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Beschlussvorlage

Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel

2009/366 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/366 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Timmersholt 14 und 16. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die entsprechende Satzung zu beschließen.

Die Anpassung der Gebühren ist auf die neue Gebührensatzung zum 1. Januar 2010 zurückzuführen. Laut den Erläuterungen der Verwaltung ist eine Änderung der Gebühren aufgrund gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren notwendig. Die Kalkulation der neuen Benutzungsgebühr erfolgt auf Basis des Gesamtaufwandes im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche, verteilt auf zwölf Monate.

Die Berechnung der Gebühr setzt sich aus umlagefähigen Kosten und Betriebskosten zusammen. Für die Fläche von 311,60 Quadratmetern werden umlagefähige Kosten in Höhe von 17.776,13 Euro und Betriebskosten in Höhe von 12.196,66 Euro zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Betrag von 4,75 Euro pro Quadratmeter und Monat für die umlagefähigen Kosten sowie 3,26 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Betriebskosten. Die resultierende neue Benutzungsgebühr beläuft sich somit auf insgesamt 8,01 Euro pro Quadratmeter und Monat. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten sowie die Berechnung nach Wohn- und Nutzfläche sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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