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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 30.08.2009 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die Wahl des am 30. August 2009 durchgeführten Rates in einem spezifischen Wahlbezirk für ungültig zu erklären. Grundlage für diese Empfehlung ist ein Einspruch gegen die Wahl im Wahlbezirk 15.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass im Wahlbezirk 15 Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Konkret wurden 190 falsche Stimmzettel an Wähler ausgegeben, weshalb diese Stimmen für ungültig erklärt werden mussten. Da das vorläufige Ergebnis im betreffenden Wahlbezirk ein sehr knappes Verhältnis zwischen den Parteien aufweist, wird ein möglicher Einfluss dieser Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis sowie auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste als gegeben angesehen. Ein ordnungsgemäßer Wahlablauf hätte nach Einschätzung des Ausschusses zu einer anderen Sitzverteilung führen können.
Infolgedessen empfiehlt der Ausschuss, die Wahl im Wahlbezirk 15 für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl für diesen Bezirk anzuordnen. Für alle übrigen Wahlbezirke der Stadt wird die Gültigkeit der Wahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen bestätigt, da dort keine Unregelmäßigkeiten oder Einsprüche vorliegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss
- 2Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 30.08.2009 gewählten Bürgermeisters der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/393 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 30. August 2009 erfolgten Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat hierzu eine Empfehlung vor, die Wahl als gültig zu erklären.
Die Grundlage für die Prüfung bildet das Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister von der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit der eigenen Wahl ausgeschlossen.
In der Vorlage wird angeführt, dass gegen die Wahl des Bürgermeisters keine Einsprüche erhoben wurden. Zudem konnten keine der im Kommunalwahlgesetz in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) genannten Fälle festgestellt werden, die eine Anfechtung der Wahl rechtfertigen würden. Auf Basis dieser Feststellungen empfiehlt der Ausschuss die entsprechende Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahlgültigkeit. Die Beratung im Wahlprüfungsausschuss war für den 11. November 2009 angesetzt, während die Entscheidung durch den Rat für den 12. November 2009 vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 11.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss
- 3Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat und einer Vertreterin / eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · 2009/350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 12. November 2009 liegt die Beschlussvorlage 2009/350 zur Wahl von Vertretern der Stadt Sprockhövel für die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) vor. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung der Positionen im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung der EN-Agentur.
Bezüglich der Vertretung im Aufsichtsrat der EN-Agentur wird darauf hingewiesen, dass die am 14. Oktober 2004 gewählte Vertretung durch den Bürgermeister aufgrund der im Gesellschaftervertrag festgelegten unbegrenzten Amtsdauer weiterhin im Amt bleibt. Eine Neuwahl ist demnach nicht erforderlich, wenngleich die Stadt als Gesellschafterin das Recht behält, das Mitglied jederzeit zu ersetzen.
Für die Gesellschafterversammlung der EN-Agentur ist hingegen die Wahl eines Vertreters sowie eines stellvertretenden Vertreters vorgesehen. Die Vorlage erläutert, dass die Bestellung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat nicht vorgesehen ist, da die Vertretung in der Gesellschafterversammlung als persönliches Mandat gilt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit die Mandate in der Gesellschafterversammlung von den Personen wahrgenommen wurden, die bereits den Aufsichtsrat vertreten, um die Effizienz zu steigern. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Personen für die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diese Wahlen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 4Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2009/357 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/357 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, drei spezifische Planungsstellen anzupassen.
Im Bereich der Zinsaufwendungen an inländische Bereiche wird eine Erhöhung um 50.000 Euro beantragt. Grund hierfür ist ein Anstieg der Zinslasten durch eine hohe Anzahl an Gewerbesteuererstattungen, wodurch der ursprüngliche Haushaltsansatz bereits überschritten wurde. Die Deckung soll durch Minderaufwendungen bei der Krankenhausfinanzierung sowie bei Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen erfolgen.
Ein weiterer Punkt betrifft die allgemeinen Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände mit einem Betrag von 163.452 Euro. Die Anpassung ist notwendig, da die endgültige Festsetzung der Kreisumlage des Ennepe-Ruhr-Kreises für 2009 inklusive der Mehrbelastung durch die Gesamtschule über dem geplanten Haushaltsansatz liegt. Die Deckung dieser Summe ist durch verschiedene Mehrerträge, unter anderem aus der Grundsteuer B, der Hundesteuer und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich, sowie durch Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen für die Krankenhausfinanzierung vorgesehen.
Zuletzt wird eine Erhöhung der Erstattung von Drittaufwand an Gemeinden und Gemeindeverbände um 40.000 Euro beantragt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus gestiegenen Fallzahlen und Energiekosten bei der JobAgentur sowie anfallenden Verwaltungskostenerstattungen für Mitarbeiter an den Standort Gevelsberg. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den sonstigen sozialen Leistungen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Feststellung der korrigierten städt. Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 durch den Rat sowie Entlastungserteilung für den BürgermeisterZur Vorlage · 2009/363 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/363 befasst sich mit der Feststellung einer korrigierten städtischen Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2007. Die Verwaltung berichtet, dass eine Änderung der am 24. September 2009 durch den Rat festgestellten Bilanz erforderlich ist. Grund hierfür sind neue Erkenntnisse aus der örtlichen und überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie Anpassungen an die Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen.
Im Fokus der Korrektur steht die Zusammensetzung des städtischen Eigenkapitals. Durch die Berücksichtigung gesetzlicher Begrenzungen muss die Ausgleichsrücklage auf maximal ein Drittel des Eigenkapitals begrenzt werden. Dies führt zu einer Verschiebung innerhalb des Eigenkapitals von insgesamt 18,55 Millionen Euro: Die Ausgleichsrücklage verringert sich um 3,53 Millionen Euro, während die allgemeine Rücklage um denselben Betrag steigt. Die Gesamthöhe des Eigenkapitals bleibt hiervon unberührt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte, korrigierte Eröffnungsbilanz sowie den dazugehörigen Anhang gemäß der Gemeindeordnung NRW festzustellen. Gleichzeitig wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum Stichtag 1. Januar 2007 beantragt. Die Vorlage dient dazu, die korrekten Werte vor der offiziellen Veröffentlichung und Anzeige bei der Kommunalaufsicht festzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Zuleitung des Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ffZur Vorlage · 2009/373 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 12. November 2009 wurde die Zuleitung des Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum ab 2010 behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 2009/373 dient dazu, dem Rat den Entwurf des aufgestellten und bestätigten Konzepts vorzulegen.
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergibt sich aus der Haushaltslage der Stadt Sprockhövel. Da die Aufwendungen die Erträge der vergangenen und kommenden Jahre übersteigen, muss die Stadt zur Deckung des Defizits Eigenkapital verwenden. Das Ziel des HSK ist es, den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, an dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des Entwurfs zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überweist. Die Verwaltung gab an, dass die Fertigstellung des Entwurfs bis zur Sitzung am 12. November 2009 angestrebt wurde, jedoch aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung keine Zusage über die Einhaltung dieses Termins möglich war. Für den Fall einer Verzögerung war vorgesehen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Zuleitung des Entwurfs an die Ratsmitglieder schriftlich nach der Sitzung oder alternativ in der Ratssitzung am 17. Dezember 2009 vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 7Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/366 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/366 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Timmersholt 14 und 16. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die entsprechende Satzung zu beschließen.
Die Anpassung der Gebühren ist auf die neue Gebührensatzung zum 1. Januar 2010 zurückzuführen. Laut den Erläuterungen der Verwaltung ist eine Änderung der Gebühren aufgrund gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren notwendig. Die Kalkulation der neuen Benutzungsgebühr erfolgt auf Basis des Gesamtaufwandes im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche, verteilt auf zwölf Monate.
Die Berechnung der Gebühr setzt sich aus umlagefähigen Kosten und Betriebskosten zusammen. Für die Fläche von 311,60 Quadratmetern werden umlagefähige Kosten in Höhe von 17.776,13 Euro und Betriebskosten in Höhe von 12.196,66 Euro zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Betrag von 4,75 Euro pro Quadratmeter und Monat für die umlagefähigen Kosten sowie 3,26 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Betriebskosten. Die resultierende neue Benutzungsgebühr beläuft sich somit auf insgesamt 8,01 Euro pro Quadratmeter und Monat. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten sowie die Berechnung nach Wohn- und Nutzfläche sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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- 12.11.2009 · Rat
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/386 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/386 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 12. November 2009. Der Gegenstand des Tagesordnungspunktes umfasst die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen. Die Vorlage enthält keine detaillierten inhaltlichen Erläuterungen zum Thema der Mitteilungen, sondern verweist auf die entsprechenden Anlagen. Bezüglich der Berichtspflicht ist festgelegt, dass dem Rat ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich nach Abschluss des Auftrages vorzulegen ist.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird die Möglichkeit von jährlichen Folgekosten als wahrscheinlich eingestuft. Konkrete Angaben zu geschätzten Personalkosten oder Sachkosten sind in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt.
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- 12.11.2009 · Rat
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/387 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/387 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 12. November 2009. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die im Rahmen des öffentlichen Teils der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angegeben, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen aus diesem Tagesordnungspunkt hervorgehen. Es liegen keine Informationen über eine gesicherte Zuschussfähigkeit oder spezifische Personalschulden oder Sachkosten vor. Über das Berichtswesen ist festgelegt, dass der Rat nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich über den Sachstand informiert werden soll.
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- 12.11.2009 · Rat
- 10FragestundeZur Vorlage · 2009/388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/388 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 12. November 2009. Es handelt sich bei dem Dokument um eine Vorlage des Bürgermeisters für die öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung, die unter dem Tagesordnungspunkt Fragestunde geführt wird.
Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt vorgesehen, da die Felder für geschätzte Kosten, Personalkosten oder Sachkosten nicht mit Beträgen belegt sind. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht angeordnet. Die Vorlage dient lediglich der strukturellen Vorbereitung der Fragestunde im Rat.
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- 12.11.2009 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 13Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2009/451 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 12. November 2009 wurde über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Neubesetzung von Ausschusssitzen beraten. Der Antrag betraf die personelle Veränderung im Verwaltungsrat der Sparkasse.
Konkret wurde ein Wechsel der Besetzung für die Positionen des ordentlichen Mitglieds sowie des persönlichen Stellvertreters beantragt. Die Vorlage sah vor, die bisherige Konstellation zu tauschen, sodass eine Person als ordentliches Mitglied und eine andere als persönlicher Stellvertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse vertreten sein soll. Mit der Vorlage wurde die Neubesetzung dieser Funktionen im Sinne des beantragten Wechsels beschlossen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 14Lösung für eine menschenwürdige Unterbringung Obdachloser hier: Antrag der Fraktion DIE GRÜNENZur Vorlage · 2009/452 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 12. November 2009 wurde die Beschlussvorlage 2009/452 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von der Fraktion DIE GRÜNEN gestellt wurde, befasst sich mit der Suche nach Lösungen für eine menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen in der Stadt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den ZGS und den Betriebsausschuss damit zu beauftragen, entsprechende Lösungen für die Unterbringung zu erarbeiten. Ein Teil dieser Aufgabe umfasst die Ausstattung der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten mit einer Heizungsanlage, die sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Energieeffizienz optimiert sein soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich eintreten werden. Über die genaue Höhe der zu erwartenden Sach- oder Personalkosten liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Angaben vor. Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, dem Rat oder den zuständigen Ausschüssen nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat