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Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 30.08.2009 gewählten Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel

2009/393

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2009/393 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 30. August 2009 erfolgten Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat hierzu eine Empfehlung vor, die Wahl als gültig zu erklären.

Die Grundlage für die Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister von der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit der eigenen Wahl ausgeschlossen.

In der Vorlage wird angeführt, dass gegen die Wahl des Bürgermeisters keine Einsprüche erhoben wurden. Zudem konnten keine der im Kommunalwahlgesetz in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) genannten Fälle festgestellt werden, die eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen würden. Auf Basis dieser Feststellungen empfiehlt der Ausschuss die entsprechende Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahlgültigkeit. Die Beratung im Wahlprüfungsausschuss war für den 11. November 2009 angesetzt, während die Entscheidung durch den Rat für den 12. November 2009 vorgesehen war.

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