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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Feststellung der korrigierten städt. Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 durch den Rat sowie Entlastungserteilung für den BürgermeisterZur Vorlage · 2009/363 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/363 befasst sich mit der Feststellung einer korrigierten städtischen Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2007. Die Verwaltung berichtet, dass eine Änderung der am 24. September 2009 durch den Rat festgestellten Bilanz erforderlich ist. Grund hierfür sind neue Erkenntnisse aus der örtlichen und überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie Anpassungen an die Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen.
Im Fokus der Korrektur steht die Zusammensetzung des städtischen Eigenkapitals. Durch die Berücksichtigung gesetzlicher Begrenzungen muss die Ausgleichsrücklage auf maximal ein Drittel des Eigenkapitals begrenzt werden. Dies führt zu einer Verschiebung innerhalb des Eigenkapitals von insgesamt 18,55 Millionen Euro: Die Ausgleichsrücklage verringert sich um 3,53 Millionen Euro, während die allgemeine Rücklage um denselben Betrag steigt. Die Gesamthöhe des Eigenkapitals bleibt hiervon unberührt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte, korrigierte Eröffnungsbilanz sowie den dazugehörigen Anhang gemäß der Gemeindeordnung NRW festzustellen. Gleichzeitig wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum Stichtag 1. Januar 2007 beantragt. Die Vorlage dient dazu, die korrekten Werte vor der offiziellen Veröffentlichung und Anzeige bei der Kommunalaufsicht festzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Aufhebung einer Haushaltssperre (20.000 EUR) bei der Planungsstelle 05.03.04.533800 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)Zur Vorlage · 2009/364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sprockhövel wird die Aufhebung einer Haushaltssperre in Höhe von 20.000 Euro für die Planungsstelle 05.03.04.533800 behandelt. Diese Sperre betrifft die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Rat hatte bereits am 2. April 2009 eine umfassendere haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 253.000 Euro beschlossen, um die nicht-investiven Aufwendungen im Haushaltsjahr 2009 zu begrenzen.
Die zuständige Fachabteilung beantragte die Aufhebung der spezifischen Sperre für die genannten Leistungen. Hintergrund ist eine Veränderung im Leistungsrecht: Zwar ist die Zahl der Hilfeempfänger gesunken, jedoch steigt der Ausgabendruck pro Fall. Durch die längere Dauer des Aufenthalts einiger Personen verschiebt sich der Anspruch von Leistungen nach § 3 auf Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, welche den Regelsätzen des SGB XII entsprechen und somit höher ausfallen.
Die Aufhebung der Sperre wird zur Sicherstellung der gesetzlichen Leistungspflicht als erforderlich dargestellt. Zudem wurde die Zustimmung zu weiteren überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro beantragt, die mit der genannten Planungsstelle in einem Deckungskreis stehen, was einen finanziellen Mehrbedarf von insgesamt 60.000 Euro zur Folge hätte. Für die Gegenfinanzierung der 20.000 Euro können zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Einsparungen an anderer Stelle benannt werden, wobei die Verwaltung auf anstehende Haushaltsverbesserungen verweist.
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Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2009/357 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/357 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, drei spezifische Planungsstellen anzupassen.
Im Bereich der Zinsaufwendungen an inländische Bereiche wird eine Erhöhung um 50.000 Euro beantragt. Grund hierfür ist ein Anstieg der Zinslasten durch eine hohe Anzahl an Gewerbesteuererstattungen, wodurch der ursprüngliche Haushaltsansatz bereits überschritten wurde. Die Deckung soll durch Minderaufwendungen bei der Krankenhausfinanzierung sowie bei Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen erfolgen.
Ein weiterer Punkt betrifft die allgemeinen Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände mit einem Betrag von 163.452 Euro. Die Anpassung ist notwendig, da die endgültige Festsetzung der Kreisumlage des Ennepe-Ruhr-Kreises für 2009 inklusive der Mehrbelastung durch die Gesamtschule über dem geplanten Haushaltsansatz liegt. Die Deckung dieser Summe ist durch verschiedene Mehrerträge, unter anderem aus der Grundsteuer B, der Hundesteuer und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich, sowie durch Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen für die Krankenhausfinanzierung vorgesehen.
Zuletzt wird eine Erhöhung der Erstattung von Drittaufwand an Gemeinden und Gemeindeverbände um 40.000 Euro beantragt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus gestiegenen Fallzahlen und Energiekosten bei der JobAgentur sowie anfallenden Verwaltungskostenerstattungen für Mitarbeiter an den Standort Gevelsberg. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den sonstigen sozialen Leistungen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/377 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/377 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. November 2009. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert worden. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich eintreten werden, wobei die genaue Höhe der Kosten für Personal oder Sachmittel nicht beziffert ist. Eine entsprechende Angabe zu geschätzten jährlichen Folgeeinnahmen liegt nicht vor. Über das Berichtswesen ist festgelegt, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen hat.
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Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/376 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. November 2009. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angegeben, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich eintreten werden, wobei die genaue Höhe der Kosten für Personal oder Sachmittel in der Vorlage nicht beziffert ist. Eine entsprechende Angabe zu Folgeeinnahmen liegt nicht vor. Über die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich wurde keine spezifische Entscheidung getroffen, da das Feld für die Art der Berichterstattung nicht markiert ist.
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Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 8Bestellung von Schriftführern / SchriftführerinnenZur Vorlage · 2009/416 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 5. November 2009 wurde über die Bestellung von Schriftführern für die Niederschriften der Ausschusssitzungen beraten. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, Schriftführer für die Dokumentation seiner Beschlüsse zu bestellen.
Die Verwaltung legte hierzu einen Vorschlag vor, der die Bestellung von zwei Personen als Schriftführer für die Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses vorsieht. Zusätzlich wurde die Bestellung einer weiteren Person als Schriftführer für die Niederschriften des Ausschusses im Rahmen der Etatberatungen vorgeschlagen.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Bestellung. Ein Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Wahl des/der stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 2009/417 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. November 2009 liegt die Tischvorlage 2009/417 zur Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor. Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter der Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, sofern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wird. Die Vorlage stellt zudem klar, dass die stellvertretenden Bürgermeister nicht automatisch die Position der stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss einnehmen, sofern sie Mitglied des Ausschusses sind. Eine Amtsübernahme als stellvertretende Vorsitzende ist jedoch möglich. Für die Durchführung der Wahl sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss