Nachtrag zur Satzung vom 01.04.2014 über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen in der Stadt Sprockhövel für die Gevelsberger Straße 31Zur Vorlage · 2016/147 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/147 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit einem Nachtrag zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen in der Stadt Sprockhövel. Konkret geht es um die Anpassung der Gebühren für die Asylbewerberunterkunft in der Gevelsberger Straße 31.
Auf Grundlage der im April 2015 beschlossenen Satzung wurden für das Objekt bisher eine monatliche Benutzungsgebühr von 5,14 Euro pro Quadratmeter sowie Betriebskosten in Höhe von 6,21 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Aufgrund aktueller Daten zur Gebührenkalkulation und der Betriebskosten ist eine Neuberechnung erforderlich geworden. Die Ermittlung der neuen Werte basiert auf dem Gesamtaufwand unter Berücksichtigung von Pauschalierungen nach der II. Berechnungsverordnung sowie auf den tatsächlich im Vorjahr angefallenen Verbräuchen. Die Berechnung bezieht sich auf eine zu Wohnzwecken genutzte Fläche von 658 Quadratmetern.
Nach der vorliegenden Neuberechnung ergeben sich für die monatliche Benutzungsgebühr ein Betrag von 4,49 Euro pro Quadratmeter, während die monatlichen Betriebskosten bei 6,21 Euro pro Quadratmeter verbleiben. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, dem vorliegenden zweiten Nachtrag zur Satzung zuzustimmen, um die neuen Gebührensätze für die Unterkunft in der Gevelsberger Straße 31 festzulegen.
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- 12.05.2016 · Rat
- 28.04.2016 · Betriebsausschuss
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/170 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/170 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 12. Mai 2016. Der vorliegende Text befasst sich mit dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument vermerkt, dass keine Mitteilungen vorliegen können. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten entstehen. Es sind keine personellen oder sachlichen Folgekosten sowie keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten. Eine weiterführende Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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- 12.05.2016 · Rat
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/169 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/169 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 12. Mai 2016. Der vorliegende Text der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters regelt die formale Abwicklung der Tagesordnungspunkte im Rahmen der öffentlichen Sitzung.
Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten zum Zeitpunkt der Sitzung keine Anfragen vorliegen, sieht die Vorlage die alternative Formulierung vor, dass keine Anfragen vorhanden waren. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den spezifischen Inhalten der Anfragen oder zu den entsprechenden Sachstandsberichten der Fachbereiche. Über haushaltsmäßige Auswirkungen oder die Notwendigkeit von Sachstandsberichten nach Abschluss eines Auftrages werden in diesem Dokument keine konkreten Angaben gemacht.
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- 12.05.2016 · Rat
- 9FragestundeZur Vorlage · 2016/171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/171 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat sowie in den Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung zwischen den Tagesordnungspunkten bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller höchstens zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzuhalten ist, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorlagen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2016 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 13Aufbau der Traglufthalle für die Unterbringung von Flüchtlingen, hier: Antrag der Fraktion WfS vom 28.04.16Zur Vorlage · 2016/182 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/182 befasst sich mit dem Aufbau einer Traglufthalle zur Unterbringung von Flüchtlingen. Grundlage für die Beratung in den Gremien ist ein Antrag der Fraktion WfS, welcher am 28. April 2016 gestellt wurde.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 12. Mai 2016 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Die Verwaltung hat vorgesehen, in den jeweiligen Sitzungen mündlich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Hinsichtlich der Berichterstattung ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor.
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- 12.05.2016 · Rat
- 12.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss