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Beschlussvorlage

2. Nachtrag zur Satzung vom 01.04.2014 über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen in der Stadt Sprockhövel für die Gevelsberger Straße 31

2016/147 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/147 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit einem Nachtrag zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen in der Stadt Sprockhövel. Konkret geht es um die Anpassung der Gebühren für die Asylbewerberunterkunft in der Gevelsberger Straße 31.

Auf Grundlage der im April 2015 beschlossenen Satzung wurden für das Objekt bisher eine monatliche Benutzungsgebühr von 5,14 Euro pro Quadratmeter sowie Betriebskosten in Höhe von 6,21 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Aufgrund aktueller Daten zur Gebührenkalkulation und der Betriebskosten ist eine Neuberechnung erforderlich geworden. Die Ermittlung der neuen Werte basiert auf dem Gesamtaufwand unter Berücksichtigung von Pauschalierungen nach der II. Berechnungsverordnung sowie auf den tatsächlich im Vorjahr angefallenen Verbräuchen. Die Berechnung bezieht sich auf eine zu Wohnzwecken genutzte Fläche von 658 Quadratmetern.

Nach der vorliegenden Neuberechnung ergeben sich für die monatliche Benutzungsgebühr ein Betrag von 4,49 Euro pro Quadratmeter, während die monatlichen Betriebskosten bei 6,21 Euro pro Quadratmeter verbleiben. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, dem vorliegenden zweiten Nachtrag zur Satzung zuzustimmen, um die neuen Gebührensätze für die Unterkunft in der Gevelsberger Straße 31 festzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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