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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführern / SchriftführerinnenZur Vorlage · 2009/395 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Sprockhövel vom 11. November 2009 wurde über die Bestellung von Schriftführern beraten. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2009/395 enthielt entsprechende Beschlussvorschläge zur Besetzung dieser Funktionen innerhalb des Gremiums.
Gemäß den Beschlussvorschlägen sollte eine Person als Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss gewählt werden. Zudem wurde die Wahl einer Person zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses vorgeschlagen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss
- 2Verpflichtung von sachkundigen Bürgern / BürgerinnenZur Vorlage · 2009/394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 11. November 2009 liegt die Beschlussvorlage 2009/394 zur Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vor. Der vorliegende Text regelt den formalen Ablauf der Amtseinführung für diese Funktion innerhalb des Ausschusses.
Gemäß dem Beschlussvorschlag übernimmt die zuständige Vorsitzende oder der zuständige Vorsitzende des Ausschusses die Einsetzung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in ihr Amt. Die Verpflichtung erfolgt dabei durch einen Handschlag sowie durch das Vorlesen einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung wird die Verpflichtung ausgesprochen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu achten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient der Durchführung des formalen Verfahrens zur Amtseinführung im Rahmen der Ausschussarbeit.
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Beratungsfolge
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss
- 3Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 30.08.2009 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die Wahl des am 30. August 2009 durchgeführten Rates in einem spezifischen Wahlbezirk für ungültig zu erklären. Grundlage für diese Empfehlung ist ein Einspruch gegen die Wahl im Wahlbezirk 15.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass im Wahlbezirk 15 Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Konkret wurden 190 falsche Stimmzettel an Wähler ausgegeben, weshalb diese Stimmen für ungültig erklärt werden mussten. Da das vorläufige Ergebnis im betreffenden Wahlbezirk ein sehr knappes Verhältnis zwischen den Parteien aufweist, wird ein möglicher Einfluss dieser Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis sowie auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste als gegeben angesehen. Ein ordnungsgemäßer Wahlablauf hätte nach Einschätzung des Ausschusses zu einer anderen Sitzverteilung führen können.
Infolgedessen empfiehlt der Ausschuss, die Wahl im Wahlbezirk 15 für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl für diesen Bezirk anzuordnen. Für alle übrigen Wahlbezirke der Stadt wird die Gültigkeit der Wahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen bestätigt, da dort keine Unregelmäßigkeiten oder Einsprüche vorliegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss
- 4Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 30.08.2009 gewählten Bürgermeisters der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/393 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 30. August 2009 erfolgten Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat hierzu eine Empfehlung vor, die Wahl als gültig zu erklären.
Die Grundlage für die Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister von der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit der eigenen Wahl ausgeschlossen.
In der Vorlage wird angeführt, dass gegen die Wahl des Bürgermeisters keine Einsprüche erhoben wurden. Zudem konnten keine der im Kommunalwahlgesetz in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) genannten Fälle festgestellt werden, die eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen würden. Auf Basis dieser Feststellungen empfiehlt der Ausschuss die entsprechende Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahlgültigkeit. Die Beratung im Wahlprüfungsausschuss war für den 11. November 2009 angesetzt, während die Entscheidung durch den Rat für den 12. November 2009 vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss