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Beschlussvorlage

Wahl einer neuen Beigeordneten / eines neuen Beigeordneten hier: Festlegung des Geschäftsbereichs

2016/150

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/150 befasst sich mit der anstehenden Wahl einer neuen Beigeordneten oder eines neuen Beigeordneten in der Stadt Sprockhövel. Im Zentrum der Vorlage steht die Frage, ob der Rat die Festlegung des Geschäftsbereichs für diese Position selbst vornehmen möchte oder ob die Entscheidung dem Bürgermeister überlassen wird.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann der Rat den Geschäftsbereich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Rat die Festlegung mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, liegt die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Festlegung des Bereichs vor der Erstellung des Anforderungsprofils für die Stellenausschreibung erfolgen sollte, um die entsprechenden Inhalte in die Ausschreibung aufnehmen zu können.

Als Referenz dient der aktuelle Geschäftsbereich der derzeitigen Beigeordneten bzw. des derzeitigen Beigeordneten. Dieser umfasst die Bereiche Bauplanung, Bauordnung als untere Bauaufsichtsbehörde, Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Bürgerservice inklusive Bürgerbüro und Personenstandswesen sowie den Tiefbau und den Bauhof. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind am 12. Mai 2016 über die entsprechende Beschlussfassung zu beraten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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