Feststellung der korrigierten städt. Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 durch den Rat sowie Entlastungserteilung für den Bürgermeister
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/363 befasst sich mit der Feststellung einer korrigierten städtischen Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2007. Die Verwaltung berichtet, dass eine Änderung der am 24. September 2009 durch den Rat festgestellten Bilanz erforderlich ist. Grund hierfür sind neue Erkenntnisse aus der örtlichen und überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie Anpassungen an die Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen.
Im Fokus der Korrektur steht die Zusammensetzung des städtischen Eigenkapitals. Durch die Berücksichtigung gesetzlicher Begrenzungen muss die Ausgleichsrücklage auf maximal ein Drittel des Eigenkapitals begrenzt werden. Dies führt zu einer Verschiebung innerhalb des Eigenkapitals von insgesamt 18,55 Millionen Euro: Die Ausgleichsrücklage verringert sich um 3,53 Millionen Euro, während die allgemeine Rücklage um denselben Betrag steigt. Die Gesamthöhe des Eigenkapitals bleibt hiervon unberührt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte, korrigierte Eröffnungsbilanz sowie den dazugehörigen Anhang gemäß der Gemeindeordnung NRW festzustellen. Gleichzeitig wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum Stichtag 1. Januar 2007 beantragt. Die Vorlage dient dazu, die korrekten Werte vor der offiziellen Veröffentlichung und Anzeige bei der Kommunalaufsicht festzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009kein Ergebnis hinterlegt
- 05.11.2009kein Ergebnis hinterlegt
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